Aus- und Weiterbildung

Zusatzqualifikation Fremdsprache für kaufmännische Auszubildende

1. Allgemeines

Fremdsprachen sind für das heutige Berufsleben von großer Bedeutung. Unternehmen können hier zum einen durch gezielte Qualifikationen ihre Chancen im Exportgeschäft erhöhen und zum anderen ihre Auszubildenden zielgerichtet fördern und fordern. Zudem kann es für Azubis eine große Motivation sein, bereits in der Ausbildung Abschlüsse in zwei IHK-Prüfungen zu erwerben.
(Quelle: Niederrheinische IHK)

2. Zulassungsvoraussetzungen

  • ein kaufmännisches Ausbildungsverhältnis gemäß des Berufsbildungsgesetzes
und
  • eine Vorbereitung auf diese Prüfung nachweist.
Zur Prüfung ist gemäß § 1 Abs. 2 RV (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 122 KB) auch zuzulassen, wer die Vorbereitung auf diese Prüfung während des Ausbildungsverhältnisses gemäß § 1 Abs. 1 RV (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 122 KB) begonnen und nicht später als ein halbes Jahr nach Ende des Ausbildungsverhältnisses beendet hat.
Hinweis: Der Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt über das IHK-Online-Portal.

3. Informationen zur Prüfung

Prüfungsinhalt und Prüfungsablauf/ -gliederung
Die Prüfung wird gemäß § 2 RV (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 122 KB) schriftlich und mündlich durchgeführt und umfasst folgende Leistungen:
Prüfungsteile
Prüfungsdauer
Leistungen
Schriftliche Prüfung
max. 155 Minuten
  • Einen Geschäftsbrief nach Stichwortangaben in Deutsch formgerecht in der Fremdsprache formulieren (45 Minuten)
  • Eine kurzgefasste schriftliche Mitteilung nach Stichwortangaben in Deutsch per Telekommunikation als Reaktion auf eine schriftliche fremdsprachige Vorgabe in der Fremdsprache formulieren (30 Minuten)
  • Einen Vermerk in Deutsch über ein in der Fremdsprache geführtes Gespräch mit Hilfe einer schriftlichen Vorlage formulieren (20 Minuten)
  • Einen Vermerk in Deutsch über einen in der Fremdsprache abgefassten Geschäftsbrief formulieren (30 Minuten)
  • Nachweis der Fremdsprachenbeherrschung durch einen Sprachergänzungstest (25 Minuten)
Mündliche Prüfung
max. 20 Minuten
  • Ein Telefongespräch allgemein geschäftlicher Natur in der Fremdsprache führen
  • Ein Gespräch in der Fremdsprache führen

Bestehensregelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Teilnehmer in der schriftlichen Prüfung nicht mehr als eine „mangelhafte“ Leistung und in der mündlichen Prüfung keine Leistung, die schlechter als „ausreichend“ bewertet wurde, erbracht hat. (§ 3 b RV) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 122 KB)

4. Prüfungstermine

Wir prüfen bei Bedarf zu den bundeseinheitlichen Terminen. Die Prüfungstermine können Sie über das Online-Portal einsehen. Eine Einladung zu den mündlichen Prüfungsterminen erfolgt durch ein separates Einladungsschreiben.
Eine Übersicht des DIHK über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie hier.

5. Anmeldung zur Prüfung

Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Wichtig:
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung IhreZulassung überprüfen.

6. Prüfungsgebühren

Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten wir den Gebührenbescheid entsprechend weiter.
Angaben zur Prüfungsgebühr sowie eine Übersicht der Prüfungsgebühren pro Fortbildungsabschluss finden Sie hier.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr gemäß dem jeweils geltenden Gebührenverzeichnisses der IHK Koblenz fällig.

7. Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).