Aus- und Weiterbildung

Logistikmeister (Geprüfter)/ Logistikmeisterin (Geprüfte)

1. Allgemeines

Als technische Fach- und Führungskräfte sorgt der (Geprüfter) Logistikmeister/ die (Geprüfte) Logistikmeisterin für einen optimalen Material- und Informationsfluss und damit für eine hohe Lieferbereitschaft des Unternehmens. Sie sind für den reibungslosen Warenein- und ausgang, für die Verpackung der Ware, sowie für deren Kommissionierung verantwortlich. In den verschiedenen Branchen wie z.B. in Logistikcentren des Handels oder der Fahrzeugindustrie verantworten sie die kundenorientierte und termingerechte Auftragsbearbeitung. Neben der Lagerverwaltung und -steuerung optimieren sie die Zusammenarbeit mit anderen Betriebsteilen. Dabei überwachen sie die Entwicklung der Kosten, verwalten Budgets und nehmen Kontroll- und Leitungsfunktionen wahr.

2. Zulassungsvoraussetzungen

Gemäß § 3 Abs. 1 der Verordnung (VO) über die Prüfung (Geprüfter) Logistikmeister/ (Geprüfte) Logistikmeisterin (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 81 KB) ist zum Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  •  eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf aus dem Bereich der Logistik
oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis

Gemäß § 3 Abs. 2 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 81 KB) ist zum Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  • das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt
und
  • über die der obigen Nummern 1-3 genannten Voraussetzungen hinaus, ein Jahr Berufspraxis
Hinweis
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zur Tätigkeit von einem Geprüften Logistikmeister/ einer Geprüften Logistikmeisterin nach § 1 Abs. 3 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 81 KB) aufweisen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Verordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 81 KB) die Sie im Downloadbereich finden. Für die Ausnahmezulässigkeit gelten die Regelungen des § 3 Abs. 4 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 81 KB).
  • Der Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt über das IHK-Online-Portal

3. Informationen zur Prüfung

Prüfungsinhalt

Die Prüfung gliedert sich gemäß §§ 4, 5 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 81 KB) in folgende Prüfungsteile und Prüfungs- bzw. Handlungsbereiche:
Prüfungsteile
Prüfungsbereiche/ Handlungsbereiche
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
Der Prüfungsteil „Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen“ ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen.
(Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen)
Grundlegende Qualifikationen
  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwenden von Methoden der In-formation, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb
  • Berücksichtigen naturwissen-schaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Handlungsspezifische Qualifikationen
  • Logistikprozesse
  • Betriebliche Organisation und Kostenwesen
  • Führung und Personal

 Prüfungsablauf/ –gliederung

Prüfungsteile
Prüfungsdauer
Prüfungsinhalt
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
Ausbildereignungsprüfung
Grundlegende Qualifikationen
Schriftliche Prüfung
max. 8 Stunden
Rechtsbewusstes Handeln
(min. 90 Minuten)

Betriebswirtschaftliches Handeln
(min. 90 Minuten)

Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
(min. 90 Minuten)

Zusammenarbeit im Betrieb 
(min. 90 Minuten)

Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
(min. 60 Minuten)
Betriebswirtschaftliches Handeln
(min. 90 Minuten)
Handlungsspezifische Qualifikation
Schriftliche Prüfung
max. 8 Stunden
 



Mündliche Prüfung
max. 45 Minuten
(+ 30 min. Vorbereitung)
2 Situationsaufgaben
-alle Handlungsbereiche-
(jeweils min. 3 Stunden)






Präsentation
Fachgespräch

 Mündliche Ergänzungsprüfung

Prüfungsteil: Grundlegende Qualifikationen
Wurden in nicht mehr als zwei Prüfungsbereichen mangelhafte Prüfungsleistungen erbracht, ist in diesen Prüfungsbereichen eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. (§ 4 Abs. 8 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 81 KB))
Prüfungsteil: Handlungsspezifische Qualifikationen
Wurde in nicht mehr als einer der beiden schriftlichen Situationsaufgaben eine mangelhafte Prüfungsleistung erbracht, ist eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. (§ 5 Abs. 15 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 81 KB))
Bei einer oder mehreren ungenügenden Prüfungsleistungen besteht diese Möglichkeit nicht.
Dauer: max. 20 Minuten

Bestehensregelung

Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ in allen Prüfungsbereichen sowie im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ in den schriftlichen Situationsaufgaben und im Fachgespräch jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. (§ 7 Abs. 4 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 81 KB))

4. Prüfungstermine

Wir prüfen bei Bedarf zu den bundeseinheitlichen Terminen. Die Prüfungstermine können Sie über das Online-Portal einsehen. Eine Einladung zu den mündlichen Prüfungsterminen erfolgt durch ein separates Einladungsschreiben.
Eine Übersicht des DIHK über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie hier.

5. Anmeldung zur Prüfung

Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Wichtig:
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.

6. Prüfungsgebühren

Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten wir den Gebührenbescheid entsprechend weiter.
Angaben zur Prüfungsgebühr sowie eine Übersicht der Prüfungsgebühren pro Fortbildungsabschluss finden Sie hier.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr gemäß dem jeweils geltenden Gebührenverzeichnisses der IHK Koblenz fällig.

 7. Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).