Weichen richtig stellen

Weichen richtig stellen! - Kernforderungen der Wirtschaft an ein LEP V

LEP muss Ziele für das Land setzen und nicht nur Trends fort- oder festschreiben
Unsere Mitgliedsunternehmen benötigen Planungssicherheit und die Möglichkeit zur Neuansiedlung und Bestanderweiterung. Die Landesplanung muss dafür die Weichen stellen. Eines Ihrer Instrumente ist das Landesentwicklungsprogramm (LEP). Es regelt die Rahmenbedingungen für Planverfahren (z.B. Gewerbegebiete, Infrastruktur, uvm.) auf nationaler Ebene und wird während dieser Legislaturperiode neu aufgestellt. Als IHK Koblenz stehen wir für die Weiterentwicklung unseres Wirtschaftssandorts Rheinland-Pfalz und nicht für dessen bloßen Erhalt. Daher hat die IHK Koblenz in Zusammenarbeit mit den anderen rheinland-pfälzischen Kammern ein gemeinsames Positionspapier erarbeitet über die für unsere Unternehmen wichtigsten Handlungsfelder aufzuzeigen.

Seit 1968 ist das Landesentwicklungsprogramm (LEP) in Rheinland-Pfalz das zentrale Instrument der Landesplanung, um unterschiedliche raumbezogene Aspekte in einer übergeordneten Raumordnung zu integrieren. Das LEP nimmt dabei Einfluss auf die Bedingungen, unter denen Kommunen beispielsweise Bauland für Wohnen und Gewerbe ausweisen dürfen, Potenzialflächen für Windkraftanlagen ausweisen oder den Status eines Mittelzentrums erlangen, was wiederum Einfluss auf die künftige Verteilung von Zuschüssen hat. Auch zur Sicherung wichtiger Rohstoffvorkommen trifft das LEP entscheidende Vorgaben für die nachfolgenden Planungsebenen. Es birgt damit aus Sicht der Wirtschaft die große Chance, wichtige Ziele für die zukünftige Entwicklung des Landes zu setzen, jedoch auch die Gefahr, zum Hemmschuh für etwaige Entwicklungen zu werden.

Nach über zwölf Jahren und drei Teilfortschreibungen (2013, 2015 und 2017) sehen die IHKs in Rheinland-Pfalz die Zeit für eine Gesamtfortschreibung des aktuellen LEP IV gekommen. In einem gemeinsam verabschiedeten Positionspapier werben sie für ein neues LEP V, das einen ausgewogenen Entwicklungsrahmen für Rheinland-Pfalz setzt, der die Zukunft des Wirtschaftsstandorts sichert und stärkt. Die Landesplanung sehen sie dabei in der Pflicht, nicht nur einseitig Trends fort- und festschreiben, sondern ihrer Zukunftsaufgabe gerecht zu werden, Ziele für die Entwicklung des Landes zu setzen. Auch Raum für abweichende Entwicklungen sollte dabei ausreichend belassen werden. Den im Koalitionsvertrag angekündigten Dialog zur Aufstellung des neuen LEP begrüßen die IHKs und möchten mit den formulierten zehn Handlungsfeldern und entsprechenden Forderungen einen ersten Beitrag hierzu leisten.

Was die Politik tun kann – Kernforderungen der Wirtschaft an ein künftiges LEP V

  1. Industrie- und Gewerbeflächenangebot erweitern
  2. Nachfrageorientierten Verkehrsmix ermöglichen
  3. Digitale Infrastruktur konsequent ausbauen
  4. Innenstädte vital und zukunftsfähig gestalten
  5. Zuverlässige Energieversorgung gewährleisten
  6. Versorgung mit heimischen Rohstoffen sichern
  7. Umwelt schützen, Wirtschaft stärken
  8. Tourismus als Zukunftsbranche fördern
  9. Wohnraum für Fachkräfte bereitstellen
  10. Daseinsvorsorge sichern und gestalten

Was die IHKs tun

Die vier rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern sind in allen Planungsgemeinschaften des Landes vertreten und begleiten dort die Umsetzung der Ziele und Grundsätze des LEP auf regionaler Ebene. Als Träger öffentlicher Belange geben die IHKs in Rheinland-Pfalz jährlich über 1.000 Stellungnahmen im Rahmen der Bauleitplanung zur Wahrung der Interessen der Wirtschaft ab. In einem gemeinsamen Kompetenzteam für Raumordnung, Landes- und Bauleitplanung tauschen sich die IHKs zudem regelmäßig mit der obersten Landesplanungsbehörde im Innenministerium zu relevanten Planungsthemen aus und beteiligen sich mit Stellungnahmen an relevanten Gesetzgebungsverfahren sowie Fortschreibungen des LEP.

Industrie- und Gewerbeflächenangebot erweitern

Dank ehemals großzügiger Neuausweisungen von Gewerbeflächen und eines großen Vorrats an militärischen Konversionsflächen konnte Rheinland-Pfalz viele Jahre von einem Angebot schnell zu besiedelnder Gewerbe- und Industrieflächen profitieren. Die wirtschaftliche Entwicklung der vergangenen Jahre haben diesen Vorrat deutlich schrumpfen lassen, die Nachfrage übersteigt häufig die Bereitstellung neuer Flächen. Die Erweiterung, Verlagerung oder Neuansiedlung erweist sich dadurch für Betriebe zunehmend als problematisch. Geeignete Flächen fehlen, Verdichtungspotenziale sind erschöpft und vermeintliche Flächenreserven häufig durch Restriktionen für gewerbliche Zwecke nicht mehr nutzbar. Gleichzeitig wächst der Verlagerungsdruck auf viele Betriebe. So lässt die forcierte Innenverdichtung einerseits Nutzungskonflikte wachsen, die Umstellungen der Produktionsabläufe bedingen andererseits häufig geänderte Standortanforderungen.

Wirtschaft benötigt Flächen

Ohne ein attraktives Angebot an Flächen für Gewerbe und Industrie droht Rheinland-Pfalz als Wirtschaftsstandort zurück zu fallen. Hier ansässige Unternehmen verlieren an Wettbewerbsfähigkeit und Rheinland-Pfalz an Anziehungskraft.
  • Im künftigen LEP müssen daher die Weichen für eine bedarfsgerechte und möglichst flexible Bereitstellung geeigneter Industrie- und Gewerbeflächen auf allen Planungsebenen gestellt werden.
  • Feste Zielgrößen und zu starre Grundsätze der Innenentwicklung blockieren die wirtschaftliche Entwicklung. Als Basis einer vorausschauenden Bedarfsplanung sollte im LEP ein landesweites Gewerbeflächenmonitoring verankert werden und eine regelmäßige, am regionalen und branchenspezifischen Bedarf orientierte Anpassung erfolgen.
  • Um die Entwicklung marktgängiger Gewerbeflächen zu gewährleisten und Fehlplanungen zu vermeiden, sollte im LEP die Erstellung von Gewerbeflächenkonzepten auf Ebene der Planungsregionen bzw. Kreise verbindlich festgeschrieben und vom Land unterstützt werden.
  • Interkommunale Kooperationen sollten durch Anreize gefördert werden.
  • Gewerbe- und Industrieflächen sollten durch ein klares Trennungsgebot und Regelungen zu einem Umgebungsschutz vor konkurrierenden Nutzungen geschützt werden.
  • Mit Blick auf vorhandene Gewerbegebiete sollten konsequent die Möglichkeiten zur Nachverdichtung und Qualifizierung geprüft werden.
  • Bei gewerblichen Brachflächen sollte grundsätzlich eine gewerbliche Folgenutzung angestrebt werden. Ist dies aufgrund von Nutzungskonflikten oder anderweitigen Gründen nicht möglich, sollte der Flächenverlust entsprechend kompensiert werden.

Nachfrageorientierten Verkehrsmix ermöglichen

Die schnelle, flexible, zuverlässige und kostengünstige Mobilität von Gütern und Personen ist entscheidend für die Attraktivität unserer Wirtschaftsstandorte und eng geknüpft an eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur. Steigende Verkehrszahlen und Anforderungen an Mobilität stellen die Verkehrsinfrastruktur im Land schon heute vor große Herausforderungen, vielerorts rächen sich Versäumnisse beim Erhalt der bestehenden und Ausbau redundanter Verkehrsadern. Langwierige Genehmigungsverfahren verhindern oder verzögern die Beseitigung von Engpässen auf den Hauptverkehrsachsen, und viele der im LEP definierten Maßnahmen im funktionalen Verkehrsnetz warten bislang vergebens auf Umsetzung. Als Flächenland ist Rheinland-Pfalz auch künftig auf den motorisierten Individualverkehr (MIV) angewiesen, und nur ein breiter Verkehrsmix, der alle Verkehrsträger ideologiefrei und pragmatisch vereint, kann auf Dauer die Leistungsfähigkeit der Infrastruktur sichern und zugleich den wachsenden Anforderungen des Klimaschutzes gerecht werden.

Neue Wege für Mobilität und Verkehr sichern

Die künftigen landesplanerischen Vorgaben sollten den Herausforderungen und der Bedeutung von Mobilität gebührend Rechnung tragen und die Weichen für eine zukunftsgerechte Verkehrsinfrastruktur stellen, die Mobilität möglichst flexibel gewährleistet, die Erreichbarkeit der Betriebe sichert und gerade auch den Bedürfnissen des Güterkraftverkehrs gerecht wird.
 
  • Hierzu gilt es im LEP den Erhalt und die gezielte Weiterentwicklung des funktionalen Verkehrsnetzes im Land unter besonderer Berücksichtigung der Belange der Wirtschaft als Ziel zu fixieren und erforderliche Lückenschlüsse, Brückenbauwerke und notwendige Ausbauvorhaben konkret zu benennen (siehe auch IHK-Verkehrsleitbild).
  • Der Umweltverbund sollte auch im ländlichen Raum als umweltschonende Alternative zum MIV gestärkt werden. Hierzu gilt es auch die Anbindung von Gewerbegebieten an Bahn und ÖPNV sowie Fuß- und Radwege weiter zu optimieren.
  • Um den Markthochlauf alternativer Antriebe zum Erfolg zu führen, ist ein am Bedarf und erforderlichen Flächenabdeckung orientierter Aufbau einer landesweiten Tank- und Ladeinfrastruktur zu gewährleisten.
  • Vorhandene Logistikflächen sollten langfristig gesichert und ausreichend Flächen für Neuansiedlungen bereitgestellt werden.
  • Zur Stärkung intermodaler Transportketten ist ein bedarfsgerechter Erhalt und Ausbau der Schieneninfrastruktur, die straßen- und schienenseitige Anbindung der Häfen und der Ausbau der Wasserstraßen (Schleusen, Rheinvertiefung) erforderlich. Häfen und wassernahe Flächen müssen planerisch gesichert werden, etwa durch Ausweisung als bedeutsame Gewerbeflächen oder Vorranggebiet. Eine Umwidmung darf erst erfolgen, wenn an anderer Stelle Ersatz geschaffen wurde.

Digitale Infrastruktur konsequent ausbauen

Die digitale Infrastruktur aus Breitband- und Mobilfunkanbindung ist gemäß einer aktuellen Standortumfrage der IHKs in Rheinland-Pfalz (01/2021) für 91 Prozent der befragten Unternehmen der wichtigste Standortfaktor. Die Wirtschaft bewertet den aktuellen Stand allerdings nur mittelmäßig (Schulnote 3,8). Der Ausbau der digitalen Infrastruktur muss daher weiterhin eine hohe Priorität genießen. Für die digitale Transformation, die Entwicklung neuer, digitaler Geschäftsmodelle sowie zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz und Industrie 4.0 wird ein flächendeckendes Glasfaser- und Mobilfunknetz benötigt. Neben dem weiteren Ausbau der Mobilfunknetze mit 4G zählt hierzu insbesondere auch der zügige Ausbau mit 5G, um für künftige Herausforderungen gewappnet zu sein. Neben der Anbindung bestehender Industrie- und Gewerbegebiete muss insbesondere die zeitgemäße Erschließung neuer Gewerbegebiete zuverlässig sichergestellt werden. Städte müssen mit leistungsstarken WLAN-Netzen versorgt werden.

Ausbau digitaler Infrastruktur als Ziel im LEP verankern

Der Ausbau einer zukunftssicheren digitalen Infrastruktur setzt ein konzertiertes Handeln auf unterschiedlichen Ebenen voraus. Die Landesplanung und nachfolgende Planungsebenen sollten dieses Ziel im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen.
  • Der flächendeckende Ausbau der digitalen Infrastruktur – mobil und stationär – auf der Basis von Glasfaser sollte daher als Leitbild und Zielvorgabe im LEP V fest verankert werden.
  • Bei Erschließung neuer Industrie- und Gewerbegebiete ist eine leistungsfähige Glasfaseranbindung (FTTB) aller Betriebe durch die Planung vorab sicherzustellen.
  • Ebenso ist eine lückenlose Mobilfunkversorgung mit 4G und 5G zu gewährleisten. Wo erforderlich, sollten die zuständigen Mobilfunkunternehmen hierbei durch geeignete Flächen für erforderliche Funkmasten von Land und Kommunen unterstützt werden.
  • Von der Entwicklung zur Smart City kann eine Stadtgesellschaft als Ganzes profitieren. Um diese Entwicklung zu ermöglichen, ist in Städten die Bereitstellung leistungsstarker und flächendeckender WLAN-Netze erforderlich.

Innenstädte vital und zukunftsfähig gestalten

Der bereits eingeleitete Transformationsprozess der Innenstädte wurde durch die Corona-Pandemie massiv beschleunigt und stellt nicht nur für den stationären Einzelhandel eine große Herausforderung dar. Um die Wettbewerbsfähigkeit der Innenstädte auch künftig zu sichern, benötigt es klare Leitplanken für großflächige Handelsentwicklungen und geeignete Maßnahmen zur Unterstützung des stationären, oft inhabergeführten Fachhandels.
Da Rheinland-Pfalz neben einigen wenigen Oberzentren eher kleinteilig strukturiert ist, müssen Zukunftskonzepte für den innerstädtischen Handel und vitale Innenstädte auch auf Grund- und Mittelzentren anwendbar sein und einen Schwerpunkt auf die Multifunktionalität des Zentrums legen. Insbesondere mit Blick auf die grenzüberschreitenden Wirtschaftsregionen ist es wichtig, einheitliche Maßstäbe zu setzen, um gleichwertige Verhältnisse und Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Um die zentralörtlichen Funktionen auch weiterhin zu stärken, sollten die rechtlichen Vorgaben zur Steuerung von Einzelhandelsgroßprojekten möglichst einheitlich sein.

Handelsplanerische Instrumente konsequent anwenden

Die Attraktivität unserer Innenstädte trägt maßgeblich zum Image der Standorte und damit auch zur Bedeutung ganzer Wirtschaftsstandorte und -regionen bei. Um den stationären Einzelhandel während des Transformationsprozesses bestmöglich zu unterstützen, müssen die Weichen durch die Landesplanung richtiggestellt werden.

  • Mit Blick auf die grüne und graue Wiese sollte die weitere Ausweisung großflächiger Einzelhandelsnutzungen an städtebaulich nicht integrierten Standorten restriktiv und eng nach den LEP-Vorgaben erfolgen.
  • Um die Innenstädte nicht zusätzlich zu schwächen, sollte der Umgang mit innenstadtrelevanten (Rand-)Sortimenten an nicht integrierten Standorten auch weiterhin zurückhaltend sein.
  • Die bisherigen handelsplanerischen Vorgaben und Instrumente sind auch bei der Fortschreibung des LEP zu berücksichtigen und weiterhin konsequent anzuwenden. Die Handhabung möglicher Zielabweichungsverfahren sollte restriktiv sein.
  • Das Konzept der Zentralen Orte hat sich in der Vergangenheit bewährt. Ein besonderes Augenmerk sollte dabei insbesondere im ländlichen Raum auf der Bereitstellung von fußläufiger Lebensmittelnahversorgung liegen.
  • Projekte zur Entwicklung und Aufwertung der Stadtzentren in Eigeninitiative bieten große Chancen. Lokale Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte (LEAPs) sollten in RLP daher als wichtiges Instrument zur Quartiersentwicklung besonders unterstützt werden. Eine Förderung von Pilotprojekten ist angesichts der aktuellen Situation sinnvoll.

Zuverlässige Energieversorgung gewährleisten

Um Produkte aus Rheinland-Pfalz weiterhin erfolgreich auf weltweiten Märkten anbieten und verkaufen zu können, müssen im Energiebereich Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Umweltschutz in einer wirtschaftsgerechten Balance gehalten werden. Es müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, in denen ein intelligentes Energiemanagement zu marktwirtschaftlichen Bedingungen umgesetzt werden kann und innovative (Eigen-)Energiekonzepte der Unternehmen durch ein hohes Maß an Planbarkeit flankiert werden. Dem Thema Versorgungssicherheit von Unternehmen kommt in diesem Zusammenhang eine immens große Bedeutung zu. Mit dem Kohle- und dem Atomausstieg muss künftig der Grünstromanteil weiter erhöht werden und für eine auch künftig zuverlässige Energieversorgung ein deutlich schnellerer Netzausbau erfolgen. Beides ist jedoch ins Stocken geraten.

Eckpunkte für eine zukunftssichere Energiepolitik

Eine sichere und wettbewerbsfähige Energieversorgung ist elementare Voraussetzung für Produktion, Wachstum und Arbeitsplätze in Rheinland-Pfalz. Daher sollten im LEP V die Grundlagen für ein schlüssiges energiepolitisches Konzept, das die ökonomisch-soziale und die ökologische Dimension gleichrangig beachtet, planungsrechtlich abgesichert werden:
  • Die Entwicklung hinreichend dimensionierter Strom- und Energietrassen duldet keinen weiteren Aufschub. Die Ausgestaltung des LEP V sollte diesem Umstand Rechnung tragen und Regulierungen ausschließen, die dem Netzausbau entgegenstehen.
  • Für ein Gelingen der Energiewende ist der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien unumgänglich. Bestehende Restriktionen gehören daher, gerade auch beim Thema Repowering von Windkraftanlagen, auf den Prüfstand.
  • Flächenausweisungen sollten sich primär an der Windhöffigkeit und Nähe zu gewerblichen Großverbrauchern orientieren. Gerade mit Blick auf touristische Nutzungen ist dabei eine siedlungs- und landschaftsgerechte Konzentration anzustreben. Quantitative Zielvorgaben im LEP werden abgelehnt.
  • Eine Non-Blackout-Garantie in Form einer vollumfänglichen Grundlastsicherstellung auch im Falle ungünstiger Szenarienkonstellationen ist notwendig.
  • Eine Folgenabschätzung vor der Verabschiedung von Klimaschutzmaßnahmen muss präzise vorgenommen werden.
  • Den Akteuren auf dem Energiemarkt muss eine langfristige Planungssicherheit ermöglicht werden. Dies umfasst vor allem die Rechtssicherheit für notwendige Investitionen in Netze und Speicher infolge des Netzausbaus.

Versorgung mit heimischen Rohstoffen sichern

Die Gewinnung und Verarbeitung regionaler Rohstoffe sind der Anfang einer bedeutenden gewerblichen Wertschöpfungskette und die verarbeiteten Endprodukte für Wirtschaft und Gesellschaft gleichermaßen von großer Wichtigkeit. Da die Standortgebundenheit der Rohstofflagerstätten eine Verlagerung nicht zulässt, ist die langfristige Sicherung heimischer Rohstoffvorkommen, wie zum Beispiel Sande, Kiese, Tone, Natursteine, unabdingbar und durch die Raumplanung zu gewährleisten. Aus Sicht der Wirtschaft ist es dabei unerlässlich, dass die Eingriffe in den Markt durch die Landes- und Regionalplanung so gering wie möglich gehalten werden und keine Schwächung oder sogar Bestandsgefährdung mittelständischer Rohstoffbetriebe erfolgt. Die Kosten und Dauern für Genehmigungsverfahren sind schon heute grenzwertig belastend. Jede neue Pflicht ist daher kritisch zu prüfen und mit Augenmaß festzulegen. Um die gesellschaftliche Akzeptanz der Rohstoffgewinnung zu gewährleisten, ist eine möglichst effiziente, ökologisch und sozial verantwortliche Nutzung der Rohstoffe anzustreben.

Sicherung heimischer Rohstoffvorkommen

Obgleich Landes- und Regionalplanung nicht regeln, ob, wann und in welchem Umfang tatsächlich Rohstoffe abgebaut werden, haben sie eine Schlüsselrolle bei der langfristigen Sicherung wichtiger Rohstoffvorkommen. Der Rohstoffsicherung muss daher auch im LEP V eine hervorgehobene Bedeutung beigemessen werden:
  • Hierzu müssen Zielvorgaben für einen Schutz der landesweit bedeutsamen Rohstoffvorkommen getroffen werden, die nachfolgend auf Ebene der Regionalplanung, in Abwägung mit anderen Belangen und Nutzungen, konkretisiert und durch geeignete Instrumente gesichert werden.
  • Dem Fachbeitrag des Landesamts für Geologie und Bergbau (LGB) ist bei der Auswahl relevanter Vorkommen große Bedeutung beizumessen. Um Diskussionen aufgrund einer überzeichneten Rohstoffsicherungskulisse auszuschließen, bedarf es einer kontinuierlichen Fortschreibung und Qualifizierung der Datengrundlage und zeitnaher Bereinigung um veraltete oder falsche Daten.
  • Dialogformate können auf lokaler Ebene einen Beitrag zur Konfliktvermeidung und Akzeptanzerhöhung des Rohstoffabbaus leisten. Regionale Formate wie das „Pilotprojekt nachhaltiges Rohstoffsicherungskonzept Rheinhessen-Nahe“ oder der „Lösungsdialog Rohstoffsicherung Vulkaneifel“ haben im Ergebnis nicht die erhoffte Konfliktbewältigung gebracht und die Verfahren erheblich verzögert. Eine Übertragung auf weitere Regionen wird daher als nicht praktikabel abgelehnt.
  • Bereits gewährte Abbaurechte müssen auch bei Fortschreibungen des LEP und der regionalen Raumordnungspläne (RROP) gewahrt bleiben, ebenso die Möglichkeit der Beantragung von Abbaugenehmigungen außerhalb der gesicherten Gebietskulisse.

Umwelt schützen, Wirtschaft stärken

Die Wirtschaft leistet viel für den Umweltschutz. Trotz wachsender Produktion sinken die Belastungen für die Umwelt stetig. So gingen die Emissionen von Luftschadstoffen wie Stickstoffoxid von 1990 bis 2018 in Deutschland um fast 60 Prozent zurück. Noch stärker reduzierte sich der Eintrag von Schwermetallen wie Cadmium oder Blei in Gewässern. Diese Entwicklungen sollen nach der Nachhaltigkeitsstrategie für Rheinland-Pfalz fortgesetzt werden, um die Zielwerte in der Boden-, Luft- und Wasserreinhaltung bis zum Jahr 2030 zu verwirklichen. Hierfür sind bereits in der Planung Weichenstellungen zu setzen, um eine nachhaltige Entwicklung im Einklang von sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Raumansprüchen sicherzustellen. Hierbei wird es auch von hoher Relevanz sein, die Innovationskraft der rheinland-pfälzischen Unternehmen und die unternehmerische Verantwortung zum Umweltschutz zu stärken.

Nachhaltiges Wirtschaften sicherstellen

Die Planung und Umsetzung von Infrastrukturvorhaben und Gewerbeansiedlungen erstreckt sich häufig über Jahre und Jahrzehnte. Im LEP sollten die Anforderungen für eine nachhaltige Entwicklung definiert werden.

  • Wirtschaftliche Entwicklung an geeigneten Standorten ermöglichen: Bei der Ausweisung, Erschließung und Erweiterung von Wirtschaftsstandorten sollten Interessenkonflikte frühzeitig ausreichend berücksichtigt werden.
  • Bei der Luftreinhaltung sollten Maßnahmen zur Emissionsminderung mit geringerer wirtschaftlicher Belastung der Ausweisung von Restriktionen wie Fahrverboten vorgezogen werden.
  • Damit Gewerbe auch in dicht besiedelten Ballungsräumen weiter betrieben werden kann, sollten Grenzwerte, Beurteilungszeiten und –orte flexibel ausgestaltet werden.
  • Die Entwicklung wichtiger Gewerbestandorte wie Häfen sollte durch den Hochwasserschutz möglichst nicht eingeschränkt werden.
  • Im Naturschutz sollten die Handlungsmöglichkeiten der Wirtschaft, insbesondere im Hinblick auf Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bei Eingriffen in die Natur flexibel gestaltet werden.
  • Einschränkungen von Verwertungsmöglichkeiten sollten die ohnehin begrenzten Deponie- und Verbrennungskapazitäten nicht zusätzlich verringern.
  • Für die effiziente Abwicklung von Planung, Genehmigung und Vergaben von Bau- und Planungsleistungen sollten Verwaltungen vollständig digitale Unterlagen und Formulare nutzen.
  • Stoffkreisläufe sollten geschlossen und das Recycling gefördert werden.

Tourismus als Zukunftsbranche fördern

Urlaub in Deutschland wird immer attraktiver, die steigende Nachfrage bietet gerade für Rheinland-Pfalz ein enormes Potenzial. Es ist vor allem die Verbindung von Kultur, Landschaft und Wein sowie eine besondere Mischung aus Historie, Natur und Freizeitangeboten, die die Gäste anzieht. Mit mehr als 26 Millionen Übernachtungen und 150 Millionen Tagesgästen pro Jahr treibt der Tourismus Rheinland-Pfalz als bedeutender Beschäftigungsmotor an und entfaltet insbesondere im ländlichen Raum seine Wirkung. Somit stellt die Tourismuswirtschaft als klassische Querschnittsdisziplin für das Land eine Zukunftsbranche dar, ein harter Standortfaktor, der wesentlich zur Attraktion von Regionen und Städten beiträgt.

Natur- und Kulturlandschaften schützen

Eine intakte Natur- und Kulturlandschaft ist für den Tourismus von essenzieller Bedeutung. Dem ist bei allen raumplanerischen Vorhaben ausreichend Rechnung zu tragen. Besonders die touristischen Akteure vor Ort sind frühzeitig in anstehende Entscheidungsprozesse einzubinden.
  • Mit der Tourismusstrategie 2025 Rheinland-Pfalz wurden wesentliche strategische Leitlinien beschlossen, die in das LEP einfließen sollten. Die Ausrichtung auf die strategischen Geschäftsfelder „Natur & Aktiv“, „Wein & Kulinarik“, „Kultur“ und „Wellness & Prävention“ sind bei der Landesentwicklung zu berücksichtigen.
  • Die für den Tourismus notwendige Infrastruktur ist qualitativ weiter zu entwickeln und auch grenzübergreifende Belange sind dabei zu berücksichtigen. Das touristische Wegenetz, insbesondere Premiumrad- und -wanderwege, gilt es qualitativ auszubauen und mit der bestehenden Infrastruktur besser zu verknüpfen.
  • Touristische Regionen sind auf eine gute Fern- und Nah-Erreichbarkeit angewiesen. Für den ländlichen Raum sind Mobilitätskonzepte unter Einbindung des ÖPNV zu entwickeln, die den Freizeitverkehr und die Erreichbarkeit bestehender touristischer Angebote mit im Blick haben.
  • Bei der zukünftigen Entwicklung und Konzeptionierung müssen die Auswirkungen des Demographischen Wandels beachtet werden. Anforderungen an Barrierefreiheit sind in die Planungen einzubeziehen.
  • Kulturlandschaften sind elementare Grundlage für den Tourismus. Mögliche Beeinträchtigungen durch konkurrierende Nutzungen müssen daher immer auch mit den touristischen Belangen abgewogen werden. Dies gilt es beispielsweise beim Rohstoffabbau oder dem Ausbau der Windenergie zu berücksichtigen. Eine Konzentration der Windkraftanlagen auf möglichst windhöffigen und unkritischen Flächen ist unerlässlich.
  • Die Freiraumnutzung sowie das Naturerleben, insbesondere in Naturparks bzw. Nationalparks, sollten durch den Ausbau und die Optimierung bestehender naturtouristischer Angebote qualitativ und professionell vorangetrieben werden

Wohnraum für Fachkräfte bereitstellen

Gerade in den wirtschaftlich erfolgreichen Städten und Regionen in Rheinland-Pfalz ist in den vergangenen Jahren der Bedarf an Wohnraum deutlich gestiegen. Über das Instrument der Innenverdichtung konnten vielfach zusätzliche Flächen für Wohnbebauung erschlossen werden, durch Anpassungen im Baugesetzbuch auch vereinfacht Flächen im Außenbereich für Wohnbebauung genutzt werden. Vielerorts überwiegt dennoch die Nachfrage das Angebot an Bauland, und mit Blick auf den zunehmenden Fachkräftemangel und die Notwendigkeit, Fachkräften ein Angebot an attraktivem und günstigem Wohnraum im Umfeld der Arbeitsstätten zur Verfügung zu stellen, ist dieser Engpass auch aus Sicht der Wirtschaft kritisch zu sehen und ein Gegensteuern erforderlich. Dies auch vor dem Hintergrund, dass Wohnraummangel hohe Bodenpreise und hohe Renditeerwartungen zur Folge hat und dadurch zunehmend die innerörtliche Ansiedlung von Gewerbebetrieben erschwert. Ein Heranrücken der Wohnbebauung an Gewerbebetriebe infolge zunehmender Innenverdichtung kann zudem dauerhafte Einschränkungen für Betriebe bewirken.

Bauland für Wohnen und Gewerbe sichern

Die Wirtschaft benötigt neben ausreichend Gewerbeflächen auch genügend Wohnraum für Mitarbeiter und dringend benötigte Fachkräfte. Beide Themen dürfen daher nicht isoliert betrachtet werden und gerade in Ballungsräumen nicht ausschließlich über eine Innenverdichtung gelöst werden.
  • Das Prinzip der Innen- vor Außenentwicklung bei der Siedlungsentwicklung ist zur Vermeidung von Leeständen und Brachen in den Ortskernen weiter als sinnvoll zu erachten, sollte Bauland jedoch nicht derart verknappen, dass Grundstückspreise und somit auch Mieten übermäßig steigen.
  • Bauland sollte daher auf Basis einer Flächenanalyse zur Verfügung gestellt werden und gerade in wachsenden Agglomerationsräumen auch eine behutsame Außenbereichsentwicklung ermöglicht werden.
  • Einseitig auf das Thema Wohnungsbau fokussierte Lösungsansätze zur Baulandmobilisierung greifen aus Sicht der Wirtschaft zu kurz, zumal heranrückende Wohnbebauung in vielen Fällen auch traditionelle Gewerbelagen in Bedrängnis bringen und künftige Erweiterungen eingeschränkt werden können.
  • Die europäische Stadt ist ursprünglich geprägt durch eine breite Nutzungsvielfalt. Es sollte daher auch künftig für ein vielfältiges Miteinander von Gewerbe und Wohnen, Dienstleistung und Kultur gesorgt werden. Um die Kombination von Wohnen und Arbeiten zu fördern, sollte auch in Wohngebieten die Zulassung nicht störender Gewerbebetriebe zur Regel werden.

Daseinsvorsoge sichern und gestalten

Die Sicherung der Daseinsvorsorge und gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Teilräumen sind wesentliche Ziele der Raumordnung. Das Zentrale-Orte-Konzept (ZOK) ist wichtiger Baustein und Steuerungsinstrument der Landes- und Regionalplanung zur Erreichung dieses Ziels in Rheinland-Pfalz. Es kann helfen, Zersiedlung und eine ineffiziente Infrastrukturnutzung zu vermeiden sowie eine angemessene Nahversorgung auch im ländlichen Raum, gemäß des Leitbildes der „dezentralen Konzentration”, sicherzustellen. Um den sich ändernden planerischen Rahmenbedingungen gerecht werden zu können, bedarf es jedoch einer kontinuierlichen Weiterentwicklung und regelmäßigen Überprüfung. Mit dem LEP IV wurde eine erste Weiterentwicklung des ZOK in Rheinland-Pfalz gestartet, eine grundlegende Überprüfung auch der aktuellen Zentrenstruktur und Mittelbereiche steht jedoch weiterhin aus.

Zentrale-Orte-Konzept transparent und nachvollziehbar prüfen

Damit das ZOK auch künftig einen sinnvollen Beitrag zu Sicherung der Daseinsvorsorge und gleichwertiger Lebensverhältnisse in den Teilräumen leisten kann, bedarf es einer grundlegenden Überarbeitung.
  • Die Systematik des ZOK bedarf hierzu einer Anpassung an die aktuellen planerischen Rahmenbedingungen (u.a. demografischer Wandel, fiskalische Lage, wachsende Bedeutung von Onlinehandel und E-Government, Mobilitätsstruktur), die aktuelle Zentrenstruktur einer gründlichen Überprüfung nach oben wie nach unten.
  • Die Prüfung und Ausweisung zukunftsfähiger Mittelbereiche muss auf Basis transparenter und objektiver Kriterien erfolgen (z.B. Ausweisung monozentraler Mittelbereich vs. mittelzentraler Verbund kooperierender Zentren).
  • Zur Sicherung leistungsfähiger Versorgungsstrukturen bedarf es eines verbindlichen Orientierungsrahmens mit klar definierten Vorgaben, welche Leistungen der sozialen und technischen Daseinsvorsorge von den Kommunen zu erbringen sind.
  • Um gerade auch funktionsschwächeren Räumen in Punkto Daseinsvorsorge den Anschluss zu gewährleisten, müssen interkommunale Kooperationen im LEP V weiter gestärkt und möglichst verbindlich geregelt werden.
  • Neben den etablierten Metropolregionen gewinnt der neue Raumtypus der „Regiopole“ in der Raumordnung an Bedeutung. Ansätze zur Entwicklung solcher Zentren regionaler Entwicklung (u.a. Koblenz und Trier) sollten im künftigen LEP V aufgegriffen und unterstützt werden.
  • Auch der Entwicklung nicht-zentralörtlicher Kommunen ohne spezielle Funktionszuweisung sollte im LEP V ein angemessener Entwicklungsspielraum eingeräumt werden, beispielsweise um lokal verwurzelten Gewerbebetrieben eine Entwicklungsperspektive am Ort bieten zu können und ein Abwandern zu vermeiden.