Ausbilder-Eignungsprüfung
Ausbildung der Ausbilder
- Wer darf ausbilden?
- Welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es für diese Prüfung?
- Für welche Berufe gilt der Ausbilderschein?
- Muss mein Arbeitgeber diese Weiterbildung genehmigen und bezahlen?
- Wo kann ich die Ausbilder-Eignungsprüfung ablegen?
- Wann sind die nächsten Prüfungstermine?
- Wann muss ich mich anmelden?
- Wie hoch sind die Prüfungsgebühren?
- Wie kann ich mich anmelden?
- Wie werde ich auf die Prüfung vorbereitet?
Wer darf ausbilden?
Nach § 28 Berufsbildungsgesetz (BBiG) darf nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist. Zur fachlichen Eignung gehört auch der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse und Fertigkeiten (BBiG § 30 Abs. 1). Die Prüfung der Eignung des Ausbildungsbetriebes obliegt dem zuständigen Ausbildungsberater.
Welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es für diese Prüfung?
Für die Ausbilder-Eignungsprüfung gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen. Dies bedeutet, jeder kann die Prüfung grundsätzlich ablegen.
Für welche Berufe gilt der Ausbilderschein?
Das Ablegen der Prüfung gilt für alle klassischen Ausbildungsberufe. Mit dem erfolgreichen Bestehen der Prüfung sowie Ihrer persönlichen Eignung dürfen Sie grundsätzlich in dem Beruf ausbilden, den Sie selbst erlernt haben bzw. in dem Sie über ausreichend Berufserfahrung verfügen. Ob Ihr Betrieb letztlich auch zur Ausbildung geeignet ist, überprüft der entsprechende Ausbildungsberater (siehe "Wer darf ausbilden").
Muss mein Arbeitgeber diese Weiterbildung genehmigen und bezahlen?
Das Ablegen der Ausbildereignungsprüfung ist unabhängig von ihrem aktuellen Arbeitgeber, so könnten Sie die Prüfung beispielsweise selbst bezahlen und in Ihrem Urlaub absolvieren. Viele Arbeitgeber unterstützen jedoch die Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden.
Wo kann ich die Ausbilder-Eignungsprüfung ablegen?
Die Ausbilder-Eignungsprüfung gemäß AEVO (Ausbilder-Eignungs-Verordnung) können Sie auch bei uns in der IHK-Regionalgeschäftsstelle Simmern ablegen.
Selbstverständlich bieten auch die anderen Regionalgeschäftsstellen sowie die Zentrale in Koblenz selbst diese Prüfung ebenfalls an.
Selbstverständlich bieten auch die anderen Regionalgeschäftsstellen sowie die Zentrale in Koblenz selbst diese Prüfung ebenfalls an.
Die Prüfungsanmeldung ist ausschließlich online möglich.
Wann sind die nächsten Prüfungstermine?
Die nächsten, geplanten Prüfungstermine für die schriftliche Prüfung in Simmern sind:
Dienstag, 4. Februar 2025 |
Dienstag, 11. März 2025 |
Dienstag, 1. April 2025 |
Dienstag, 6. Mai 2025 |
Dienstag, 5. August 2025 |
Dienstag, 2. September 2025 |
Dienstag, 7. Oktober 2025 |
Dienstag, 4. November 2025 |
Diese Termine sind nicht verbindlich. Eine Terminbestätigung erhalten Sie von uns schriftlich nach Ihrer erfolgten Anmeldung. Die praktische bzw. mündliche Prüfung findet zeitnah ebenfalls in Simmern statt. Sie erhalten hierzu vorab eine entsprechende Einladung
Wann muss ich mich anmelden?
Die Anmeldung zur Prüfung muss 6 Wochen zuvor erfolgen.
Wie hoch sind die Prüfungsgebühren?
Die Prüfungsgebühren betragen insgesamt 150 Euro und setzen sich aus 75 Euro für die schriftliche Prüfung und 75 Euro für die praktische Prüfung zusammen. Hierzu erhalten Sie von der Regionalgeschäftsstelle Simmern eine Rechnung.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei ausschließlich um die Gebühren für die Prüfung handelt. Wenn Sie einen Kurs zur Vorbereitung auf diese Prüfung besuchen, erhalten Sie hierzu vom Anbieter des Kurses eine separate Rechnung.
Wie kann ich mich anmelden?
Das Merkblatt zur Prüfung finden Sie rechts im Download-Bereich. Eine Anmeldung ist ausschließlich online möglich.
Die Anlage zum Merkblatt füllen Sie bitte vollständig aus und bringen es zur praktischen Prüfung mit, gemeinsam mit der ebenfalls vierfachen Ausfertigung des entsprechenden Rahmenlehrplans.
Wie werde ich auf die Prüfung vorbereitet?
Die IHK selbst richtet ausschließlich die Prüfung aus. Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, sich das notwendige Prüfungswissen vorab anzueignen.
So werden zahlreiche Vorbereitungskurse angeboten, eine umfassende Übersicht finden Sie hier.
Grundsätzlich ist das Absolvieren eines Vorbereitungskurses keine Voraussetzung, um sich zur Prüfung anzumelden.
Weitere Informationen finden Sie hier:
- aktuelle Bildungsangebote (z. B. Kursangebote)
- Fördermöglichkeiten (z. B. Aufstiegs-BAföG, Bildungsgutschein usw.)
- aktuelle Bildungsangebote (z. B. Kursangebote)
- Fördermöglichkeiten (z. B. Aufstiegs-BAföG, Bildungsgutschein usw.)