Aus- und Weiterbildung
Veranstaltungsfachwirt (Geprüfter)/ Veranstaltungsfachwirtin (Geprüfte)
1. Allgemeines
(Geprüfter) Veranstaltungsfachwirt/ (Geprüfte) Veranstaltungsfachwirtin ist qualifiziert, sowohl in Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft, als auch bei einer selbstständigen Tätigkeit sowie bei Unternehmen und Institutionen, die als Veranstalter oder Veranstaltungsbeteiligte aktiv sind, eigenständig umfassende und verantwortliche Aufgaben der Planung, Steuerung und Kontrolle veranstaltungsspezifischer Aufgaben und Sachverhalte unter Nutzung betriebs- und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente auszuüben. Die Öffnung und Globalisierung der Märkte finden dabei ebenso Berücksichtigung wie die daraus resultierenden Marktentwicklungen und -trends. Veranstaltungsfachwirte sind befähigt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen. Des Weiteren sollen diese Kenntnisse in ihrer unterschiedlichen Ausprägung auf folgende Veranstaltungsbereiche angewandt werden können: Messen und Ausstellungen, Kongresse und Tagungen, Kunst-, Kultur- und Sportveranstaltungen sowie Marketing-Events.
2. Zulassungsvoraussetzungen
Zum Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ ist gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung (VO) über die Prüfung (Geprüfter) Veranstaltungsfachwirt/ (Geprüfte) Veranstaltungsfachwirtin (PDF-Datei · 78 KB) zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf „Veranstaltungskaufmann/Veranstaltungskauffrau“ nachweist.
oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis nachweist.
oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis nachweist
oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
Zum Prüfungsteil „Handlungsfeldspezifische Qualifikationen“ ist gemäß § 2 Abs. 2 VO (PDF-Datei · 78 KB) zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- die Ablegung des Prüfungsteils „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt
und
- mindestens ein (weiteres) Jahr Berufspraxis
Hinweis
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 VO (PDF-Datei · 78 KB) genannten Aufgaben haben.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 VO (PDF-Datei · 78 KB) genannten Aufgaben haben.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Verordnung, die Sie im Downloadbereich finden. Für die Ausnahmezulässigkeit gelten die Regelungen des § 2 Abs.4 VO (PDF-Datei · 78 KB).
- Der Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt über das IHK-Online-Portal
3. Informationen zur Prüfung
Prüfungsinhalt
Die Prüfung gliedert sich gemäß § 3 VO (PDF-Datei · 78 KB) in folgende Prüfungsteile und Qualifikations- bzw. Handlungsbereiche:
Prüfungsteile
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Qualifikations-/ Handlungsbereiche
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Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
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Handlungsfeldspezifische Qualifikationen
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Prüfungsablauf/ -gliederung
Prüfungsteile
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Prüfungsdauer
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Prüfungsinhalt
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Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
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Schriftliche Prüfung max. 330 Minuten |
Volks- und Betriebswirtschaft
(60 Minuten) Rechnungswesen (90 Minuten) Recht und Steuern (60 Minuten) Unternehmensführung (90 Minuten) |
Handlungsfeldspezifische Qualifikationen
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Schriftliche Prüfung max. 480 Minuten
Mündliche Prüfung
(nur durchzuführen, wenn in den schriftlichen Prüfungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden) |
Analysieren von Märkten und Definieren von Marktchancen
(90 Minuten) Konzipieren von Veranstaltungsprojekten (90 Minuten) Planen, Vorbereiten, Durchführen und Nachbereiten von Veranstaltungen (120 Minuten) Akquisition von Kunden sowie kundenorientierte Vermarktung von Veranstaltungen (90 Minuten) Führung und Zusammenarbeit (60 Minuten)
Präsentation
(max. 10 Minuten) Fachgespräch (max. 20 Minuten) |
Mündliche Ergänzungsprüfung
Prüfungsteil: Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
Wurden in nicht mehr als einem Qualifikationsbereich mangelhafte Prüfungsleistungen erbracht, ist in diesem Qualifikationsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. (§ 4 Abs. 6 VO (PDF-Datei · 78 KB))
Prüfungsteil: Handlungsfeldspezifische Qualifikationen
Wurden in nicht mehr als zwei schriftlichen Prüfungsleistungen mangelhafte Prüfungsleistungen erbracht, ist in diesen Handlungsbereichen jeweils eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. (§ 5 Abs. 7 VO (PDF-Datei · 78 KB))
Bei einer oder mehreren ungenügenden Leistungen besteht diese Möglichkeit nicht.
Dauer: max. 15 Minuten
Bestehensregelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen schriftlich geprüften Qualifikations- und Handlungsbereichen sowie in der mündlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. (§ 7 Abs. 1 VO (PDF-Datei · 78 KB))
4. Prüfungstermine
Wir prüfen bei Bedarf zu den bundeseinheitlichen Terminen. Die Prüfungstermine können Sie über das Online-Portal einsehen. Eine Einladung zu den mündlichen Prüfungsterminen erfolgt durch ein separates Einladungsschreiben.
Eine Übersicht des DIHK über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie hier.
5. Anmeldung zur Prüfung
Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Wichtig:
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.
6. Prüfungsgebühren
Die Prüfungsgebühr beträgt 600,00 Euro gemäß des Gebührenverzeichnisses der IHK Koblenz (PDF-Datei · 234 KB).
Eine Übersicht aller Prüfungsgebühren in der Fortbildung finden Sie hier (PDF-Datei · 260 KB).
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten wir den Gebührenbescheid entsprechend weiter.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 40,00 Euro zuzüglich evtl. Kosten für bestellte/ erstellte Aufgaben erhoben.
7. Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten. Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).