Handelsfachwirt (Geprüfter)/ Handelsfachwirtin (Geprüfte)
1. Allgemeines
Geprüfte Handelsfachwirt/Handelsfachwirtinnen arbeiten als Beschäftigte oder Selbstständige im institutionellen und funktionellen Handel, insbesondere im Einzelhandel sowie im Groß- und Außenhandel. Sie nehmen eigenständig und verantwortlich handelsspezifische Aufgaben und Sachverhalte wahr, insbesondere Aufgaben der Planung, Steuerung, Durchführung und Kontrolle des Unternehmens beziehungsweise einzelner Organisationseinheiten unter Nutzung betriebswirtschaftlicher und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Geprüfter Handelsfachwirt/ Geprüfte Handelsfachwirtin“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fortbildungsprüfung ist die Zulassungsvoraussetzung zum Geprüfter Betriebswirt/ zur Geprüften Betriebswirtin erfüllt.
2. Zulassungsvoraussetzungen
Gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung (VO) über die Prüfung (Geprüften) Handelfachwirt/ (Geprüfte) Handelsfachwirtin ist zur ersten schriftlichen Teilprüfung zuzulassen, wer
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eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis nachweist.
oder
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eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer oder zur Verkäuferin oder in einem anerkannten kaufmännisch-verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis nachweist.
oder
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eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Fachlagerist oder zur Fachlageristin und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist.
oder
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den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis nachweist.
oder
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eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Hinweis
Die Berufspraxis muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im institutionellen oder funktionellen Handel erworben sein und inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben haben. (§ 2 Abs. 3)
Gemäß § 2 Abs. 2 ist zur zweiten schriftlichen Teilprüfung zuzulassen, wer die erste schriftliche Teilprüfung abgelegt hat, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.
Die Berufspraxis muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im institutionellen oder funktionellen Handel erworben sein und inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben haben. (§ 2 Abs. 3)
Gemäß § 2 Abs. 2 ist zur zweiten schriftlichen Teilprüfung zuzulassen, wer die erste schriftliche Teilprüfung abgelegt hat, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Verordnung. Für die Ausnahmezulässigkeit gelten die Regelungen des § 2 Abs.4.
3. Informationen zur Prüfung
Prüfungsinhalte
Die Prüfung gliedert sich gemäß § 3 Abs. 3 und § 4 in folgende Teilprüfungen und Handlungsbereiche:
Prüfungsteile
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Handlungsbereiche
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Erste schriftliche Teilprüfung
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Zweite schriftliche Teilprüfung
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sowie einen der Handlungsbereiche:
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Mündliche Teilprüfung
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Präsentation
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Jeweils ein Handlungsbereich der ersten und zweiten schriftlichen Teilprüfung
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Situationsbezogenes Fachgespräch
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Prüfungsablauf/-gliederung
Prüfungsteile
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Prüfungsdauer
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Prüfungsinhalt
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Erste schriftliche Teilprüfung
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240 Minuten
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Unternehmensführung und Steuerung
Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation
(240 Minuten)
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Zweite schriftliche Teilprüfung
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300 Minuten
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Handelsmarketing
Beschaffung und Logistik
(180 Minuten) |
Gewählter Handlungsbereich
(120 Minuten) |
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Mündliche Teilprüfung
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Präsentation
15 Minuten |
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Situationsbezogenes Fachgespräch
max. 20 Minuten |
Bestehensregelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn in den schriftlichen Teilprüfungen und in der mündlichen Teilprüfung jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. (§ 7 Abs. 1)
Hinweis
Wer die Prüfung nach dieser Verordnung bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 58 KB) befreit.(§ 10)
Wer die Prüfung nach dieser Verordnung bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 58 KB) befreit.(§ 10)
4. Prüfungstermine
Wir prüfen bei Bedarf zu den bundeseinheitlichen Terminen. Die Prüfungstermine können Sie über das Online-Portal einsehen. Eine Einladung zu den mündlichen Prüfungsterminen erfolgt durch ein separates Einladungsschreiben.
Eine Übersicht des DIHK über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie hier.
5. Anmeldung zur Prüfung
Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Wichtig:
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.
6. Prüfungsgebühren
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten wir den Gebührenbescheid entsprechend weiter.
Angaben zur Prüfungsgebühr sowie eine Übersicht der Prüfungsgebühren pro Fortbildungsabschluss finden Sie hier.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr gemäß dem jeweils geltenden Gebührenverzeichnisses der IHK Koblenz fällig.
7. Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).