IHK-Journal KOMPAKT
Nr. 7096520
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Unternehmensservice - Ausgabe 07-08/2026

EU-Verpackungsverordnung in der Praxis: Entscheidend ist die eigene Rolle

Wer ist künftig wofür verantwortlich? Welche Pflichten gelten bereits ab dem 12. August 2026? Und wie sollten Unternehmen jetzt vorgehen? Diese Fragen standen im Mittelpunkt der IHK-Fachveranstaltung zur neuen EU-Verpackungsverordnung, kurz PPWR. Gemeinsam mit der Kanzlei Franßen und Nusser Rechtsanwälte PartGmbB begrüßte die IHK Koblenz Ende Mai mehr als 100 Teilnehmende.
Das große Interesse zeigte: Die PPWR beschäftigt Unternehmen entlang der gesamten Lieferkette. Diskutiert wurden unter anderem die angestrebte Harmonisierung der Verpackungsanforderungen innerhalb der EU, Fragen zum Anwendungsbereich und zur Bestandsware sowie die Verantwortlichkeiten verschiedener Wirtschaftsakteure wie Erzeuger, Importeure, Befüller, Händler und Lieferanten.
Besonders viele Rückfragen gab es zur rechtlichen Einordnung der Begriffe „Herstellen“ und „Herstellen lassen“ sowie zu den künftigen Anforderungen an die Verpackungskennzeichnung. Anhand konkreter Praxisfälle zu Produkt- und Transportverpackungen erläuterten die Experten typische Herausforderungen bei der Umsetzung.
Deutlich wurde auch: Viele Unternehmen stehen noch am Anfang. Sie analysieren derzeit ihre Verpackungsstrukturen, prüfen Datenverfügbarkeiten und klären, welche Rolle sie im Sinne der PPWR einnehmen.

Drei Fragen an die Kanzlei Franßen und Nusser Rechtsanwälte PartGmbB

Gregor Franßen
Suhayl Ungerer
Was ist aus Ihrer Sicht die größte Herausforderung für Unternehmen im Zusammenhang mit der PPWR?
Die meisten Fragen erreichen uns derzeit zum Rollenverständnis, also zur Frage: Welche Rolle nimmt ein Unternehmen im Kontext der PPWR überhaupt ein? Hinzu kommen viele Fragen zur konkreten Umsetzung der Verordnung ab dem 12. August 2026.
Vielen Unternehmen ist noch nicht klar, welche Informationen sie als Verpackungserzeuger konkret von ihren Lieferanten des Verpackungsmaterials einholen müssen. Umgekehrt bestehen auch auf Lieferantenseite teilweise Unsicherheiten. Eine weitere Herausforderung liegt in der Umsetzung der Kennzeichnungspflichten, insbesondere der Erzeugerkennzeichnung nach Artikel 15 Absatz 6 PPWR und der Kennzeichnung zur Verpackungsidentifikation nach Artikel 15 Absatz 5 PPWR. Nach unserer Erfahrung betrifft das vor allem Transportverpackungen.
Wie können sich Unternehmen am besten auf die neuen rechtlichen Verpflichtungen vorbereiten?
Entscheidend ist zunächst eine rechtliche Prüfung und Einordnung der eigenen Lieferketten im Kontext der PPWR. Erst wenn ein Unternehmen geklärt hat, welche Rolle oder Rollen es bei den zur Warenlieferung eingesetzten Verpackungen einnimmt, lassen sich daraus konkrete Maßnahmen ableiten.
Ebenso wichtig ist eine enge Abstimmung mit den jeweiligen Lieferanten. Das gilt besonders für Unternehmen, die im Sinne der PPWR als Verpackungserzeuger einzustufen sind.
Welche typischen Fehler oder Missverständnisse begegnen Ihnen derzeit in der Praxis?
Viele Unternehmen tun sich schwer mit der Auslegung des Begriffs Verpackungserzeuger. Teilweise sind sie überrascht, dass sie nach der Interpretation der EU-Kommission als Verpackungserzeuger einzustufen sein können, wenn sie Verkaufs- oder Transportverpackungen befüllen.
Missverständnisse gibt es außerdem dazu, welche Anforderungen bereits ab dem 12. August 2026 gelten. Einige Mandanten berichten, dass sie von Kunden aufgefordert wurden, die Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen im Sinne der PPWR zu bestätigen. Die entsprechenden Anforderungen werden jedoch frühestens ab dem 1. Januar 2030 relevant. Derzeit lässt sich noch nicht abschließend sagen, was genau eine recyclingfähige Verpackung im Sinne der PPWR ausmacht, da hierzu weitere Rechtsakte der EU-Kommission abzuwarten sind.
Die Veranstaltung hat gezeigt, wie groß der Informationsbedarf in Industrie und Handel weiterhin ist. Für Unternehmen kommt es nun darauf an, ihre Verpackungen, Lieferketten und Verantwortlichkeiten systematisch zu prüfen und frühzeitig mit Lieferanten und Geschäftspartnern ins Gespräch zu gehen.
Andrea Romacho

Umwelt und Nachhaltigkeitsmanagement (Geschäftsbereich Unternehmensservice)