Sommeliermeister (Geprüfter)/ Sommeliermeisterin (Geprüfte)
1. Allgemeines
(Geprüfter) Sommeliermeister/ (Geprüfte) Sommeliermeisterin ist ein fachpraktischer und marktbewusster Experte für alle Facetten der nationalen und internationalen Genusswelt, ausgestattet mit umfassenden Wein-wissenschaftlichen, lebensmittel-sensorischen, handelsrechtlichen wie auch betriebswirtschaftlichen Kompetenzen. (Quelle: gbz-koblenz.de)
2. Zulassungsvoraussetzungen
Zum Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ ist gemäß § 2 Abs. 1 der Besonderen Rechtsvorschriften (RV) über die Prüfung zum (Geprüfter) Sommeliermeister/ zur (Geprüfte) Sommeliermeisterin (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 263 KB) zugelassen, wer:
- eine erfolgreich abgelegte Fortbildungsprüfung zum Sommelier/ zur Sommelière erbracht hat.
oder
- eine erfolgreich abgelegte Fortbildungsprüfung zum*zur Weinfachberater*in erbracht hat.
oder
- eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum*zur staatlich geprüften Sommelier/ Sommelière erbracht hat.
Zum Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist gemäß § 2 Abs. 2 RV (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 263 KB) zuzulassen, wer
- die abgelegte Prüfung im Prüfungsteil „ Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“
und
- eine erfolgreich abgelegte Fortbildungsprüfung zum Sommelier/ zur Sommelière und eine anschließende mindestens einjährige Berufspraxis nachweist.
oder
- eine erfolgreich abgelegte Fortbildungsprüfung zum Weinfachberater/ zur Weinfachberaterin und eine anschließende mindestens einjährige Berufspraxis nachweist.
oder
- eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum staatlich geprüften Sommelier/ zur staatlich geprüften Sommelière und eine anschließende mindestens einjährige Berufspraxis nachweist.
Hinweis
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 RV (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 263 KB) genannten Aufgaben haben. (§ 2 Abs. 3 RV) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 263 KB)
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 RV (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 263 KB) genannten Aufgaben haben. (§ 2 Abs. 3 RV) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 263 KB)
Beachte
Der Prüfungsteil „Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen“ ist durch eine Prüfung gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen. Der Nachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.(§2 Abs. 4 RV) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 263 KB)
Der Prüfungsteil „Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen“ ist durch eine Prüfung gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen. Der Nachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.(§2 Abs. 4 RV) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 263 KB)
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Rechtsvorschrift (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 263 KB), die Sie im Downloadbereich finden. Für die Ausnahmezulässigkeit gelten die Regelungen des § 2 Abs. 5 RV (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 263 KB)
- Der Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt über das IHK-Online-Portal
3. Informationen zur Prüfung
Prüfungsinhalte
Die Prüfung gliedert sich gemäß § 2 ff. RV (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 263 KB) in folgende Prüfungsteile und Qualifikationsbereiche:
Prüfungsteile
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Qualifikationsbereiche
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Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
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Ausbilder-Eignungsverordnung | |
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
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Handlungsspezifische Qualifikationen
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Praktische Qualifikation
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nach Wahl:
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Prüfungsablauf/ -gliederung
Prüfungsteile
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Prüfungsdauer
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Prüfungsinhalt
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Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
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Schriftliche Prüfung max. 330 Minuten |
Volks- und Betriebswirtschaft
(min. 60 Minuten) Rechnungswesen (min. 90 Minuten) Recht und Steuern (min. 60 Minuten) Unternehmensführung (min. 90 Minuten) |
Handlungsspezifische Qualifikationen
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Schriftliche Prüfung je Qualifikationsbereich max. 90 Minuten |
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Praktische Qualifikation (nur durchzuführen, wenn die schriftlichen Prüfungs-leistungen absolviert wurden) |
Projektarbeit
14 Kalendertage Situationsbezogenes Fachgespräch (max. 35 Minuten) Präsentation (max. 10 Minuten) |
Mündliche Ergänzungsprüfung
Wurden im Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ in nicht mehr als einem Qualifikationsbereich mangelhafte Prüfungsleistungen erbracht, ist in diesem Qualifikationsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. (§ 4 Abs. 6 RV) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 263 KB)
Wurden im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ in nicht mehr als einem Qualifikationsbereich mangelhafte Prüfungsleistungen erbracht, ist in diesem Qualifikationsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. (§ 5 Abs. 4 RV) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 263 KB)
Bei einer oder mehreren ungenügenden Prüfungsleistungen besteht diese Möglichkeit nicht.
Dauer: max. 20 Minuten
Bestehensregelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. (§ 9 Abs. 3 RV) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 263 KB)
4. Prüfungstermine
Wir prüfen bei Bedarf zu den bundeseinheitlichen Terminen. Die Prüfungstermine können Sie über das Online-Portal einsehen. Eine Einladung zu den mündlichen Prüfungsterminen erfolgt durch ein separates Einladungsschreiben.
5. Anmeldung zur Prüfung
Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Wichtig:
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.
6. Prüfungsgebühren
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten wir den Gebührenbescheid entsprechend weiter.
Angaben zur Prüfungsgebühr sowie eine Übersicht der Prüfungsgebühren pro Fortbildungsabschluss finden Sie hier.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr gemäß dem jeweils geltenden Gebührenverzeichnisses der IHK Koblenz fällig.
7. Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).