Prüfung ohne Ausbildung

Externenprüfung in Bad Kreuznach

Arbeiten Sie schon länger „ungelernt“ in einem Beruf und möchten nun die entsprechende IHK-Ausbildungsprüfung ablegen, z.B. um im nächsten Schritt eine Aufstiegsfortbildung zu absolvieren oder um ihre weitere Karriere auf ein solideres Fundament zu stellen?
Oder haben Sie irgendwann einmal eine Ausbildung ohne Prüfung beendet und möchten diese jetzt nachholen?
Dank § 45 Abs. 2 BBiG („Zulassung in besonderen Fällen“) ist das in vielen Fällen möglich,
wenn Sie mindestens das 1,5-fache der Zeit, die als Ausbildungszeit in der entsprechenden Ausbildungsordnung vorgeschrieben ist, in dem Beruf praktisch tätig gewesen sind.
Beispiel: Wenn Sie seit 3,5 Jahren Vollzeit im Verkauf arbeiten, können Sie einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung als Verkäufer*in stellen.
Diese sogenannte “Zulassung zur Prüfung im Sonderfall” können Sie bei uns beantragen. Bitte beachten Sie die Antragsfristen.
Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns gerne an.