Unternehmensservice - Ausgabe 11-12/2022

Beratungsangebot für Flutbetroffene

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz, das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz sowie die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) laden regelmäßig gemeinsam zum hybriden Beratungstag in der Ahr-Akademie in Bad Neuenahr-Ahrweiler ein.
Gegenstand der kostenfreien Beratung ist insbesondere die Aufbauhilfe für von der Flutkatastrophe betroffene Unternehmen. Das Angebot richtet sich speziell an die Unternehmen, die bisher noch keinen Antrag auf Aufbauhilfe gestellt haben, dies jedoch planen.
„Wir schauen uns Ihren Einzelfall individuell an. Bei Bedarf schalten wir das Wirtschaftsministerium oder die ISB digital zu. So bekommen Sie direkt Antworten auf Ihre Fragen und können im Anschluss Ihren Antrag auf Wiederaufbauhilfe einreichen.“ so Susanne Baltes und Anne Glück, Ansprechpartnerinnen für Flutbetroffene bei der IHK Koblenz
Frist beachten!
Der Antrag auf Aufbauhilfe muss bis zum 30.06.2023 bei der ISB eingegangen sein.
CHECKLISTE FÜR IHREN ANTRAG:
  • Ihren Antrag (inkl. aller Unterlagen) reichen Sie über das Online-Portal der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz ein. Dazu müssen Sie sich unter www.isb.rlp.de einen Account erstellen.
  • Die benötigten Unterlagen werden im Online-Portal hochgeladen. Dies kann auch nach und nach erfolgen, der Antrag muss aber spätestens 3 Monate nach Erstellung des Accounts abgeschickt werden.
DAS BENÖTIGEN SIE FÜR DIE ANTRAGSSTELLUNG:
Anerkanntes Gutachten vom Schaden
  • Anerkannte Gutachter können vereidigte und unvereidigte Sachverständige, aber auch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte sein.
  • Falls Sie einen Gutachter suchen, melden Sie sich gerne bei Monika Denker (E-Mail: denker@koblenz.ihk.de, Tel.: 0261 106-254).
Bescheinigung der örtlichen Gemeinde
  • Diese bescheinigt, dass Ihre Betriebsstätte durch die Flutkatastrophe beschädigt wurde oder aufgrund zerstörter Infrastruktur nicht erreichbar war.
Bestätigung der Kammer zu Ihrer Identität (IHK-Mitglieder und Freiberufler). Bitte senden Sie folgende Unterlagen an kammerbestaetigung@koblenz.ihk.de:
  • Auf Seite 1 und 2 ausgefüllter und unterschriebener Antrag.
  • Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses (Vorder- und Rückseite)
  • Bei Freiberuflern: Aussagekräftige Unterlagen zum Nachweis Ihres bestehenden Geschäftsbetriebs (z. B. Handelsregisterauszug, Unternehmensbezogene Steuerunterlagen, ...)