Aus- und Weiterbildung

Immobilienfachwirt (Geprüfter)/ Immobilienfachwirtin (Geprüfte)

1. Allgemeines

Aufgabe der Immobilienwirtschaft ist die Verwaltung und Vermietung, der Kauf und Verkauf von Miet- und Eigentumswohnungen, Eigenheimen, gewerblichen Immobilien und Grundstücken. Fachwirte/ Fachwirtinnen in der Immobilienwirtschaft verfügen über einen kaufmännischen Berufsabschluss und Berufspraxis in diesem Bereich. Hinzu treten vertiefte rechtliche und wohnungswirtschaftliche Kenntnisse sowie das in diesem Rahmen notwendige technische Wissen. Vor allem in Wohnungsunternehmen und -genossenschaften, Bauträgergesellschaften und bei Immobilienmakler/Immobilienmarklerinnen, aber auch bei Banken und Versicherungen haben Immobilienfachwirte/Immobilienfachwirtinnen gute Chancen, anspruchsvolle Aufgaben in der Projektarbeit, der Bauvorbereitung, Baudurchführung und der Verwaltung von Wohnungen und Grundstücken zu übernehmen. Mangel an Fachleuten und gute Aufstiegsmöglichkeiten haben in den letzten Jahren zu einem erheblichen Aufschwung dieser Weiterbildung geführt; zunehmend wird der Fachwirt/ die Fachwirtin auch als Sprungbrett in die Selbstständigkeit als Immobilienmakler/Immobilienmaklerin genutzt.
(IHK Potsdam)
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss “Geprüfter Immobilienfachwirt/ Geprüfte Immobilienfachwirtin” und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fortbildungsprüfung ist die Zulassungsvoraussetzung zum Geprüften Betriebswirt/ zur Geprüften Betriebswirtin erfüllt.

2. Zulassungsvoraussetzungen

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf der Immobilienwirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis nachweist.
oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis nachweist.
oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist.
oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Hinweis
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 70 KB)genannten Aufgaben haben.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Verordnung, die Sie im Downloadbereich finden. Für die Ausnahmezulässigkeit gelten die Regelungen des § 2 Abs.3 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 70 KB).
  • Der Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt über das IHK-Online-Portal

3. Informationen zur Prüfung

Prüfungsinhalt
Die Prüfung gliedert sich gemäß § 3 Abs. 1 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 70 KB) in folgende Handlungsbereiche:
  • Rahmenbedingungen der Immobilienwirtschaft
  • Unternehmenssteuerung und Kontrolle
  • Personal, Arbeitsorganisation und Qualifizierung
  • Immobilienbewirtschaftung
  • Bauprojektmanagement
  • Marktorientierung und Vertrieb, Maklertätigkeit
Prüfungsablauf/ -gliederung
Prüfungsteile
Prüfungsdauer
Prüfungsinhalt
Schriftlicher Prüfungsteil
600-660 Minuten
Rahmenbedingungen der Immobilienwirtschaft
(60 Minuten)
Unternehmenssteuerung und Kontrolle
(90 Minuten)
Alle restlichen Handlungsbereiche (jeweils 120 Minuten)
Mündlicher Prüfungsteil
(nur durchzuführen, wenn in den schriftlichen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden)
max. 30 Minuten

Präsentation (max.10 Minuten)
Situationsbezogenes Fachgespräch (max. 20 Minuten)

Mündliche Ergänzungsprüfung

Wurden in nicht mehr als zwei schriftlichen Prüfungsleistungen mangelhafte Prüfungsleistungen erbracht, ist in diesen Handlungsbereichen jeweils eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. (§ 3 Abs. 5 VO) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 70 KB)
Dauer: max. 15 Minuten
Bei einer oder mehreren ungenügenden Leistungen besteht diese Möglichkeit nicht.

Bestehensregelung

Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen schriftlich geprüften Handlungsbereichen und in der mündlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. (§ 7 Abs. 1 VO) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 70 KB)
Hinweis
Wer die Prüfung zum*zur Geprüften Immobilienfachwirt*in nach dieser Verordnung bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung befreit. (§ 10 VO) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 70 KB)

4. Prüfungstermine

Wir prüfen bei Bedarf zu den bundeseinheitlichen Terminen. Die Prüfungstermine können Sie über das Online-Portal einsehen. Eine Einladung zu den mündlichen Prüfungsterminen erfolgt durch ein separates Einladungsschreiben.
Eine Übersicht des DIHK über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie hier.

5. Anmeldung zur Prüfung

Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Wichtig:
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.

6. Prüfungsgebühr

Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten wir den Gebührenbescheid entsprechend weiter.
Angaben zur Prüfungsgebühr sowie eine Übersicht der Prüfungsgebühren pro Fortbildungsabschluss finden Sie hier.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr gemäß dem jeweils geltenden Gebührenverzeichnisses der IHK Koblenz fällig.

7. Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).