Aus- und Weiterbildung
Sommelier (Geprüfter)/ Sommelière (Geprüfte)
1. Allgemeines
(Geprüfter) Sommelier/ (Geprüfte) Sommelière verfügt über exzellente Kenntnisse in allen Fragen rund um das Thema Wein, steht seinen Gästen bzw. Kunden beratend zur Seite, hat eine Führungsposition im Restaurant bzw. Weinhandel, verwaltet den Weinkeller und bildet Mitarbeitende und Auszubildende aus.
(Quelle: wis.ihk) Ein Sommelier/ eine Sommelière verfügt insbesondere über Kenntnisse der nationalen und internationalen Weine und Spirituosen, der betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge und der verkaufsrelevanten Aktivitäten in Verbindung mit den Weinangeboten in der Gastronomie und/oder im Weinhandel.
(lt.
Rechtsvorschrift)
2. Zulassungsvoraussetzungen
Zur schriftlichen und mündlichen Prüfung in der
Fachrichtung „Gastronomie“
ist gemäß
§ 2 Abs. 1 der Besonderen Rechtsvorschriften (RV) über die Prüfung zum (Geprüfter) Sommelier/ zur (Geprüften) Sommeliére (PDF-Datei · 137 KB) zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten gastronomischen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis nachweist.
oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis nachweist.
oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Zur schriftlichen und mündlichen Prüfung in der
Fachrichtung „Handel“
ist gemäß
§ 2 Abs. 2 RV (PDF-Datei · 137 KB)zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf oder im anerkannten Ausbildungsberuf Winzer*in und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis nachweist.
oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis nachweist.
oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Hinweis
Die Berufspraxis soll der Fortbildung (Geprüfter) Sommelier/ (Geprüfte) Sommelière in der Fachrichtung „Gastronomie“ bzw. „Handel“ dienlich sein.
Die Berufspraxis soll der Fortbildung (Geprüfter) Sommelier/ (Geprüfte) Sommelière in der Fachrichtung „Gastronomie“ bzw. „Handel“ dienlich sein.
Zur
praktischen Prüfung ist gemäß
§ 2 Abs. 3 RV (PDF-Datei · 137 KB) zuzulassen, wer den schriftlichen Prüfungsteil absolviert hat
und wer in der
- Fachrichtung Gastronomie ein Praktikum von mindestens 140 Stunden in einem Weingut nachweist.
- Fachrichtung Handel ein Praktikum von mindestens 140 Stunden nachweist. Davon soll mindestens die Hälfte in einem gastronomischen Betrieb, der verbleibende Teil in einem Weingut abgeleistet werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden
Rechtsvorschrift, die Sie im Downloadbereich finden. Für die Ausnahmezulässigkeit gelten die Regelungen des
§ 2 Abs. 5 RV (PDF-Datei · 137 KB)
- Der Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt über das IHK-Online-Portal
3. Informationen zur Prüfung
Prüfungsinhalte
Die Prüfung gliedert sich gemäß
§ 3 Abs. 1 und 2, §§ 5, 6 RV (PDF-Datei · 137 KB) in folgende Prüfungsteile und Qualifikationsschwerpunkte bzw. -inhalte:
Prüfungsablauf/-gliederung
Prüfungsteil
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Qualifikationsschwerpunkte/-inhalte
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Schriftliche Prüfung
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Mündliche Prüfung
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Praktische Prüfung
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Fachrichtung “Gastronomie”
Fachrichtung ”‘Handel”
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Prüfungsablauf/ -gliederung
Prüfungsteile
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Prüfungsdauer
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Prüfungsinhalt
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Schriftliche Prüfung
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max. 9 Stunden
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Betriebswirtschaftliche Grundlagen und Marketing
(90-120 Minuten)
Allgemeine Getränkekunde
(120-150 Minuten)
Weinkunde
(90-120 Minuten)
Weinverkauf und Weinempfehlung
(120-150 Minuten) |
Mündliche Prüfung
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Fachgespräch
15-20 Minuten |
Qualifikationsschwerpunkte der schriftlichen Prüfung
Einschlägige Berufspraxis in der gewählten Fachrichtung
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Praktische Prüfung
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max. 3,5 Stunden
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Alle Qualifikationsinhalte der jeweiligen Fachrichtung
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Mündliche Ergänzungsprüfung
Wurde in nicht mehr als einem schriftlichen Qualifikationsschwerpunkt eine mangelhafte Leistung erbracht, ist darin eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten.
Bei einer oder mehreren ungenügenden schriftlichen Prüfungsleistungen besteht diese Möglichkeit nicht.
(§ 4 Abs. 6 RV (PDF-Datei · 137 KB))
Dauer: max. 20 Minuten
Bestehensregelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
(§ 8 Abs. 2 RV (PDF-Datei · 137 KB))
4. Prüfungstermine
Eine Übersicht über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie
hier (PDF-Datei · 203 KB).
5. Anmeldung zur Prüfung
Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Wichtig:
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.
6. Prüfungsgebühren
Die Prüfungsgebühr beträgt 600,00 Euro gemäß des
Gebührenverzeichnisses der IHK Koblenz (PDF-Datei · 234 KB).
Eine Übersicht aller Prüfungsgebühren in der Fortbildung finden Sie
hier (PDF-Datei · 260 KB).
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten wir den Gebührenbescheid entsprechend weiter.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 40,00 Euro zuzüglich evtl. Kosten für bestellte/ erstellte Aufgaben erhoben.
7. Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im
Weiterbildungs-Informations-System (WIS).