Aus- und Weiterbildung

Berufsspezialist für Verteilnetztechnik (Geprüfter)/ Berufsspezialistin für Verteilnetztechnik (Geprüfte)

1. Allgemeines

(Geprüfter) Berufsspezialist für Verteilnetztechnik/ (Geprüfte) Berufsspezialistin für Verteilnetztechnik ist qualifiziert, u. a. in Netzen und Anlagen im Bereich der Fernwärme-, Gas-, Strom- und Wasserversorgung zu arbeiten, diese zu betreiben, Instand zu halten und an deren Planung mitzuwirken sowie die Versorgungssicherheit herzustellen. Diese und weitere Aufgaben in ihrem Tätigkeitsbereich nehmen sie selbstständig und verantwortungsbewusst wahr.
(Quelle: wis.ihk.de)
 2. Zulassungsvoraussetzungen
  • eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall- oder Elektroberufen zugeordnet ist und danach eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis nachweist.
oder
  • eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens zweijährige Berufspraxis nachweist.
oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Gemäß § 3 Abs. 2 RV (PDF-Datei · 138 KB) ist zur Teilprüfung „Fachpraktische Qualifikationen“ zuzulassen, wer
  • das Ablegen der Teilprüfung „Fachtheoretische Qualifikationen, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und über die Berufspraxis nach Abs. 1 hinaus, mindestens weitere sechs Monate einschlägige Berufspraxis nachweist.
oder
  • das Ablegen der Teilprüfung „Fachtheoretische Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und über die Berufspraxis nach Abs.1 hinaus bei kombinierter Fortbildung in den Handlungsfeldern Gas und Wasser mindestens noch ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweist
Hinweis
Die Berufspraxis muss der Fortbildung zum Verteilnetztechniker/ zur Verteilnetztechnikerin dienlich sein und soll wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 RV (PDF-Datei · 138 KB) genannten Aufgaben haben. Sie ist in dem Handlungsfeld nachzuweisen, in dem die Prüfung abgelegt werden soll.(§ 3 Abs. 3 RV) (PDF-Datei · 138 KB)
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Rechtsvorschrift, die Sie im Downloadbereich finden. Für die Ausnahmezulässigkeit gelten die Regelungen des § 3 Abs. 4 RV (PDF-Datei · 138 KB).
  • Der Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt über das IHK-Online-Portal

3. Informationen zur Prüfung

Prüfungsinhalt

Die Prüfung gliedert sich gemäß § 2 Abs. 1, 4, 5 RV (PDF-Datei · 138 KB) in die folgenden Teilprüfungen und Prüfungsteile bzw. -bereiche:
Teilprüfungen
Prüfungsteile
Prüfungsbereiche
Fachtheoretische Qualifikationen

Fachrichtungsübergreifende Qualifikationen











Fachrichtungsspezifische Qualifikationen
(in einem der 4 Handlungsfelder)
  • Einordnen der Energie- und Wasserwirtschaft in die rechtlichen Rahmenbedingungen
  • Anwenden digitaler Arbeitsprozesse, Einhalten des Datenschutzes und der Informationssicherheit
  • Handeln nach Grundsätzen der Kosten- und Kundenorientierung
  • Anwenden der allgemeinen Arbeitssicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzregeln
  • Umsetzung von Lösungen in Bezug auf Planung, Bau, Betrieb und Überwachung im jeweiligen Handlungsfeld
  • unter Nutzung moderner digitaler Arbeitsmittel und - verfahren
  • Und unter Beachtung der Vorschriften, Richtlinien und Normen  


Fachpraktische Qualifikationen
Praxisorientierte Aufgabe






Begleitendes Fachgespräch
Auswahl eines/ mehrerer Handlungsfelder

Fernwärme
Gas
Strom
Wasser

Prüfungsablauf/ -gliederung

Prüfungsteile
Prüfungsdauer
Prüfungsinhalt
Fachrichtungsübergreifende Qualifikationen
Schriftliche Prüfung
Alle Prüfungsbereiche
(je Prüfungsbereich
min. 60 - 90 Minuten)
Fachrichtungsspezifische Qualifikationen
Schriftliche Prüfung
Alle Prüfungsbereiche
(je Prüfungsbereich
min. 60-90 Minuten)
Fachpraktische Qualifikationen
Fachpraktische Prüfung
mit Fachgespräch
Arbeitsprobe
(120-240 Minuten)
Fachgespräch
(max. 30 Minuten)

Mündliche Ergänzungsprüfung

Die schriftliche Prüfung kann auf Antrag des Prüfungsteilnehmers oder zur eindeutigen Beurteilung der Prüfungsleistung nach Ermessen des Prüfungsausschusses durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden.
Dem Antrag des Prüfungsteilnehmers ist stattzugeben, wenn die schriftlichen Prüfungsleistungen mit weniger als 50 Punkten, aber mindestens mit 40 Punkten bewertet wurden. Der Antrag ist abzulehnen, wenn mehr als eine schriftliche Prüfungsleistung mit weniger als 50 Punkten bewertet wurde.
Dauer: max. 20 Minuten § 4 Abs. 9 RV (PDF-Datei · 138 KB)

Bestehensregelung

Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen nachgewiesen hat (§ 7 Abs. 3 RV (PDF-Datei · 138 KB) )

4. Prüfungstermine

Wir prüfen bei Bedarf zu den bundeseinheitlichen Terminen. Die Prüfungstermine können Sie über das Online-Portal einsehen. Eine Einladung zu den mündlichen Prüfungsterminen erfolgt durch ein separates Einladungsschreiben.
Eine Übersicht des DIHK über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie hier.

5. Anmeldung zur Prüfung

Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Wichtig:
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.

6. Prüfungsgebühren

Die Prüfungsgebühr beträgt 350,00 Euro gemäß des Gebührenverzeichnisses der IHK Koblenz (PDF-Datei · 234 KB).
Eine Übersicht aller Prüfungsgebühren in der Fortbildung finden Sie hier (PDF-Datei · 260 KB).
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten wir den Gebührenbescheid entsprechend weiter.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 40,00 Euro zuzüglich evtl. Kosten für bestellte/ erstellte Aufgaben erhoben.

7. Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten. Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).