Beantragung von Sonderkennzeichen

Zulassung von betrieblich genutzten Fahrzeugen in fremden Zulassungsbezirken

Reisende in der Schmuck- und Edelsteinbranche sind einem erhöhten Überfallrisiko ausgesetzt, wenn sie mit Fahrzeugen, die im Kreis Birkenfeld zugelassen sind, Waren transportieren.
§ 47 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) räumt die Möglichkeit ein, in begründeten Ausnahmefällen Kraftfahrzeuge in fremden Zulassungsbezirken anzumelden. Ein formloser Antrag hierzu ist zu stellen bei:
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Stabsstelle Verkehr
Friedrich-Ebert-Ring 14-20
56068 Koblenz
Telefon 0261 3029-0
Fax 0261 3029-10 25
E-Mail: lbm@lbm.rlp.de
Bitte geben Sie in Ihrem Antrag auch den gewünschten Zulassungsbereich an.
Zur schnelleren Anmeldung des Fahrzeuges empfehlen wir, die hierzu erforderliche Stellungnahme unserer IHK hinsichtlich der Notwendigkeit bei uns schriftlich oder per E-Mail unter Angabe
  • des Fahrzeugtyps,
  • der Fahrgestellnummer und
  • des Ausnahmegrundes anzufordern.
Ersetzt das neue Fahrzeug ein Fahrzeug mit Sonderkennzeichen, so bitten wir um Angabe, welches Fahrzeug abgemeldet wurde. Unsere Bescheinigung sollte dann gemeinsam mit Ihrem Antrag an den Landesbetrieb in Koblenz gesendet werden.