Interessenvertretung

Übersicht der aktuellen Beteiligungsmöglichkeiten im politischen Bereich

Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Konsultationen zu neuen Vorhaben nationaler sowie europäischer Rechtsvorschriften, zu neu geplanten Programmen oder zu neuen politischen Maßnahmen. Mit einer Beteiligung können Sie Ihre Ideen, Meinungen oder Reaktionen einbringen, um beispielsweise die Praxistauglichkeit oder Wirksamkeit der Vorhaben zu bewerten.
Wir als IHK sorgen dafür, dass Sie Ihre Meinung zu künftigen Gesetzen und Verordnungen äußern können. Unsere Aufgabe ist es, das Gesamtinteresse unserer Mitgliedsunternehmen wahrzunehmen. Das gibt uns über die DIHK die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen zu Novellierungen und Konsultationen im nationalen und europäischen Bereich. Für eine fachliche Meinung benötigen wir jedoch Ihre Expertise. Nutzen Sie Ihre IHK als Sprachrohr, denn Ihre Meinung ist wichtig und zählt!
Aktuell bieten sich folgende Beteiligungsmöglichkeiten, sprechen Sie uns gerne an!
Vorhaben
Beteiligung
Weitere Informationen
Anhörung zur Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes des Rhein-Hunsrück-Kreises - 2024-2029
Die IHK Koblenz wird dazu eine Stellungnahme abgeben. Ihre Anmerkungen nehmen wir gerne bis zum 17. April entgegen.
Im Abfallwirtschaftskonzept sind die vorgesehenen Entsorgungswege, Angaben zur notwendigen Standort- und Anlagenplanung sowie eine Kostenschätzung der geplanten Maßnahmen darzustellen.
Kernpunkt ist die fünfstufige Abfallhierarchie:
1. Vermeidung,
2. Vorbereitung zur Wiederverwendung,
3. Recycling,
4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung,
5. Beseitigung.
Unternehmensumfrage der DIHK zur „Circular Economy“
Sowohl auf der europäischen als auch auf der nationalen Ebene wird an Strategien zur Förderung der Kreislaufwirtschaft gearbeitet. Mit dieser Umfrage möchten wir gegenüber der Politik Perspektiven der unternehmerischen Praxis adressieren.
Die Umfrage nimmt max. 5-7 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch.
Die Umfrage endet am 15. März 2024.
Das Rohstoffaufkommen hat sich seit 1970 weltweit verdreifacht. Deutschland nimmt dabei im Ländervergleich einen Platz an der Spitze ein. Die Ursache für den hohen Primär-Rohstoffverbrauch mit all seinen negativen Auswirkungen liegt ins unserem linearen Wirtschaftsmodell. Was es braucht, ist eine ganzheitliche Kreislaufwirtschaft, in deren Umsetzung alle zirkulären Maßnahmen aktiv genutzt werden. Die Kreislaufwirtschaft, auch als Circular Economy bezeichnet, ist ein Wirtschaftsmodell, das darauf abzielt, Ressourcenverbrauch und Abfall zu minimieren, indem Materialien und Produkte so lange wie möglich im Wirtschaftskreislauf gehalten werden.
EU-Kommission startet Feedback-Phase zum Verbot von BPA in Materialien mit Lebensmittelkontakt
Die Frist läuft bis zum 8. März.
Das vorgeschlagene Verbot gilt insbesondere für Lebensmittel- und Getränkedosen, aber auch für Küchen- und Tischgeschirr sowie für Lebensmittelkontaktartikel, die in der professionellen Lebensmittelproduktion verwendet werden. Nach dem Inkrafttreten des Verbots werden bestimmte Übergangsfristen gelten, um der Industrie Zeit zur Anpassung zu geben. Die Länge dieser Übergangsfristen hängt vom jeweiligen Produkt ab.
Start der Marktabfrage der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) und der Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) für die Netzentwicklungspläne Strom, Gas und Wasserstoff

Marktteilnehmer sind aufgerufen, bis zum 22. März 2024 ihre Bedarfe auf der gemeinsamen Abfrageplattform zu melden: https://infrastrukturbedarf-abfrage-nep.de/. Diese Informationen sollten die Grundlage für die nächsten Netzentwicklungspläne (NEP) für Wasserstoff bilden. Diese NEP sollen die Planung des zweiten Ausbauschrittes nach dem Kernnetz der Wasserstoffinfrastruktur (Verteilnetzebene) ermöglichen.
Eine Beteiligung als IHK-Organisation ist leider nicht möglich.
Die Abfrage zielt darauf ab, Informationen zur zukünftigen Wasserstofferzeugung (einschließlich Power-to-Gas-Anlagen), -speicherung und -verwendung sowie zum Stromverbrauch von Großverbrauchern (einschließlich Großbatteriespeichern) einzelner Marktteilnehmer sowie von Verteilernetzbetreibern (VNB) zu erfassen.
ÜNB und FNB bieten am 14. Februar um 14:00 Uhr ein gemeinsames öffentliches Webinar zur Beantwortung von Fragen der Marktteilnehmer und VNB an.