Industriefachwirt (Geprüfter)/ Industriefachwirtin (Geprüfte)
1. Allgemeines
Geprüfte Industriefachwirt*innen sind qualifiziert in Industrieunternehmen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und damit die Befähigung:
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den Wertschöpfungsprozess und die damit verbundenen Aufgabenstellungen und Probleme zu erkennen, zu analysieren und einer zielorientierten Lösung zuzuführen,
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Geschäftsprozesse und Projekte eigenverantwortlich und selbstständig unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte sowie unter Anwendung eines adäquaten Methodeneinsatzes zu bewerten, zu planen und durchzuführen,
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sich auf verändernde Methoden und Systeme in den Wertschöpfungs- und Geschäftsprozessen flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Unternehmen mitzugestalten,
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anhand einer zielorientierten Führung, Kooperation und Kommunikation Geschäftsprozesse und Projekte nach innen und außen zu gestalten, zu moderieren und zu kontrollieren. (Quelle: wis.ihk)
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Geprüfter Industriefachwirt/ Geprüfte Industriefachwirtin“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fortbildungsprüfung ist die Zulassungsvoraussetzung zum Geprüften Betriebswirt/ zur Geprüften Betriebswirtin erfüllt.
2. Zulassungsvoraussetzungen
Gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung (VO) über die Prüfung (Geprüfter) Industriefachwirt/ (Geprüfte) Industriefachwirtin ist zur Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
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eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf
oder
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eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder
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eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder
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eine mindestens dreijährige Berufspraxis
Gemäß § 2 Abs. 2 VO ist zur Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
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das Ablegen des Prüfungsteils „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt
und
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im Falle der obigen Nr. 1 mindestens ein Jahr Berufspraxis und in den Fällen der obigen Nummern 2 bis 4 ein weiteres Jahr Berufspraxis
Hinweis
Die Berufspraxis soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines „Geprüften Industriefachwirtes“ und einer „Geprüften Industriefachwirtin“ nach § 1 Abs. 2 VO haben.
Die Berufspraxis soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines „Geprüften Industriefachwirtes“ und einer „Geprüften Industriefachwirtin“ nach § 1 Abs. 2 VO haben.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Verordnung. Für die Ausnahmezulässigkeit gelten die Regelungen des § 2 Abs.4 VO.
- Der Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt über das IHK-Online-Portal
3. Informationen zur Prüfung
Prüfungsinhalte
Die Prüfung gliedert sich gemäß § 3 VO in folgende Teilprüfungen und Qualifikations- bzw. Handlungsbereiche:
Teilprüfungen
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Qualifikationsbereiche/
Handlungsbereiche |
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
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Handlungsspezifische Qualifikationen
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Prüfungsablauf/-gliederung
Teilprüfungen
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Prüfungsdauer
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Prüfungsinhalt
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Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
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Schriftliche Prüfung
max. 330 Minuten |
Volks- und Betriebswirtschaft
(60 Minuten)
Rechnungswesen
(90 Minuten)
Recht und Steuern
(60 Minuten)
Unternehmensführung
(90 Minuten) |
Handlungsspezifische Qualifikationen
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Schriftliche Prüfung
480 - 510 Minuten
Mündliche Prüfung
(nur durchzuführen, wenn in den schriftlichen Prüfungsleistungen beider Teilprüfungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden) |
2 Situationsaufgaben
alle Handlungsbereiche
Präsentation
max. 10 Minuten
Situationsbezogenes Fachgespräch
max. 20 Minuten |
Mündliche Ergänzungsprüfung
Wurden in der Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ in nicht mehr als einem Qualifikationsbereich mangelhafte Prüfungsleistungen erbracht, ist in diesem Qualifikationsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. (§ 4 Abs. 6 VO)
Bei einer oder mehreren ungenügenden Leistungen besteht diese Möglichkeit nicht.
Dauer: circa 15 Minuten
Bestehensregelung
Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. (§ 8 Abs. 1 VO)
Hinweis
Wer die Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 58 KB) befreit. Dies gilt nicht für den praktischen Prüfungsteil. (§ 11 Abs. 2 S. 1 VO)
Wer die Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 58 KB) befreit. Dies gilt nicht für den praktischen Prüfungsteil. (§ 11 Abs. 2 S. 1 VO)
4. Prüfungstermine
Wir prüfen bei Bedarf zu den bundeseinheitlichen Terminen. Die Prüfungstermine können Sie über das Online-Portal einsehen. Eine Einladung zu den mündlichen Prüfungsterminen erfolgt durch ein separates Einladungsschreiben.
Eine Übersicht des DIHK über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie hier.
5. Anmeldung zur Prüfung
Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Wichtig:
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.
6. Prüfungsgebühren
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten wir den Gebührenbescheid entsprechend weiter.
Angaben zur Prüfungsgebühr sowie eine Übersicht der Prüfungsgebühren pro Fortbildungsabschluss finden Sie hier.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr gemäß dem jeweils geltenden Gebührenverzeichnisses der IHK Koblenz fällig.
7. Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).