IHK berät Kommunen

Bauleitplanung

Die kommunale Bauleitplanung dient dazu, einen geordneten Rahmen für die Nutzung der Grundstücke einer Gemeinde zu schaffen. In der Regel erfolgt dies in zwei Planungsstufen: Flächennutzungsplan und Bebauungsplan.
Durch den Flächennutzungsplan wird eine mittelfristig vorbereitende Planung der gesamten gemeindlichen Flächennutzung aufgestellt. Der Flächennutzungsplan beschreibt die Art der Bodennutzung in den wichtigsten Grundzügen. Die Darstellungen im Flächennutzungsplan sind nur behördenintern verbindlich. Demgegenüber trifft der Bebauungsplan rechtsverbindliche, parzellenscharfe Festsetzungen, wie die einzelnen Grundstücke bebaut und genutzt werden können.
Inhalt, Zweck und Verfahren der Bauleitplanung werden durch das Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Weitere Konkretisierungen im Hinblick auf die Zulässigkeit von Nutzungen in den Baugebieten erfolgen durch die Baunutzungsverordnung (BauNVO). Außerdem sind die Grundsätze und Ziele übergeordneter Planungen wie der Landesentwicklungsplanung und der regionalen Raumordnungsplanung in der kommunalen Bauleitplanung zu berücksichtigen.

Position der Wirtschaft vertreten

Die IHK Koblenz wird in Bauleitplanverfahren angehört. Mit Stellungnahmen sorgt die IHK für eine Berücksichtigung gesamtwirtschaftlicher Interessen wie auch für eine Berücksichtigung der Belange einzelner Betriebe, soweit dies dem Gesamtinteresse der gewerblichen Wirtschaft nicht entgegensteht. Beispielsweise setzt sich die IHK dafür ein, dass Unternehmen vor Problemen durch heranrückende Wohnbebauung oder durch andere konkurrierende Nutzungen geschützt werden. Die IHK äußert sich aber nur, wenn Auswirkungen auf die Wirtschaft zu erwarten sind.
Sollte Ihr Betrieb von laufenden Planänderungen betroffen sein, so bitten wir Sie, die eigene Betroffenheit zu prüfen und ggf. eine Stellungnahme abzugeben. Gerne unterstützen wir Sie.
Darüber hinaus beraten die IHKs die Kommunen bei der ausreichenden und bedarfsgerechten Standortvorsorge für die Erweiterung und Neuansiedelung von Betrieben und für die Bereitstellung einer leistungsfähigen Infrastruktur zur Erschließung der Betriebsstandorte. Die IHK Koblenz setzt sich hier für eine ausreichende Bereitstellung von geeigneten Flächen für Gewerbe, Handel und Industrie ein.

Was ist zulässig auf meinem Betriebsgrundstück

Die Industrie- und Handelskammer Koblenz hat ein Merkblatt erstellt, welches Ihnen einige wesentliche Sachverhalte zur baurechtlichen Einschätzung Ihres Betriebsgrundstückes im Überblick vermittelt. Bei der Nutzung gewerblicher Grundstücke können sich Schwierigkeiten mit der Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens oder Probleme mit benachbarten Nutzungen ergeben. Ob zukünftige Investitionsplanungen realisiert werden können, hängt entscheidend davon ab, welche Gebäude und Anlagen auf Ihrem Grundstück laut Planungs- und Immissionsschutzrecht zulässig sind.
Weitere Informationen finden Sie rechts im Downloadbereich.

Standortsuche

Informationen über freie Gewerbeflächen in Rheinland-Pfalz gibt es auch im "Standortfinder" der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), Mainz. Darüber hinaus geben Wirtschaftsförderungsgesellschaften auf Kommunal- und Kreisebene Aufschluss über zur Verfügung stehende Gewerbeflächen.