Aus- und Weiterbildung
Zusatzqualifikation Fremdsprache für kaufmännische Auszubildende
1. Allgemeines
Fremdsprachen sind für das heutige Berufsleben von großer Bedeutung. Unternehmen können hier zum einen durch gezielte Qualifikationen ihre Chancen im Exportgeschäft erhöhen und zum anderen ihre Auszubildenden zielgerichtet fördern und fordern. Zudem kann es für Azubis eine große Motivation sein, bereits in der Ausbildung Abschlüsse in zwei IHK-Prüfungen zu erwerben.
(Quelle: Niederrheinische IHK)
2. Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung ist gemäß § 1 Abs. 1 der Besonderen Rechtsvorschrift (RV) für die Prüfung der Zusatzqualifikation Fremdsprache für kaufmännische Auszubildende (PDF-Datei · 122 KB) zuzulassen, wer
- ein kaufmännisches Ausbildungsverhältnis gemäß des Berufsbildungsgesetzes
und
- eine Vorbereitung auf diese Prüfung nachweist.
Zur Prüfung ist gemäß § 1 Abs. 2 RV (PDF-Datei · 122 KB) auch zuzulassen, wer die Vorbereitung auf diese Prüfung während des Ausbildungsverhältnisses gemäß § 1 Abs. 1 RV (PDF-Datei · 122 KB) begonnen und nicht später als ein halbes Jahr nach Ende des Ausbildungsverhältnisses beendet hat.
Hinweis: Der Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt über das IHK-Online-Portal.
3. Informationen zur Prüfung
Prüfungsinhalt und Prüfungsablauf/ -gliederung
Die Prüfung wird gemäß § 2 RV (PDF-Datei · 122 KB) schriftlich und mündlich durchgeführt und umfasst folgende Leistungen:
Prüfungsteile
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Prüfungsdauer
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Leistungen
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Schriftliche Prüfung
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max. 155 Minuten
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Mündliche Prüfung
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max. 20 Minuten
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Bestehensregelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Teilnehmer in der schriftlichen Prüfung nicht mehr als eine „mangelhafte“ Leistung und in der mündlichen Prüfung keine Leistung, die schlechter als „ausreichend“ bewertet wurde, erbracht hat. (§ 3 b RV) (PDF-Datei · 122 KB)
4. Prüfungstermine
Wir prüfen bei Bedarf zu den bundeseinheitlichen Terminen. Die Prüfungstermine können Sie über das Online-Portal einsehen. Eine Einladung zu den mündlichen Prüfungsterminen erfolgt durch ein separates Einladungsschreiben.
Eine Übersicht des DIHK über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie hier.
5. Anmeldung zur Prüfung
Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Wichtig:
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung IhreZulassung überprüfen.
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung IhreZulassung überprüfen.
6. Prüfungsgebühren
Die Prüfungsgebühr beträgt 150,00 Euro gemäß des Gebührenverzeichnisses der IHK Koblenz (PDF-Datei · 234 KB).
Eine Übersicht aller Prüfungsgebühren in der Fortbildung finden Sie hier (PDF-Datei · 260 KB).
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten wir den Gebührenbescheid entsprechend weiter.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 40,00 Euro zuzüglich evtl. Kosten für bestellte/ erstellte Aufgaben erhoben.
7. Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).