AdA - Ausbildereignungsprüfung

Ausbildung der Ausbilder

Wozu brauche ich die Ausbildereignungsprüfung?

Diese berufs- und arbeitspädagogische Eignung bescheinigt Ihnen die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in Ihrem Unternehmen.

Wer darf ausbilden?

Nach § 28 Berufsbildungsgesetz (BBiG) darf ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist. Zur fachlichen Eignung gehört auch der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse und Fertigkeiten (BBiG § 30 Abs. 1 und Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)). Persönlich nicht geeignet sind insbesondere Personen, die Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen dürfen oder wiederholt oder schwer gegen die gesetzlichen Grundlagen der Berufsausbildung verstoßen haben.
Die Prüfung der Eignung des Ausbildungsbetriebes obliegt der*m Ausbildungsberater*in der für den Betrieb zuständigen IHK.

Für welche Berufe gilt der Ausbilderschein?

Das Ablegen der Prüfung gilt für alle staatlich anerkannten Ausbildungsberufe mit Ausbildungsordnung. Mit der erfolgreich bestandenen Prüfung, die mit einem Zeugnis (Ausbilderschein) belegt wird, sowie Ihrer persönlichen Eignung dürfen Sie grundsätzlich in der Fachrichtung des Berufes ausbilden, den Sie selbst erlernt haben und in dem Sie über ausreichend Berufserfahrung verfügen.

Gibt es Alternativen zur Ausbildereignungsprüfung?

Die fachliche Eignung kann zum Beispiel auch durch ein Hochschulzeugnis in der entsprechenden Fachrichtung oder durch ausländische Prüfungen nachgewiesen werden. Eine ausländische Ausbildung und Prüfung bedarf der Anerkennung nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz. Wir beraten Sie dazu gerne.
Für die Anerkennung anderer Nachweise bedarf es einer Einzelfallbetrachtung gem. § 6 Abs. 3 und 4 AEVO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 58 KB), die die IHK als zuständige Stelle gerne mit Ihnen bespricht.

Übernimmt mein*e Arbeitgeber*in die Kosten?

Das Ablegen der Ausbildereignungsprüfung ist wie jede andere Fortbildung unabhängig von Ihrer*m Arbeitgeber*in.  Die Ausbildungs- und Prüfungskosten tragen Sie selbst und können Sie gegebenenfalls steuerlich geltend machen. Einige Unternehmen übernehmen die Kosten für diese Fortbildung und die Prüfung, sodass es sich lohnt, Ihre*n Arbeitgeber*in danach zu fragen.

Wo kann ich die Ausbildereignungsprüfung ablegen?

Die Ausbildereignungsprüfung gemäß AEVO können Sie gerne bei uns in der Regionalgeschäftsstelle Idar-Oberstein ablegen.
Selbstverständlich bieten wir auch an anderen Standorten der IHK Koblenz die AEVO-Prüfung an.
Möchten Sie die Prüfung vor dem Prüfungsausschuss einer anderen IHK ablegen, setzen Sie sich bitte rechtzeitig (also einige Zeit vor Anmeldeschluss zur Prüfung) mit uns in Verbindung, damit wir Sie formell an die prüfende IHK überstellen können.

Die schriftlichen Prüfungstermine 2024 in Idar-Oberstein

Prüfungstermin Anmeldeschluss
02. Juli 2024
29. April 2024
01. Oktober 2024
19. August 2024
Die Prüfung findet an bundesweit einheitlichen Terminen jeweils am 1. Dienstag im Monat von 8.30 - 11.30 Uhr (180 Min.) statt.

Details zur schriftlichen Prüfung

In der schriftlichen Prüfung sind 70 Aufgaben im Multiple-Choice-Verfahren nach dem „Alles-oder-nichts-Prinzip“ zu lösen. Eine Aufgabe wird dabei allerdings nur als richtig gewertet, wenn alle richtigen Antwortmöglichkeiten von Ihnen erkannt und angekreuzt wurden. Alle Aufgaben sind gleichgewichtet, Teilpunkte werden nicht vergeben.
Die Prüfung wird nach dem 100-Punkte-Schema der IHKs bewertet. Um die schriftliche Prüfung zu bestehen müssen mindestens 50 Punkte erreicht werden. Das entspricht der Hälfte der Aufgaben.

Die praktischen Prüfungstermine 2024 in Idar-Oberstein

Prüfungstermin praktisch
05. Juli 2024
11. Oktober 2024

Details zur praktischen Prüfung

Sie haben die Wahlmöglichkeit zwischen einer 15-minütigen Präsentation einer Ausbildungssituation oder der praktischen Durchführung einer Ausbildungseinheit.
Im anschließenden ebenfalls 15-minütigen Fachgespräch soll die*der Prüfungsteilnehmer*in Auskunft über die Auswahl und Gestaltung der betroffenen Ausbildungssituation geben und sich daraus ergebende Fragen beantworten.

Wie hoch sind die Prüfungsgebühren?

Die Prüfungsgebühren betragen nach der derzeit gültigen Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 78 KB) der IHK Koblenz insgesamt 150,00 Euro, jeweils 75,00 Euro für die schriftliche Prüfung und 75,00 Euro für die praktische Prüfung.

Wie kann ich mich anmelden?

Eine Anmeldung ist ausschließlich online über unsere Anmeldeplattform möglich.
Die vollständig ausgefüllte Anlage zum Merkblatt AEVO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 54 KB) bringen Sie bitte in vierfacher Ausfertigung zur praktischen Prüfung mit, gemeinsam mit der ebenfalls vierfachen Ausfertigung des entsprechenden Rahmenlehrplans.

Wie kann ich mich auf die Prüfung vorbereiten?

Es gibt zahlreiche Vorbereitungskurse von verschiedenen Bildungsanbietern, die gem. BBiG und AEVO vorgehen. Einer staatlichen Anerkennung dieser Kurse bedarf es nicht. Eine umfassende Übersicht finden Sie hier.
Grundsätzlich ist der Besuch eines Vorbereitungskurses keine zwingende Voraussetzung für die Anmeldung zur Prüfung.

Haben Sie noch weitere Fragen?

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Wir freuen uns auf Ihren Anruf und beraten Sie gerne.