Beteiligungen zu politischen Verfahren und Konsultationen
Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Konsultationen zu neuen Vorhaben nationaler sowie europäischer Rechtsvorschriften, zu neu geplanten Programmen oder zu neuen politischen Maßnahmen. Mit einer Beteiligung können Sie Ihre Ideen, Meinungen oder Reaktionen einbringen, um beispielsweise die Praxistauglichkeit oder Wirksamkeit der Vorhaben zu bewerten.
Wir als IHK sorgen dafür, dass Sie Ihre Meinung zu künftigen Gesetzen und Verordnungen äußern können. Unsere Aufgabe ist es, das Gesamtinteresse unserer Mitgliedsunternehmen wahrzunehmen. Das gibt uns über die DIHK die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen zu Novellierungen und Konsultationen im nationalen und europäischen Bereich. Für eine fachliche Meinung benötigen wir jedoch Ihre Expertise. Nutzen Sie Ihre IHK als Sprachrohr, denn Ihre Meinung ist wichtig und zählt!
Aktuell bieten sich folgende Beteiligungsmöglichkeiten, sprechen Sie uns gerne an!
Vorhaben | Beteiligung | Weitere Informationen |
---|---|---|
Norm-Entwurf zum Digitalen Produktpass E DIN EN 18220 & E DIN EN 18246 |
Bitte beteiligen Sie sich über das Norm-Entwurfsportal. Ihre Rückmeldungen sind besonders wichtig, um die Umsetzbarkeit für Unternehmen – insbesondere KMU – praxisnah zu gestalten.
Den Norm-Entwurf E DIN EN 18220 finden Sie hier im DIN-Entwurfsportal.
Den Norm-Entwurf E DIN EN 18246 finden Sie hier im DIN-Entwurfsportal Nach einmaliger Registrierung kann der Text kostenfrei eingesehen und kommentiert werden. |
Das Deutsche Institut für Normung (DIN) hat im Juli und August 2025 zwei Norm-Entwürfe veröffentlicht, die den Rahmen für den digitalen Produktpass konkretisieren:
Der digitale Produktpass ist ein zentrales Vorhaben der EU im Rahmen der neuen Ökodesign-Verordnung (ESPR) und soll künftig für zahlreiche Produktgruppen verpflichtend werden.
|
Die Europäische Kommission plant, bis Ende 2025 einen Gesetzesvorschlag zur Reduzierung der CO₂-Emissionen gewerblicher Fahrzeugflotten vorzulegen. Im Gespräch ist eine Verpflichtung, dass Unternehmens- und Mietwagenflotten ab 2030 nur noch emissionsfreie Neuwagen (Zero Emission Vehicles, ZEV) anschaffen dürfen. |
Die Europäische Kommission führt dazu aktuell eine Folgenabschätzung durch.
Zu den folgenden Aspekten bitten wir Sie für eine DIHK-Stellungnahme um eine Rückmeldung an uns bis zum 02.09.2025.
|
Die Initiative ist Teil des EU-Aktionsplans zur Dekarbonisierung des Verkehrssektors und soll helfen, die Klimaziele für 2030 und 2050 zu erreichen. Unternehmensflotten, die rund 60 % der Neuzulassungen in der EU ausmachen, gelten als zentraler Hebel, um den Markt für ZEVs anzukurbeln – auch über den Gebrauchtwagenmarkt. Medienberichten zufolge könnten große Flotten (z. B. > 100 Fahrzeuge) besonders betroffen sein; zudem wird die Abschaffung steuerlicher Vorteile für fossil betriebene Dienstwagen diskutiert. |