Aus- und Weiterbildung
Berufsspezialist / Berufsspezialistin für fremdsprachige Kommunikation (Geprüfte/r) Englisch
1. Allgemeines
Geprüfte Berufsspezialisten für fremdsprachige Kommunikation (Englisch) sind qualifiziert, folgende Aufgaben wahrzunehmen:
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adressaten- und funktionsgerechtes schriftliches Kommunizieren in der Fremdsprache, insbesondere unter Berücksichtigung interkultureller Aspekte,
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Verfassen und Gestalten fremdsprachiger Geschäftskorrespondenz und anderer unternehmensbezogener Dokumente,
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Aufbereiten und Wiedergeben wirtschaftsbezogener Sachverhalte aus der Fremdsprache und in der Fremdsprache,
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Beschaffen von Informationen, insbesondere aus fremdsprachigen Quellen, und zielgerichtetes Auswerten in der Fremdsprache,
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systematisches und strukturiertes Planen, Organisieren und Umsetzen von betriebsbezogenen Fachaufgaben in der Fremdsprache,
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situationsbezogenes und fachgerechtes mündliches Kommunizieren in der Fremdsprache.
2. Zulassungsvoraussetzungen
Gemäß § 2 Abs. 1 Verordnung (VO) über die Prüfung zum Berufsspezialisten für fremdsprachige Kommunikation (Geprüften) / zur Berufsspezialistin für fremdsprachige Kommunikation (Geprüfte) ist zur Prüfung zuzulassen, wer
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eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder dienstleistenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren, nachweist,
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eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis, nachweist,oder
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eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
Hinweis:
Die Berufspraxis nach Absatz 1 Nummer 2 und 3 muss wesentliche Bezüge zu den in §1 Absart 3 genannten Tätigkeiten aufweisen. Die Dauer un der Inhalt der Berufspraxis sind in geeigneter Weise nachzuweisen.
Die Berufspraxis nach Absatz 1 Nummer 2 und 3 muss wesentliche Bezüge zu den in §1 Absart 3 genannten Tätigkeiten aufweisen. Die Dauer un der Inhalt der Berufspraxis sind in geeigneter Weise nachzuweisen.
Unbeschadet der Absätze 1 bis 3 soll die zu prüfende Person imstande sein, in der Fremdsprache nach Absatz 4
- sich flüssig und spontan verständlich zu machen und die Fremdsprache im beruflichen Leben wirksam und flexibel anzuwenden,
- ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer geschäftsbezogener Texte zu verstehen und zu verfassen,
- komplexe Informationen in ihrem beruflichen Umfeld zu verstehen, einzuholen, weiterzugeben, zusammenzufassen und aufzubereiten,
- sich klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten zu äußern und Fachterminologie im Informationsaustausch und in Fachgesprächen mit Geschäftspartnerinnen und -partnern, Kolleginnen und Kollegen sowie Vorgesetzten angemessen einzusetzen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Verordnung. Für die Ausnahmezulässigkeit gelten die Regelungen des §2 Abs. 3 VO.
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Der Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt über das IHK-Online-Portal
3. Informationen zur Prüfung
Prüfungsinhalt
Die Prüfung gliedert sich gemäß § 3 VO in folgende Handlungsbereiche und Qualifikationsschwerpunkte:
| Prüfungsbereich | Qualifikationsinhalte |
|---|---|
| Mündliches Kommunizieren in der Fremdsprache |
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| Schriftliches Kommunizieren in der Fremdsprache |
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| Organisieren und Koordinieren in der Fremdsprache |
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| Beraten und Unterstützen in interkulturellen Angelegenheiten, auch in der Fremdsprache |
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| Form und Ablauf der Prüfung | |
|---|---|
| Schriftliche Prüfung |
Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Prüfungsleistungen in Form von zwei schriftlich in der Fremdsprache zu bearbeitenden Aufgaben.
Dauer: 120 Minuten
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| Präsentation und ein anschließendes Fachgespräch |
Die zu prüfende Person hat die Präsentation als Hausarbeit zu erstellen. Die Bearbeitungszeit beträgt 14 aufeinanderfolgende Kalendertage, gerechnet ab dem Tag der Bekanntgabe der Beschreibung der betrieblichen Situation.
Dauer: 15 Minuten
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| Gesprächssimulation |
Die Gesprächssimulation hat eine typische Situation aus der betrieblichen Praxis abzubilden.
Dauer: 15 Minuten
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Bestehensregelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen (50 Punkte) erbracht hat. (§14 Abs. 1 VO)
4. Prüfungstermine
Wir prüfen bei Bedarf zu den bundeseinheitlichen Terminen. Die Prüfungstermine können Sie über das Online-Portal einsehen. Eine Einladung zu den Prüfungsterminen erfolgt durch ein separates Einladungsschreiben.
Eine Übersicht des DIHK über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie hier.
5. Anmeldung zur Prüfung
Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Wichtig:
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.
6. Prüfungsgebühren
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten wir den Gebührenbescheid entsprechend weiter.
Angaben zur Prüfungsgebühr sowie eine Übersicht der Prüfungsgebühren pro Fortbildungsabschluss finden Sie hier.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr gemäß dem jeweils geltenden Gebührenverzeichnisses der IHK Koblenz fällig.
7. Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).