E-Rechnung: Was jetzt auf Unternehmen zukommt

Ab dem 1. Januar 2025 erfolgt im Rahmen der ViDA-Initiative der Europäischen Kommission die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung. Ziel ist, das bestehende Umsatzsteuerrecht zu modernisieren und den Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen. Die entsprechenden umsatzsteuerlichen Regelungen wurden im März 2024 mit dem Wachstumschancengesetz beschlossen.

Was wird sich ändern?

Künftig wird zwischen E-Rechnungen und sonstigen Rechnungen unterschieden. Eine E-Rechnung muss in einem festgelegten strukturierten elektronischen
Format erstellt, übermittelt und empfangen werden. PDF-Dateien, Bilddateien oder eingescannte Papierrechnungen gelten nicht als E-Rechnung.

Wer ist betroffen?

Die Verpflichtung zu E-Rechnungen betrifft ausschließlich steuerbare Lieferungen oder sonstige Leistungen zwischen im Inland ansässigen Unternehmen (B2B).

Gelten Übergangsregelungen?

Für die Ausstellungspflicht, nicht aber für den Empfang von E-Rechnungen, sind Übergangsregelungen vorgesehen. Aufgrund des erwarteten Umsetzungsaufwandes für die Unternehmen gibt es für den Versand von E-Rechnungen (Ausgangsrechnungen) bis 2027 Übergangsregelungen.

Empfang der E-Rechnung: Für alle Unternehmen!

Bereits ab 2025 müssen alle Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten, unabhängig davon, ob sie selbst von den Übergangsregelungen profitieren. Das bedeutet, dass der Empfang und die Verarbeitung von E-Rechnungen im B2B-Geschäftsverkehr ohne vorherige Zustimmung eingerichtet sein müssen.

Hinweis zur praktischen Umsetzung

Die Finanzverwaltung plant, Unternehmen mit einem Tool zur Erstellung und Visualisierung von E-Rechnungen zu unterstützen. Daneben sind zahlreiche Dienstleister bereits in der Entwicklung und Implementierung von Softwarelösungen.
Stefanie Wingender

Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) – Recht und Steuern (Geschäftsbereich Unternehmensservice)