Technischer Fachwirt (Geprüfter)/ Technische Fachwirtin (Geprüfte)
1. Allgemeines
(Geprüfter) Technische Fachwirt/ (Geprüfte) Technische Fachwirtin ist befähigt, in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben sowie die Schnittstellenfunktion zwischen den betriebswirtschaftlichen und technischen Unternehmensbereichen durch kommunikative Kompetenzen wahrzunehmen. Sie stellen sich auf sich verändernde Methoden und Systeme in der Produktion, Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung ein und gestalten den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mit.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Geprüfter Technischer Fachwirt/ Geprüfte Technische Fachwirtin“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fortbildungsprüfung ist die Zulassungsvoraussetzung zum Geprüften Technischen Betriebswirt/ zur Geprüften Technischen Betriebswirtin erfüllt.
2. Zulassungsvoraussetzungen
Zu den Prüfungsteilen „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und „Technische Qualifikationen“ ist gemäß § 2 Abs. 1 Verordnung (VO) über die Prüfung (Geprüfter) Technischen Fachwirt/ (Geprüfte) Technische Fachwirtin zuzulassen, wer
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eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf nachweist.
oder
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eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich nachweist.
oder
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eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
Zum Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist gemäß § 2 Abs. 2 VO zuzulassen, wer folgendes nachweist:
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das Ablegen der Prüfungsteile „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und „Technische Qualifikationen“ innerhalb der letzten fünf Jahre
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ein weiteres Jahr Berufspraxis
Hinweis
Die Berufspraxis laut § 2 Abs. 3 VO soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben von einem Geprüften Technischen Fachwirt/ einer Geprüften Technischen Fachwirtin gemäß § 1 Abs. 3 VO haben.
Die Berufspraxis laut § 2 Abs. 3 VO soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben von einem Geprüften Technischen Fachwirt/ einer Geprüften Technischen Fachwirtin gemäß § 1 Abs. 3 VO haben.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Verordnung, die Sie im Downloadbereich finden. Für die Ausnahmezulässigkeit gelten die Regelungen des § 2 Abs. 4 VO.
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Der Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt über das IHK-Online-Portal
3. Informationen zur Prüfung
Prüfungsinhalte
Die Prüfung gliedert sich gemäß § 3 VO in folgende Prüfungsteile und Qualifikations- bzw. Handlungsbereiche:
Prüfungsteile | Prüfungsdauer | Prüfungsinhalte | ||
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen | Schriftliche Prüfung max. 300 Minuten |
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Technische Qualifikationen | Schriftliche Prüfung max. 270 Minuten |
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Handlungsspezifische Qualifikationen
(erst nach erfolgreichem Abschluss der schriften Prüfung durchzuführen)
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Mündliche Ergänzungsprüfung
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Prüfungsteil: Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
Wurden in nicht mehr als einem Qualifikationsbereich mangelhafte Prüfungsleistungen erbracht, ist in diesem Qualifikationsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. (§ 4 Abs. 6 VO)
Bei einer oder mehreren ungenügenden Leistungen besteht diese Möglichkeit nicht.
Dauer: max. 15 Minuten
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Prüfungsteil: Technische Qualifikationen
Wurden in nicht mehr als einer schriftlichen Prüfungsleistung eine mangelhafte Prüfungsleistung erbracht, so ist darin eine Ergänzungsprüfung anzubieten. (§ 5 Abs. 5 VO)
Dauer: max. 20 Minuten
Bestehensregelung
Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. (§ 9 Abs. 4 VO)
4. Prüfungstermine
Wir prüfen bei Bedarf zu den bundeseinheitlichen Terminen. Die Prüfungstermine können Sie über das Online-Portal einsehen. Eine Einladung zu den mündlichen Prüfungsterminen erfolgt durch ein separates Einladungsschreiben.
Eine Übersicht des DIHK über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie hier.
5. Anmeldung zur Prüfung
Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Wichtig:
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.
6. Prüfungsgebühren
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten wir den Gebührenbescheid entsprechend weiter.
Angaben zur Prüfungsgebühr sowie eine Übersicht der Prüfungsgebühren pro Fortbildungsabschluss finden Sie hier.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr gemäß dem jeweils geltenden Gebührenverzeichnisses der IHK Koblenz fällig.
7. Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).