Aus- und Weiterbildung

Industriemeister (Geprüfter)/ Industriemeisterin (Geprüfte) - Fachrichtung Metall

1. Allgemeines

Industriemeister (Geprüfter)/ Industriemeisterin (Geprüfte) - Fachrichtung Metall ist technische Fach- und Führungskraft in der Fertigung, Montage oder Betriebserhaltung. In Unternehmen verschiedener Branchen, vorwiegend in der Be- und Verarbeitung von Metallen, im Maschinen- und Fahrzeugbau, übernehmen sie Aufgaben in der Planung und Produktion oder in der Ausbildung. Zum Verantwortungsbereich gehören neben technischen und organisatorischen Aufgaben auch Kostenüberwachung, Qualitätssicherung sowie Arbeitssicherheit und Umweltschutz. Sie fördern die Zusammenarbeit mit anderen Bereichen im Unternehmen ebenso wie den Kontakt mit Kunden. (Quelle: IHK Potsdam)
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss “Geprüfter Industriemeister/ Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Metall” und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fortbildungsprüfung ist die Zulassungsvoraussetzung zum Gepüften Betriebswirt/ zur Geprüften Betriebswirtin erfüllt.

2. Zulassungsvoraussetzungen

Gemäß § 3 Abs. 1 der Verordnung (VO) über die Prüfung (Geprüfter) Industriemeister/ (Geprüfte) Industriemeisterin – Fachrichtung Metall (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 89 KB) ist zum Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann
oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
Gemäß § 3 Abs. 2 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 89 KB) ist zum Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  • das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“
und
  • zu den oben entsprechend genannten Praxiszeiten, ein weiteres Jahr Berufspraxis
Hinweis
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben von einem Industriemeister/ einer Industriemeisterin gemäß § 1 Abs. 3 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 89 KB)haben. (§ 3 Abs. 3 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 89 KB))
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Verordnung, die Sie im Downloadbereich finden. Für die Ausnahmezulässigkeit gelten die Regelungen des § 3 Abs.4 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 89 KB).
  • Der Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt über das IHK-Online-Portal

3. Informationen zur Prüfung

Prüfungsinhalte

Die Prüfung gliedert sich gemäß § 2 Abs. 1, 2 und § 4 ff (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 89 KB). in folgende Prüfungsteile und Prüfungs- bzw. Handlungsbereiche:
Prüfungsteile
Prüfungsbereiche/ Handlungsbereiche
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen gemäß der Ausbilder- Eignungsverordnung nach dem Berufsbildungsgesetz ist nachzuweisen. (Der Nachweis von der erfolgreich abgelegten Ausbildereignungsprüfung ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen)
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb
  • Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Handlungsspezifische Qualifikationen
  • Technik
  • Organisation
  • Führung und Personal

Prüfungsablauf/-gliederung

Prüfungsteile
Prüfungsdauer
Prüfungsinhalt
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
siehe Ausbildereignungsprüfung
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
Schriftliche Prüfung
max. 8 Stunden
Prüfungsbereich „Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten“
(min. 60 Minuten)

alle anderen Prüfungsbereiche
(jeweils min. 90 Minuten)
Handlungsspezifische Qualifikationen
Schriftliche Prüfung
max. 10 Stunden





Mündliche Prüfung
zwei Situationsaufgaben
alle Handlungsbereiche
(jeweils min. 4 Stunden)



Situationsbezogenes Fachgespräch
Handlungsbereich, der noch nicht in einer der schriftlichen Situationsaufgaben geprüft wurde
(45 Minuten)

Mündliche Ergänzungsprüfung

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
Hat der Prüfungsteilnehmer in nicht mehr als zwei Prüfungsbereichen mangelhafte Leistungen erbracht, ist ihm darin eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. (§ 4 Abs. 8 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 89 KB))
Handlungsspezifische Qualifikationen
Hat der Prüfungsteilnehmer in nicht mehr als einer schriftlichen Situationsaufgabe mangelhafte Leistungen erbracht, ist ihm darin eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. (§ 5 Abs. 7 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 89 KB))
Bei einer oder mehreren ungenügenden schriftlichen Prüfungsleistungen besteht diese Möglichkeit nicht.
Dauer: max. 20 Minuten

Bestehensregelung

Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen Prüfungsleistungen ausreichende Leistungen erbracht hat und die bestandene Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. (§ 8 Abs. 1 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 89 KB))

4. Prüfungstermine

Wir prüfen bei Bedarf zu den bundeseinheitlichen Terminen. Die Prüfungstermine können Sie über das Online-Portal einsehen. Eine Einladung zu den mündlichen Prüfungsterminen erfolgt durch ein separates Einladungsschreiben.
Eine Übersicht des DIHK über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie hier.

5. Anmeldung zur Prüfung

Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Wichtig:
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.

6. Prüfungsgebühren

Die Prüfungsgebühr beträgt 600,00 Euro gemäß des Gebührenverzeichnisses der IHK Koblenz (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 234 KB).
Eine Übersicht aller Prüfungsgebühren in der Fortbildung finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 260 KB).
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten wir den Gebührenbescheid entsprechend weiter.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 40,00 Euro zuzüglich evtl. Kosten für bestellte/ erstellte Aufgaben erhoben.

7. Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).