Ausbilder-Eignungsprüfung
Ausbildung der Ausbilder
- Wer darf ausbilden?
- Welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es für diese Prüfung?
- Für welche Berufe gilt der Ausbilderschein?
- Muss mein Arbeitgeber diese Weiterbildung genehmigen und bezahlen?
- Wo kann ich die Ausbilder-Eignungsprüfung ablegen?
- Wann sind die nächsten Prüfungstermine?
- Wann muss ich mich anmelden?
- Wie hoch sind die Prüfungsgebühren?
- Wie kann ich mich anmelden?
- Wie werde ich auf die Prüfung vorbereitet?
Wer darf ausbilden?
Nach § 28 Berufsbildungsgesetz (BBiG) darf nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist. Zur fachlichen Eignung gehört auch der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse und Fertigkeiten (BBiG § 30 Abs. 1). Die Prüfung der Eignung des Ausbildungsbetriebes obliegt dem zuständigen Ausbildungsberater.
Welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es für diese Prüfung?
Für die Ausbilder-Eignungsprüfung gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen. Dies bedeutet, jeder kann die Prüfung grundsätzlich ablegen.
Für welche Berufe gilt der Ausbilderschein?
Das Ablegen der Prüfung gilt für alle klassischen Ausbildungsberufe. Mit dem erfolgreichen Bestehen der Prüfung sowie Ihrer persönlichen Eignung dürfen Sie grundsätzlich in dem Beruf ausbilden, den Sie selbst erlernt haben bzw. in dem Sie über ausreichend Berufserfahrung verfügen. Ob Ihr Betrieb letztlich auch zur Ausbildung geeignet ist, überprüft der entsprechende Ausbildungsberater (siehe "Wer darf ausbilden").
Muss mein Arbeitgeber diese Weiterbildung genehmigen und bezahlen?
Das Ablegen der Ausbildereignungsprüfung ist unabhängig von ihrem aktuellen Arbeitgeber, so könnten Sie die Prüfung beispielsweise selbst bezahlen und in Ihrem Urlaub absolvieren. Viele Arbeitgeber unterstützen jedoch die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter.
Wo kann ich die Ausbilder-Eignungsprüfung ablegen?
Die Ausbilder-Eignungsprüfung gemäß AEVO (Ausbilder-Eignungs-Verordnung) können Sie auch bei uns in der IHK-Regionalgeschäftsstelle Altenkirchen ablegen.
Selbstverständlich bieten jedoch auch viele der anderen Regionalgeschäftsstellen sowie die Zentrale in Koblenz selbst diese Prüfung ebenfalls an.
Geschäftsstelle
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Ansprechpartner
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Altenkirchen
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Linda Weitz
weitz@koblenz.ihk.de |
Bad Kreuznach
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Olga Neufeld
neufeld@koblenz.ihk.de |
Bad Neuenahr-Ahrweiler
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Ann-Katrin Wohde
wohde@koblenz.ihk.de |
Idar-Oberstein
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Alexander Ebels
ebels@koblenz.ihk.de |
Koblenz
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Manuela Linden
linden@koblenz.ihk.de |
Mayen-Koblenz
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Janine Saas
saas@koblenz.ihk.de |
Simmern
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Birgit Frank
frank@koblenz.ihk.de |
Westerwaldkreis
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Petra van Laer
vanlaer@koblenz.ihk.de |
Zur Anmeldung für die Prüfung gelangen Sie direkt
hier.
Wann sind die nächsten Prüfungstermine?
Die nächsten, geplanten Prüfungstermine für die schriftliche Prüfung in Altenkirchen sind:
2023
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Dienstag, 7. Februar 2023
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Dienstag, 7. März 2023
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Dienstag, 4. April 2023
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Dienstag, 2. Mai 2023
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Dienstag, 5. September 2023
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Dienstag, 10. Oktober 2023
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Dienstag, 7. November 2023
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Bitte beachten Sie, dass dies ausschließlich die Prüfungstemine für die Geschäftsstelle in Altenkirchen sind.
Sollte Ihnen der Prüfungstermin im Online-Anmeldeverfahren nicht mehr angezeigt werden, so ist dieser bereits ausgebucht.
Diese Termine sind nicht verbindlich. Ein Termin kommt nur bei ausreichender Anzahl der Anmeldungen zustande. Eine Terminbestätigung erhalten Sie von uns schriftlich nach Ihrer erfolgten Anmeldung. Die praktische bzw. mündliche Prüfung findet jeweils an den Tagen/Wochen nach der schriftlichen Prüfung ebenfalls in Altenkirchen statt.
Sie erhalten hierzu vorab eine entsprechende Einladung.
Wann muss ich mich anmelden?
Die Anmeldung zur Prüfung muss 6 Wochen zuvor erfolgen.
Wie hoch sind die Prüfungsgebühren?
Die Prüfungsgebühren betragen insgesamt 150 Euro und setzen sich aus 75 Euro für die schriftliche Prüfung und 75 Euro für die praktische Prüfung zusammen. Hierzu erhalten Sie von der Regionalgeschäftsstelle Altenkirchen eine Rechnung.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei ausschließlich um die Gebühren für die Prüfung handelt. Wenn Sie einen Kurs zur Vorbereitung auf diese Prüfung besuchen, erhalten Sie hierzu vom Anbieter des Kurses eine separate Rechnung.
Wie kann ich mich anmelden?
Das Merkblatt zur Prüfung finden Sie rechts im Download-Bereich. Eine Anmeldung ist ausschließlich
online möglich. Bitte melden Sie sich
hier an.
Das
Merkblatt (PDF-Datei · 46 KB) finden Sie hier zum Download, ebenso wie die
Anlage zum Merkblatt (PDF-Datei · 39 KB). Diese füllen Sie bitte vollständig aus und bringen sie in vierfacher Ausfertigung zur praktischen Prüfung mit, gemeinsam mit der ebenfalls vierfachen Ausfertigung des entsprechenden Rahmenlehrplans.
Wie werde ich auf die Prüfung vorbereitet?
Die IHK selbst richtet ausschließlich die Prüfung aus. Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, sich das notwendige Prüfungswissen vorab anzueignen.
Eine Möglichkeit bietet die App des DIHK. Alle Informationen zur App sowie zu weiteren Materialien finden Sie
hier.
So werden zahlreiche Vorbereitungskurse angeboten, eine umfassende Übersicht finden Sie
hier.
Grundsätzlich ist das Absolvieren eines Vorbereitungskurses keine Voraussetzung, um sich zur Prüfung anzumelden.
Weitere Informationen finden Sie hier:
- aktuelle Bildungsangebote (z. B. Kursangebote)
- Fördermöglichkeiten (z. B. Aufstiegs-BAföG, Bildungsgutschein usw.)
- aktuelle Bildungsangebote (z. B. Kursangebote)
- Fördermöglichkeiten (z. B. Aufstiegs-BAföG, Bildungsgutschein usw.)