Der „Investitionsbooster“ kommt: Jetzt sind die Unternehmen gefragt

Für viele Unternehmen ist es ein herber Rückschlag, dass die Stromsteuer – anders als im Koalitionsvertrag zugesagt – nun doch nicht für alle Betriebe reduziert wird. Andere steuerliche Entlastungen dürften nach der Zustimmung des Bundesrates am 11. Juli jedoch bald im Gesetzblatt stehen. Das wiederum ist ein gutes Signal und lässt hoffen, dass sich zumindest die hohen ertragsteuerlichen Belastungen der Unternehmen hierzulande verbessern.

Steuerliche Entlastungen durch schnellere Abschreibung

Wieder eingeführt wird die beschleunigte Abschreibung (degressive Absetzung für Abnutzung, AfA) in Höhe von nunmehr 30 Prozent auf alle beweglichen Güter des Anlagevermögens, also etwa Maschinen oder Büroausstattung – allerdings mit zeitlicher Begrenzung auf die Jahre 2025, 2026 und 2027. Das ist ein guter Anfang, auch wenn eine dauerhaft schnellere AfA den technologischen Fortschritt und damit den wirtschaftlichen Wertverzehr von Investitionen noch besser hätte abbilden können. In jedem Fall ist die Maßnahme richtig: Schnellere Abschreibungen sind ein bewährter Hebel für höhere Investitionen der Unternehmen – und damit für mehr Wachstum, sichere Arbeitsplätze und mittelfristig höhere Staatseinnahmen.
Perspektivisch sollte die Bundesregierung die AfA-Regeln noch deutlich vereinfachen – so durch die Anhebung der Grenze für Sofortabschreibungen bei „Geringwertigen Wirtschaftsgütern“ von derzeit 800 auf 2.500 Euro und pauschale Abschreibungsmodelle als Alternative zu unzähligen und kleinteiligen AfA-Tabellen. Diese Maßnahmen würden nicht nur die Betriebe entlasten, sondern auch den bürokratischen Aufwand bei Finanzverwaltungen spürbar reduzieren.

Senkung von Steuersätzen: richtig, aber besser schon vor 2028

Der Körperschaftsteuersatz soll von derzeit 15 auf 10 Prozent gesenkt werden, allerdings erst ab dem Jahr 2028 und in kleinen Schritten von jährlich je einem Prozentpunkt über einen Zeitraum von fünf Jahren. Diese Maßnahme entlastet Kapitalgesellschaften.
Auch Personengesellschaften, für die die Einkommenssteuer die relevante Unternehmenssteuer darstellt, werden berücksichtigt: Für sie soll der Steuersatz auf einbehaltene Gewinne ab 2028 von derzeit 28,25 auf 25 Prozent gesenkt werden. Diese sogenannte Thesaurierungsbegünstigung sorgt dafür, dass die steuerliche Belastung bei Unternehmen unterschiedlicher Rechtsformen auch zukünftig in etwa gleich hoch sein wird.
Mit beiden Maßnahmen würde die Steuerlast in Deutschland von derzeit rund 30 Prozent auf etwa 25 Prozent verringert. Deutlich besser wäre eine frühere Entlastung – nicht erst ab 2028. Gut ist, dass die Steuersenkung schon jetzt den Weg in das Gesetzblatt findet.

Stimmungswandel für mehr private Investitionen notwendig

Derzeit konzentriert sich die politische Debatte häufig auf öffentliche Investitionen in Infrastrukturbereiche wie Verkehrs-, Energie- und Digitalnetze. Hier wurden die Möglichkeiten der Kreditfinanzierung auch durch Änderungen des Grundgesetzes deutlich erweitert: Mit den Gesetzentwürfen zum Bundeshaushalt und zur Einrichtung des Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaschutz“ wurden diese neuen Möglichkeiten in konkrete Haushaltsplanungen übersetzt.
Aus Sicht der Unternehmen reicht das allein jedoch nicht aus. Parallel gilt es, die Ursachen anzugehen, die bislang dazu führen, dass im öffentlichen Bereich nicht alle verfügbaren Haushaltsmittel effizient eingesetzt werden. Insbesondere deutlich vereinfachte und beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren – für öffentliche wie für private Projekte – sind erforderlich.

Staatsmodernisierung durch Digitalisierung vorantreiben

Ein echter Investitionsbooster braucht eine moderne Verwaltung. Dazu zählen vollständig digitalisierte und automatisierte Steuerverfahren. Deshalb sollten alle Steuernormen einem Digitalcheck unterzogen, papierbasierte Verfahren abgebaut und Investitionen in die IT-Infrastruktur der Finanzverwaltung erhöht werden. Steuerliche Entlastungen, Vereinfachungen und Digitalisierung müssen schnell kommen, um den Standort Deutschland zu stärken und private Investitionen zu fördern. Das steuerliche Investitionspaket der Bundesregierung ist ein Schritt in die richtige Richtung – aber es braucht deutlich mehr Tempo in der Verwaltung, durchgreifende Vereinfachungen und eine konsequente Digitalisierung.