IHK-Journal KOMPAKT
Nr. 6991618
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Unternehmensservice IHK-Journal - Ausgabe 03-04/2026

Wenn Abwarten gefährlich wird: Auf Krisen rechtzeitig reagieren

Sinkende Liquidität und wachsende Unsicherheit stellen viele Unternehmen vor Entscheidungen. Wann ist Abwarten noch vertretbar, wann wird es wirtschaftlich oder rechtlich riskant? Im Interview erklärt Dr. Sebastian Mohrs, Rechtsanwalt und zertifizierter Restrukturierungs- und Sanierungsexperte, welche Warnsignale ernst zu nehmen sind und warum frühes Eingreifen entscheidend ist.
Herr Dr. Mohrs, welche Warnsignale deuten früh auf eine Unternehmenskrise hin?
Typisch sind schwindende Liquidität, zunehmende Kontoüberziehungen oder erste Zahlungsstockungen. Auch hohe Fluktuation, Entscheidungsstaus und fehlende Transparenz bei Kennzahlen sind ernst zu nehmen. Kritisch wird es, wenn operative Probleme verharmlost und belastbare Planungen versäumt werden.
Ab wann wird Abwarten riskant?
Spätestens, wenn laufende Verpflichtungen nicht mehr erfüllt werden können. Rechtlich relevant ist die Lage bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Auch bei haftungsbeschränkter Rechts-form kann eine persönliche Haftung der Geschäftsführung drohen. Ein regelmäßiger Soll-Ist- Abgleich ist daher unerlässlich.
Welche Optionen bestehen vor einer Insolvenz?
Oft gibt es mehr Spielraum als angenommen: Maßnahmen zur Liquiditätssicherung, Gespräche mit Finanzierungspartnern, Kosten- und Strukturanpassungen oder der Verkauf nicht betriebsnotwendiger Unternehmensteile. Entscheidend ist ein tragfähiger, professionell erstellter Sanierungsplan.
Welche typischen Fehler machen Unternehmen?
Häufig wird auf eine Trendwende ohne eigenes Handeln gehofft. Viele reagieren zu spät oder nur mit Einzelmaßnahmen statt mit einem Gesamtkonzept. Problematisch ist zudem fehlende Transparenz gegenüber Beratern, Banken oder Gesellschaftern, was schnell zu Vertrauensverlust führt.
Wann kann ein Insolvenzverfahren Teil einer Lösung sein?
Wenn das Geschäftsmodell tragfähig, aber durch Altlasten belastet ist. Ein Verfahren in Eigenverwaltung kann Stabilisierung, Neuordnung von Verträgen und Anpassung der Kostenstrukturen ermöglichen, ohne dass die Geschäftsführung die Kontrolle verliert. Für viele mittelständische Betriebe war dies ein Neustart – nicht das Aus. Auch Nachfolgelösungen lassen sich so mitunter sinnvoll gestalten.
Was sind die ersten Schritte in der Krise?
Zunächst ist ein strukturierter und ehrlicher Überblick über Liquidität, Ertragslage und Zukunftsfähigkeit erforderlich. Darauf aufbauend sollte frühzeitig externe Expertise, etwa durch Steuerberater oder die IHK mit Sanierungsexperten, eingebunden werden. Frühes Handeln schafft Zeit – ein entscheidender Erfolgsfaktor in der Krise.
Stefanie Wingender

Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) – Recht und Steuern (Geschäftsbereich Unternehmensservice)