Aus- und Weiterbildung - Ausgabe 03-04/2023

Auslandsaufenthalte während der Ausbildung - Ab ins Ausland

Interkulturelle Kompetenzen, hervorragende Englisch- und weitere Fremdsprachkenntnisse sind heute in vielen Jobs gefragt. Mit einem Auslandsaufenthalt erlangen Azubis diese Fähigkeiten bereits während der Ausbildung.
Welche Möglichkeiten für Auslandsaufenthalte gibt es?
Ob ein Praktikum auf Malta, ein Weiterbildungskurs in London oder Dublin oder ein Sprachkurs in Frankreich – für Azubis gibt es viele Möglichkeiten, im Rahmen der Ausbildung berufliche Erfahrung im Ausland zu sammeln. Je nach Ausbildungsberuf und Sprachkenntnissen lassen sich passende Kurse oder Praktika finden.
Wie können Auszubildende ein Auslandspraktikum finanzieren?
Damit Auslandsaufenthalte finanziell erschwinglich sind, gibt es verschiedene Förderprogramme. Das Programm Erasmus+ der Europäischen Union fördert Aufenthalte in den EU-Mitgliedsstaaten und in Island, Liechtenstein, Norwegen, Serbien, der Türkei und Nordmazedonien. Die Mehrheit der Programm-, Unterkunfts- und Reisekosten kann durch die Förderung gedeckt werden, sodass Auszubildende nur einen geringen Eigenanteil zahlen. Auslandsaufenthalte außerhalb der Erasmus+ Programmländer können mit AusbildungWeltweit, einem Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, gefördert werden. Da das Auslandspraktikum ein Teil der Ausbildung ist, erhalten Auszubildende während des Aufenthalts weiterhin die Ausbildungsvergütung.
Wann ist der beste Zeitpunkt?
Ein geeigneter Zeitpunkt ist die Zeit nach der Zwischenprüfung, dann haben Auszubildende bereits einige Berufserfahrung gesammelt. Grundsätzlich sind Auslandsaufenthalte aber während der ganzen Ausbildungszeit möglich.
Worauf müssen Azubi und Betrieb achten?
Die Zustimmung des Ausbildungsbetriebes ist Voraussetzung. Außerdem muss die Berufsschule die Auszubildenden für die Dauer des Aufenthaltes freistellen, der Berufsschulstoff nachgearbeitet und das Berichtsheft weitergeführt werden. Daher bieten sich die Schulferien an. Gemäß § 2 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz (BBiG) können Auszubildende bis zu einem Viertel der Ausbildungszeit im Ausland verbringen, wenn dies dem Ziel der Ausbildung dient. In der Regel gehen Auszubildende für drei bis vier Wochen ins Ausland. Der Auslandsaufenthalt muss zudem der zuständigen IHK gemeldet werden. Dies kann mithilfe einer Zusatzvereinbarung zum Ausbildungsvertrag geschehen. Wenn der Aufenthalt länger als vier Wochen dauert, muss der Ausbildungsbetrieb einen mit der IHK abgestimmten Ausbildungsplan erstellen. Zudem muss der Auslandsaufenthalt als „Ausbildungsmaßnahme außerhalb der Ausbildungsstätte“ im Ausbildungsvertrag eingetragen werden.
Ein ausreichender Versicherungsschutz ist wichtig und sollte durch die Krankenkasse bestätigt werden. Empfehlenswert ist auch, die Berufsgenossenschaft vorab zu informieren.

„Ich bin selbstbewusster und selbstständiger geworden.“ – Interview mit unseren Auszubildenden Leonie Wirz und Maren Möller

Unsere IHK-Auszubildenden Maren Möller und Leonie Wirz waren im Auslandspraktikum in Portugal und auf Malta. Sie erzählen uns, welche Vorteile und spannende Herausforderungen ein Auslandspraktikum bietet:
Was hast du während deines Auslandspraktikums gelernt?
Leonie Wirz vor einer Kirche auf einem großen Platz
Leonie Wirz auf Malta. © IHK Koblenz
Leonie: Ich bin selbstbewusster und selbstständiger geworden. Ich habe viel positives Feedback von meinen Arbeitskollegen und meinem Umfeld auf Malta bekommen, was mich sehr gestärkt hat. Selbstbewusster bin ich auch, was die Sprache angeht, denn ich konnte meine Hemmungen beim Englisch sprechen abbauen.
Was ist dein Rat für Auszubildende, die auf der Suche nach einem Praktikumsplatz im Ausland sind?
Maren: Ich rate dazu, sich im Vorhinein konkret damit zu beschäftigen, warum man ein Auslandspraktikum machen will und was man damit erreichen möchte. Wenn man das Ziel klar definiert, fällt es nicht nur leichter, das passende Praktikum zu finden, sondern es wird auch zu einer unvergesslichen Erfahrung, aus der man den erhofften Mehrwert schöpft.
Leonie: Außerdem muss man sich bewusst sein, dass ein Auslandspraktikum kein Urlaub ist, denn man arbeitet regulär im Unternehmen mit.
Welche Unterschiede hast du zwischen deiner Tätigkeit in Deutschland und deiner Arbeit im Ausland festgestellt?
Maren: Unterschiede gab es in den Abläufen, die einem im Ausbildungsbetrieb natürlich schon vertraut sind. Man muss sich darauf einlassen, die Organisation und die neuen Strukturen kennenzulernen und damit zu arbeiten.
Die IHK Koblenz unterstützt Auszubildende und Ausbildungsbetriebe bei der Suche nach einem passenden Auslandspraktikum und einem Förderprogramm.