Lieferkettengesetz

Resolution zum Lieferkettengesetz

Wirtschaft braucht echtes Belastungsmoratorium statt zusätzlicher Haftungsrisiken und weiteren Bürokratiekosten   

Die Corona-Krise hat zu einem bislang beispiellosen Rückgang der Wirtschaftsleistung geführt. Viele Unternehmen sind existenziell betroffen. Die Zukunft der wirtschaftlichen Entwicklung auf den Exportmärkten ist extrem unsicher. Das politische Handeln sollte sich daher voll auf das Wiedererstarken der Betriebe konzentrieren. Richtigerweise hatte sich der Koalitionsausschuss der Großen Koalition am 22. April 2020 auf ein entsprechendes Belastungsmoratorium verständigt. Diesem Ziel wird mit dem geplanten Lieferkettengesetz widersprochen, das die Wirtschaft mit hohen Bürokratielasten und großen Rechtsunsicherheiten zu treffen droht.
Die verantwortungsvolle und nachhaltige Gestaltung von Lieferketten ist für Unternehmen ein existenzielles Thema, für welches sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten weltweit einsetzen. Komplexe Zulieferketten können Unternehmen – genau wie die verantwortlichen Behörden – in der Praxis nicht jederzeit lückenlos überwachen. Eine generelle Haftung für das Fehlverhalten Dritter entlang der gesamten Lieferkette wäre deswegen eine große Zumutung. Für betroffene Unternehmen würde dieser EU-weite Alleingang zu Rechtsunsicherheit und nicht begrenzbaren Haftungsrisiken führen.
Vor diesem Hintergrund fordert die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Koblenz:
1. Verschlechterung der wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen verhindern – Gesetzesvorhaben nicht weiterverfolgen
Das Lieferkettengesetz droht, betreffende deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb zu benachteiligen. Hier braucht es mindestens ein einheitliches Vorgehen auf europäischer Ebene, damit der Standort Deutschland nicht weiter ins Hintertreffen gerät. Ein nationaler Alleingang würde eine drastische Verschlechterung der Rahmenbedingungen für die Wirtschaft darstellen.
Neben neuen rechtlichen Haftungsrisiken sorgt das geplante Gesetzesvorhaben auch für zusätzliche finanzielle Belastungen durch Bürokratiekosten und verschlechtert die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen am Standort Deutschland. Da das Gesetzesvorhaben nicht notwendig und unverhältnismäßig ist, soll das Gesetzesvorhaben nicht weiterverfolgt werden.
2. Unternehmen brauchen Luft zum Atmen – Belastungsmoratorium einhalten
Gerade jetzt benötigt die Wirtschaft ein echtes Belastungsmoratorium. Gesetzes- und Verordnungsvorhaben, die zu weiteren Belastungen der Unternehmen führen, lehnen wir strikt ab. Stattdessen sollte der Schwerpunkt auf die Verbesserung der wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen wie z. B. die Schaffung einer wettbewerbsgerechten Unternehmensbesteuerung gelegt werden.
Resolution der Vollversammlung
der Industrie- und Handelskammer Koblenz
vom 20. August 2020