Aus- und Weiterbildung

Veranstaltungsfachwirt (Geprüfter)/ Veranstaltungsfachwirtin (Geprüfte)

1. Allgemeines

(Geprüfter) Veranstaltungsfachwirt/ (Geprüfte) Veranstaltungsfachwirtin ist qualifiziert, sowohl in Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft, als auch bei einer selbstständigen Tätigkeit sowie bei Unternehmen und Institutionen, die als Veranstalter oder Veranstaltungsbeteiligte aktiv sind, eigenständig umfassende und verantwortliche Aufgaben der Planung, Steuerung und Kontrolle veranstaltungsspezifischer Aufgaben und Sachverhalte unter Nutzung betriebs- und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente auszuüben. Die Öffnung und Globalisierung der Märkte finden dabei ebenso Berücksichtigung wie die daraus resultierenden Marktentwicklungen und -trends. Veranstaltungsfachwirte sind befähigt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen. Des Weiteren sollen diese Kenntnisse in ihrer unterschiedlichen Ausprägung auf folgende Veranstaltungsbereiche angewandt werden können: Messen und Ausstellungen, Kongresse und Tagungen, Kunst-, Kultur- und Sportveranstaltungen sowie Marketing-Events.

2. Zulassungsvoraussetzungen

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf „Veranstaltungskaufmann/Veranstaltungskauffrau“ nachweist.
oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis nachweist.
oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis nachweist
oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
Zum Prüfungsteil „Handlungsfeldspezifische Qualifikationen“ ist gemäß § 2 Abs. 2 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 78 KB) zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  • die Ablegung des Prüfungsteils „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt
und
  • mindestens ein (weiteres) Jahr Berufspraxis
Hinweis
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 78 KB) genannten Aufgaben haben.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Verordnung, die Sie im Downloadbereich finden. Für die Ausnahmezulässigkeit gelten die Regelungen des § 2 Abs.4 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 78 KB).
  • Der Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt über das IHK-Online-Portal

3. Informationen zur Prüfung

Prüfungsinhalt

Die Prüfung gliedert sich gemäß § 3 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 78 KB) in folgende Prüfungsteile und Qualifikations- bzw. Handlungsbereiche:
Prüfungsteile
Qualifikations-/ Handlungsbereiche
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
  • Volks- und Betriebswirtschaft
  • Rechnungswesen
  • Recht und Steuern
  • Unternehmensführung
Handlungsfeldspezifische Qualifikationen
  • Analysieren von Märkten und Definieren von Marktchance
  • Konzipieren von Veranstaltungsprojekten
  • Planen, Vorbereiten, Durchführen und Nachbereiten von Veranstaltungen
  • Akquisition von Kunden sowie kundenorientierte Vermarktung von Veranstaltungen
  • Führung und Zusammenarbeit

Prüfungsablauf/ -gliederung

Prüfungsteile
Prüfungsdauer
Prüfungsinhalt
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
Schriftliche Prüfung
max. 330 Minuten
Volks- und Betriebswirtschaft
(60 Minuten)

Rechnungswesen
(90 Minuten)

Recht und Steuern
(60 Minuten)

Unternehmensführung
(90 Minuten)
Handlungsfeldspezifische Qualifikationen








Schriftliche Prüfung
max. 480 Minuten





















Mündliche Prüfung
(nur durchzuführen, wenn in den schriftlichen Prüfungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden)

Analysieren von Märkten und Definieren von Marktchancen
(90 Minuten)

Konzipieren von Veranstaltungsprojekten
(90 Minuten)

Planen, Vorbereiten, Durchführen und Nachbereiten von Veranstaltungen
(120 Minuten)

Akquisition von Kunden sowie kundenorientierte Vermarktung von Veranstaltungen
(90 Minuten)

Führung und Zusammenarbeit
(60 Minuten)






Präsentation
(max. 10 Minuten)

Fachgespräch
(max. 20 Minuten)

Mündliche Ergänzungsprüfung

Prüfungsteil: Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
Wurden in nicht mehr als einem Qualifikationsbereich mangelhafte Prüfungsleistungen erbracht, ist in diesem Qualifikationsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. (§ 4 Abs. 6 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 78 KB))
Prüfungsteil: Handlungsfeldspezifische Qualifikationen
Wurden in nicht mehr als zwei schriftlichen Prüfungsleistungen mangelhafte Prüfungsleistungen erbracht, ist in diesen Handlungsbereichen jeweils eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. (§ 5 Abs. 7 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 78 KB))
Bei einer oder mehreren ungenügenden Leistungen besteht diese Möglichkeit nicht.
Dauer: max. 15 Minuten

Bestehensregelung

Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen schriftlich geprüften Qualifikations- und Handlungsbereichen sowie in der mündlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. (§ 7 Abs. 1 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 78 KB))

4. Prüfungstermine

Wir prüfen bei Bedarf zu den bundeseinheitlichen Terminen. Die Prüfungstermine können Sie über das Online-Portal einsehen. Eine Einladung zu den mündlichen Prüfungsterminen erfolgt durch ein separates Einladungsschreiben.
Eine Übersicht des DIHK über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie hier.

 5. Anmeldung zur Prüfung

Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Wichtig:
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.

6. Prüfungsgebühren

Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten wir den Gebührenbescheid entsprechend weiter.
Angaben zur Prüfungsgebühr sowie eine Übersicht der Prüfungsgebühren pro Fortbildungsabschluss finden Sie hier.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr gemäß dem jeweils geltenden Gebührenverzeichnisses der IHK Koblenz fällig.

7. Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten. Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).