Verpackungssteuer: Kommunen zwischen Prüfung und Ablehnung
Seitdem das Bundesverfassungsgericht die Tübinger Verpackungssteuer am 22.01.2025 für verfassungsgemäß erklärt hat, sorgt die Einführung kommunaler Verpackungssteuern deutschlandweit für Diskussionen.
Auch im IHK-Bezirk Koblenz ist das Thema präsent. Anders als beispielsweise in Bayern können Kommunen hier entsprechende Steuern eigenständig einführen. Aktuell beraten die Städte Hachenburg und Montabaur noch über eine mögliche Prüfung und Einführung der Steuer (Stand 23.06.2025). Klare Ablehnungen kommen hingegen aus Altenkirchen, Andernach, Bendorf, Neuwied, Remagen, Wissen und der Verbandsgemeinde Grafschaft. Seitdem das Bundesverfassungsgericht die Tübinger Verpackungssteuer am 22.01.2025 für verfassungsgemäß erklärt hat, sorgt die Einführung kommunaler Verpackungssteuern deutschlandweit für Diskussionen.
Ausschlaggebend für die Ablehnung waren hier der zu hohe Verwaltungsaufwand sowie die Vielzahl an kleinen Betrieben, für die eine zusätzliche Steuer eine zu große Belastung gewesen wäre. „Eine kommunale Verpackungssteuer würde das ohnehin schon gebeutelte Gastgewerbe mit einem hohen bürokratischen Aufwand aller Beteiligten weiter belasten. Für die Reduzierung von Verpackungsmüll und dem achtlosen Wegwerfen der Verpackungen braucht es gute Ideen und Lösungen, aber es braucht keine Mehrbelastung, die das Gastgewerbe und die Verbraucher gemeinsam tragen müssten“, erklärt Ralf Lindenpütz, Stadtbürgermeister der Stadt Altenkirchen.
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"Eine kommunale Verpackungssteuer würde das ohnehin schon gebeutelte Gastgewerbe mit einem hohen bürokratischen Aufwand aller Beteiligten weiter belasten.“
Ralf Lindenpütz, Stadtbürgermeister Altenkirchen
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In der Stadt Koblenz wird die Einführung einer Verpackungssteuer hingegen derzeit noch geprüft. Grundsätzlich sieht die Stadt bei der Eindämmung von Verpackungsmüll einen dringenden Handlungsbedarf. Aktuell wird in Zusammenarbeit mit einer von der IHK Koblenz initiierten Projektgruppe, die aus Vertreterinnen und Vertretern der lokalen Wirtschaft, des DEHOGA sowie der Stadtverwaltung besteht, an freiwilligen, praxistauglichen Lösungen gearbeitet – mit dem Ziel, eine steuerliche Regelung überflüssig zu machen.
Denn grundsätzlich sprechen sich die IHK Koblenz sowie die IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz entschieden gegen die Einführung kommunaler Verpackungssteuern aus. Uneinheitliche kommunale Regelungen, komplexe Abgrenzungsfragen zur Steuerpflicht sowie unklare Erhebungs- und Kontrollverfahren würden vieles komplizierter und teurer machen. „Für Filialbetriebe mit vernetzten Kassensystemen wäre ein solcher Flickenteppich ein organisatorischer Albtraum“, betont Hubert Froitzheim, Franchisenehmer McDonald’s Deutschland und Mitglied der Projektgruppe zur Verpackungssteuer der IHK Koblenz. Hinzu kommt: Die Steuer führt laut Berichten teils zu Umsatzeinbußen von bis zu 30 Prozent ohne messbaren Rückgang beim Verpackungsmüll. Eine Studie der Uni Tübingen konnte keine spürbare Abfallreduktion feststellen.
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"Für Filialbetriebe mit vernetzten Kassensystemen wäre ein solcher Flickenteppich ein organisatorischer Albtraum.“
Hubert Froitzheim, Franchisenehmer McDonald's Deutschland
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Darüber hinaus steht die kommunale Verpackungssteuer im Widerspruch zu dem im Koalitionsvertrag angekündigten Ziel, die Gastronomie und damit Außer-Haus-Speisen durch eine Mehrwertsteuersenkung zu entlasten. Zudem stehen Anpassungen des europäischen Rechtsrahmens – insbesondere durch die EU-Verpackungsverordnung – sowie mögliche Änderungen des deutschen Verpackungsgesetzes durch die neue Bundesregierung bevor. Einzelne kommunale Regelungen drohen damit bald überholt oder nicht mehr anschlussfähig zu sein.
Der Teufel steckt im Detail - Tübinger Praxisbeispiele
Die kommunale Verpackungssteuer trifft vor allem Verkäufer an Endkunden wie Gastronomiebetriebe, den Lebensmitteleinzelhandel, Kantinen oder Veranstalter. Besteuert werden Einwegverpackungen für To-go-Produkte, wobei die Höhe der Abgabe jede Kommune selbst festlegt – in Tübingen etwa 50 Cent für einen Einwegbecher, 20 Cent für einen Trinkhalm. Die Tübinger Verpackungssteuer-Satzung umfasst nur wenige Paragrafen – doch rund 20 Seiten Auslegungshinweise zeigen: Die Umsetzung ist alles andere als einfach.
Einige Beispiele:
- Pizzakarton: Bei Lieferung steuerfrei – bei Selbstabholung steuerpflichtig.
- Sushi: Mit Einwegbesteck fällt die Steuer an – ohne Besteck bleibt sie aus.
- Drive-in-Bestellung: Steuerfrei. Wer hingegen auf dem Parkplatz parkt, ins Lokal geht und das Essen mitnimmt, zahlt die Steuer.
- Fleischkäsebrötchen: Steuerfrei, wenn es kalt verkauft wird – unabhängig von der Verpackung.
- Nachweispflicht: Unternehmen müssen belegen, wie der Verpackungsgegenstand genutzt wurde – im Zweifel entscheidet die Stadtverwaltung.
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Philipp Rosdücher
Referent Energie, Umwelt, Transformation (Interessenvertretung)