Aus- und Weiterbildung
Berufsspezialist für Verteilnetztechnik (Geprüfter)/ Berufsspezialistin für Verteilnetztechnik (Geprüfte)
1. Allgemeines
(Geprüfter) Berufsspezialist für Verteilnetztechnik/ (Geprüfte) Berufsspezialistin für Verteilnetztechnik ist qualifiziert, u. a. in Netzen und Anlagen im Bereich der Fernwärme-, Gas-, Strom- und Wasserversorgung zu arbeiten, diese zu betreiben, Instand zu halten und an deren Planung mitzuwirken sowie die Versorgungssicherheit herzustellen. Diese und weitere Aufgaben in ihrem Tätigkeitsbereich nehmen sie selbstständig und verantwortungsbewusst wahr.
(Quelle: wis.ihk.de)
(Quelle: wis.ihk.de)
2. Zulassungsvoraussetzungen
Gemäß § 3 Abs. 1 der Besonderen Rechtsvorschriften (RV) über die Prüfung (Geprüfter) Berufsspezialist für Verteilnetztechnik/ (Geprüfte) Berufsspezialistin für Verteilnetztechnik (PDF-Datei · 138 KB) ist zur Teilprüfung „Fachtheoretische Qualifikationen“ zuzulassen, wer
- eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall- oder Elektroberufen zugeordnet ist und danach eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis nachweist.
oder
- eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens zweijährige Berufspraxis nachweist.
oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Gemäß § 3 Abs. 2 RV (PDF-Datei · 138 KB) ist zur Teilprüfung „Fachpraktische Qualifikationen“ zuzulassen, wer
- das Ablegen der Teilprüfung „Fachtheoretische Qualifikationen, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und über die Berufspraxis nach Abs. 1 hinaus, mindestens weitere sechs Monate einschlägige Berufspraxis nachweist.
oder
- das Ablegen der Teilprüfung „Fachtheoretische Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und über die Berufspraxis nach Abs.1 hinaus bei kombinierter Fortbildung in den Handlungsfeldern Gas und Wasser mindestens noch ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweist
Hinweis
Die Berufspraxis muss der Fortbildung zum Verteilnetztechniker/ zur Verteilnetztechnikerin dienlich sein und soll wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 RV (PDF-Datei · 138 KB) genannten Aufgaben haben. Sie ist in dem Handlungsfeld nachzuweisen, in dem die Prüfung abgelegt werden soll.(§ 3 Abs. 3 RV) (PDF-Datei · 138 KB)
Die Berufspraxis muss der Fortbildung zum Verteilnetztechniker/ zur Verteilnetztechnikerin dienlich sein und soll wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 RV (PDF-Datei · 138 KB) genannten Aufgaben haben. Sie ist in dem Handlungsfeld nachzuweisen, in dem die Prüfung abgelegt werden soll.(§ 3 Abs. 3 RV) (PDF-Datei · 138 KB)
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Rechtsvorschrift, die Sie im Downloadbereich finden. Für die Ausnahmezulässigkeit gelten die Regelungen des § 3 Abs. 4 RV (PDF-Datei · 138 KB).
- Der Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt über das IHK-Online-Portal
3. Informationen zur Prüfung
Prüfungsinhalt
Die Prüfung gliedert sich gemäß § 2 Abs. 1, 4, 5 RV (PDF-Datei · 138 KB) in die folgenden Teilprüfungen und Prüfungsteile bzw. -bereiche:
Teilprüfungen
|
Prüfungsteile
|
Prüfungsbereiche
|
Fachtheoretische Qualifikationen
|
Fachrichtungsübergreifende Qualifikationen
Fachrichtungsspezifische Qualifikationen
(in einem der 4 Handlungsfelder)
|
|
Fachpraktische Qualifikationen
|
Praxisorientierte Aufgabe Begleitendes Fachgespräch |
Auswahl eines/ mehrerer Handlungsfelder
Fernwärme
Gas Strom Wasser |
Prüfungsablauf/ -gliederung
Prüfungsteile
|
Prüfungsdauer
|
Prüfungsinhalt
|
Fachrichtungsübergreifende Qualifikationen
|
Schriftliche Prüfung
|
Alle Prüfungsbereiche
(je Prüfungsbereich min. 60 - 90 Minuten) |
Fachrichtungsspezifische Qualifikationen
|
Schriftliche Prüfung
|
Alle Prüfungsbereiche
(je Prüfungsbereich
min. 60-90 Minuten) |
Fachpraktische Qualifikationen
|
Fachpraktische Prüfung mit Fachgespräch |
Arbeitsprobe
(120-240 Minuten) |
Fachgespräch (max. 30 Minuten) |
Mündliche Ergänzungsprüfung
Die schriftliche Prüfung kann auf Antrag des Prüfungsteilnehmers oder zur eindeutigen Beurteilung der Prüfungsleistung nach Ermessen des Prüfungsausschusses durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden.
Dem Antrag des Prüfungsteilnehmers ist stattzugeben, wenn die schriftlichen Prüfungsleistungen mit weniger als 50 Punkten, aber mindestens mit 40 Punkten bewertet wurden. Der Antrag ist abzulehnen, wenn mehr als eine schriftliche Prüfungsleistung mit weniger als 50 Punkten bewertet wurde.
Dauer: max. 20 Minuten § 4 Abs. 9 RV (PDF-Datei · 138 KB)
Bestehensregelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen nachgewiesen hat (§ 7 Abs. 3 RV (PDF-Datei · 138 KB) )
4. Prüfungstermine
Wir prüfen bei Bedarf zu den bundeseinheitlichen Terminen. Die Prüfungstermine können Sie über das Online-Portal einsehen. Eine Einladung zu den mündlichen Prüfungsterminen erfolgt durch ein separates Einladungsschreiben.
Eine Übersicht des DIHK über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie hier.
5. Anmeldung zur Prüfung
Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Wichtig:
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.
6. Prüfungsgebühren
Die Prüfungsgebühr beträgt 350,00 Euro gemäß des Gebührenverzeichnisses der IHK Koblenz (PDF-Datei · 234 KB).
Eine Übersicht aller Prüfungsgebühren in der Fortbildung finden Sie hier (PDF-Datei · 260 KB).
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten wir den Gebührenbescheid entsprechend weiter.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 40,00 Euro zuzüglich evtl. Kosten für bestellte/ erstellte Aufgaben erhoben.
7. Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten. Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).