Wiederaufbau in den Flutgebieten

Aktuelle Antragsfrist und Voraussetzungen für Fluthilfe-Anträge

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz und die Regionalgeschäftsstelle Bad Neuenahr-Ahrweiler weisen betroffene Unternehmen darauf hin, dass Anträge für Aufbauhilfen nach der derzeitigen Regelung bis zum 31.12.2024 bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) gestellt werden müssen.
Der Antrag inklusive aller Unterlagen wird über das Online-Portal der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz eingereicht (www.isb.rlp.de). Drei Dokumente sind für den Antrag notwendig: die Kammerbestätigung, die Betroffenheitsbescheinigung und die Eigenerklärung. Die Schadensaufstellungen der Sachverständigen über die erlittenen Schäden können nachgereicht werden. Bei der Beantragung der Wiederaufbauhilfe ist auch eine Teilantragsstellung möglich.
"Unsere Experten in der Regionalgeschäftsstelle und in Koblenz unterstützen nach wie vor die Mitgliedsunternehmen im Vorfeld der Antragstellung und begleiten den Prozess bei Fragen auch im weiteren Verlauf", betont Andrea Stenz, Regionalgeschäftsführerin in Bad Neuenahr- Ahrweiler. „Unternehmen haben die Möglichkeit, bei Sachschäden Mittel für Reparaturkosten oder den wirtschaftlichen Wert bis zu 80 Prozent des Schadens geltend zu machen – in Härtefällen sogar bis zu 100 Prozent.“
Auch Einkommenseinbußen können geltend gemacht werden. Nähere Informationen sowie Ansprechpartner finden sich in den FAQ zur Wiederaufbauhilfe Unternehmen.
Eine Verlängerung der Antragsfrist der Wiederaufbauhilfe für Unternehmen wird seitens der IHK nach wie vor gefordert. Auf EU-Ebene laufen zurzeit Gespräche über eine Verlängerung, da das Ergebnis aber noch nicht absehbar ist, weist die IHK betroffene Unternehmen darauf hin, entsprechend der aktuell gültigen Frist bis Jahresende zu handeln.
Für weitere Informationen und Unterstützung bei der Fluthilfe-Antragstellung stehen die Regionalgeschäftsstelle Bad Neuenahr-Ahrweiler und die IHK Koblenz gern zur Verfügung.