Aus- und Weiterbildung
Logistikmeister (Geprüfter)/ Logistikmeisterin (Geprüfte)
1. Allgemeines
Als technische Fach- und Führungskräfte sorgt der (Geprüfter) Logistikmeister/ die (Geprüfte) Logistikmeisterin für einen optimalen Material- und Informationsfluss und damit für eine hohe Lieferbereitschaft des Unternehmens. Sie sind für den reibungslosen Warenein- und ausgang, für die Verpackung der Ware, sowie für deren Kommissionierung verantwortlich. In den verschiedenen Branchen wie z.B. in Logistikcentren des Handels oder der Fahrzeugindustrie verantworten sie die kundenorientierte und termingerechte Auftragsbearbeitung. Neben der Lagerverwaltung und -steuerung optimieren sie die Zusammenarbeit mit anderen Betriebsteilen. Dabei überwachen sie die Entwicklung der Kosten, verwalten Budgets und nehmen Kontroll- und Leitungsfunktionen wahr.
2. Zulassungsvoraussetzungen
Gemäß § 3 Abs. 1 der Verordnung (VO) über die Prüfung (Geprüfter) Logistikmeister/ (Geprüfte) Logistikmeisterin (PDF-Datei · 81 KB) ist zum Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf aus dem Bereich der Logistik
oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis
Gemäß § 3 Abs. 2 VO (PDF-Datei · 81 KB) ist zum Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt
und
- über die der obigen Nummern 1-3 genannten Voraussetzungen hinaus, ein Jahr Berufspraxis
Hinweis
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zur Tätigkeit von einem Geprüften Logistikmeister/ einer Geprüften Logistikmeisterin nach § 1 Abs. 3 VO (PDF-Datei · 81 KB) aufweisen.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zur Tätigkeit von einem Geprüften Logistikmeister/ einer Geprüften Logistikmeisterin nach § 1 Abs. 3 VO (PDF-Datei · 81 KB) aufweisen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Verordnung (PDF-Datei · 81 KB) die Sie im Downloadbereich finden. Für die Ausnahmezulässigkeit gelten die Regelungen des § 3 Abs. 4 VO (PDF-Datei · 81 KB).
- Der Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt über das IHK-Online-Portal
3. Informationen zur Prüfung
Prüfungsinhalt
Die Prüfung gliedert sich gemäß §§ 4, 5 VO (PDF-Datei · 81 KB) in folgende Prüfungsteile und Prüfungs- bzw. Handlungsbereiche:
Prüfungsteile
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Prüfungsbereiche/ Handlungsbereiche
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Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
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Der Prüfungsteil „Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen“ ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen.
(Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen) |
Grundlegende Qualifikationen
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Handlungsspezifische Qualifikationen
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Prüfungsablauf/ –gliederung
Prüfungsteile
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Prüfungsdauer
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Prüfungsinhalt
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Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
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Ausbildereignungsprüfung
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Grundlegende Qualifikationen
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Schriftliche Prüfung
max. 8 Stunden |
Rechtsbewusstes Handeln
(min. 90 Minuten) Betriebswirtschaftliches Handeln (min. 90 Minuten) Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung (min. 90 Minuten) Zusammenarbeit im Betrieb (min. 90 Minuten) Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten (min. 60 Minuten) |
Betriebswirtschaftliches Handeln
(min. 90 Minuten)
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Handlungsspezifische Qualifikation
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Schriftliche Prüfung
max. 8 Stunden
Mündliche Prüfung
max. 45 Minuten
(+ 30 min. Vorbereitung)
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2 Situationsaufgaben
-alle Handlungsbereiche-
(jeweils min. 3 Stunden)
Präsentation
Fachgespräch
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Mündliche Ergänzungsprüfung
Prüfungsteil: Grundlegende Qualifikationen
Wurden in nicht mehr als zwei Prüfungsbereichen mangelhafte Prüfungsleistungen erbracht, ist in diesen Prüfungsbereichen eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. (§ 4 Abs. 8 VO (PDF-Datei · 81 KB))
Wurden in nicht mehr als zwei Prüfungsbereichen mangelhafte Prüfungsleistungen erbracht, ist in diesen Prüfungsbereichen eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. (§ 4 Abs. 8 VO (PDF-Datei · 81 KB))
Prüfungsteil: Handlungsspezifische Qualifikationen
Wurde in nicht mehr als einer der beiden schriftlichen Situationsaufgaben eine mangelhafte Prüfungsleistung erbracht, ist eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. (§ 5 Abs. 15 VO (PDF-Datei · 81 KB))
Wurde in nicht mehr als einer der beiden schriftlichen Situationsaufgaben eine mangelhafte Prüfungsleistung erbracht, ist eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. (§ 5 Abs. 15 VO (PDF-Datei · 81 KB))
Bei einer oder mehreren ungenügenden Prüfungsleistungen besteht diese Möglichkeit nicht.
Dauer: max. 20 Minuten
Dauer: max. 20 Minuten
Bestehensregelung
Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ in allen Prüfungsbereichen sowie im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ in den schriftlichen Situationsaufgaben und im Fachgespräch jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. (§ 7 Abs. 4 VO (PDF-Datei · 81 KB))
4. Prüfungstermine
Wir prüfen bei Bedarf zu den bundeseinheitlichen Terminen. Die Prüfungstermine können Sie über das Online-Portal einsehen. Eine Einladung zu den mündlichen Prüfungsterminen erfolgt durch ein separates Einladungsschreiben.
Eine Übersicht des DIHK über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie hier.
5. Anmeldung zur Prüfung
Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Wichtig:
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.
6. Prüfungsgebühren
Die Prüfungsgebühr beträgt 600,00 Euro gemäß des Gebührenverzeichnisses der IHK Koblenz (PDF-Datei · 234 KB).
Eine Übersicht aller Prüfungsgebühren in der Fortbildung finden Sie hier (PDF-Datei · 260 KB).
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten wir den Gebührenbescheid entsprechend weiter.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 40,00 Euro zuzüglich evtl. Kosten für bestellte/ erstellte Aufgaben erhoben.
7. Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).