Aus- und Weiterbildung

Berufsspezialist / Berufsspezialistin für fremdsprachige Kommunikation (Geprüfte/r) Englisch

1. Allgemeines

Geprüfte Berufsspezialisten für fremdsprachige Kommunikation (Englisch) sind qualifiziert, folgende Aufgaben wahrzunehmen:
  • adressaten- und funktionsgerechtes schriftliches Kommunizieren in der Fremdsprache, insbesondere unter Berücksichtigung interkultureller Aspekte,
  • Verfassen und Gestalten fremdsprachiger Geschäftskorrespondenz und anderer unternehmensbezogener Dokumente,
  • Aufbereiten und Wiedergeben wirtschaftsbezogener Sachverhalte aus der Fremdsprache und in der Fremdsprache,
  • Beschaffen von Informationen, insbesondere aus fremdsprachigen Quellen, und zielgerichtetes Auswerten in der Fremdsprache,
  • systematisches und strukturiertes Planen, Organisieren und Umsetzen von betriebsbezogenen Fachaufgaben in der Fremdsprache,
  • situationsbezogenes und fachgerechtes mündliches Kommunizieren in der Fremdsprache.

2. Zulassungsvoraussetzungen

  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder dienstleistenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren, nachweist,
  2. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis, nachweist,
    oder
  3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
Hinweis:
Die Berufspraxis nach Absatz 1 Nummer 2 und 3 muss wesentliche Bezüge zu den in §1 Absart 3 genannten Tätigkeiten aufweisen. Die Dauer un der Inhalt der Berufspraxis sind in geeigneter Weise nachzuweisen.
Unbeschadet der Absätze 1 bis 3 soll die zu prüfende Person imstande sein, in der Fremdsprache nach Absatz 4
  1. sich flüssig und spontan verständlich zu machen und die Fremdsprache im beruflichen Leben wirksam und flexibel anzuwenden,
  2. ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer geschäftsbezogener Texte zu verstehen und zu verfassen,
  3. komplexe Informationen in ihrem beruflichen Umfeld zu verstehen, einzuholen, weiterzugeben, zusammenzufassen und aufzubereiten,
  4. sich klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten zu äußern und Fachterminologie im Informationsaustausch und in Fachgesprächen mit Geschäftspartnerinnen und -partnern, Kolleginnen und Kollegen sowie Vorgesetzten angemessen einzusetzen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Verordnung. Für die Ausnahmezulässigkeit gelten die Regelungen des §2 Abs. 3 VO.
  • Der Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt über das IHK-Online-Portal

3. Informationen zur Prüfung

Die Prüfung gliedert sich gemäß § 3 VO in folgende Handlungsbereiche und Qualifikationsschwerpunkte:
Prüfungsbereich Qualifikationsinhalte
Mündliches Kommunizieren in der Fremdsprache
  • adressatengerechtes Führen und Steuern von Gesprächen, insbesondere unter Nutzung verschiedener Medien,
  • Präsentieren, Erläutern und Diskutieren komplexer fachlicher Inhalte und Argumente,
  • Betreuen von und Austausch mit internationalen Kundinnen und Kunden, mit Geschäftspartnerinnen und -partnern sowie mit Kolleginnen und Kollegen,
  • situationsgerechtes Klären von Störungen in Geschäftsprozessen sowie innerhalb des Unternehmens.
Schriftliches Kommunizieren in der Fremdsprache
  • adressaten- und situationsgerechtes Beantworten und Verfassen von Korrespondenz, insbesondere mit Kundinnen und Kunden sowie mit Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern, sowie im Rahmen von internen Geschäftsabläufen,
  • Erstellen und Nutzen von Dokumentvorlagen und Textbausteinen,
  • Verfassen von Dokumenten und Texten für die interne und externe Nutzung, insbesondere Erstellen von Präsentationen und Führen von Protokollen,
  • Korrekturlesen und Überarbeiten von Dokumenten und Texten, insbesondere von Korrespondenz sowie von Präsentationen.
Organisieren und Koordinieren in der Fremdsprache
  • Planen, Koordinieren und Nachbereiten von Terminen, Reisen, Veranstaltungen, Messeauftritten und Sitzungen,
  • Mitgestalten und Unterstützen der Kooperation im Unternehmen, insbesondere auch in der Team- und Projektarbeit,
  • Recherchieren, Bewerten und Aufbereiten geschäftsbezogener Inhalte,
  • Bewerten, Einordnen und Priorisieren von fremdsprachigen Dokumenten, insbesondere von Verträgen und Korrespondenz, im Hinblick auf Relevanz und Handlungsbedarf sowie Verwalten dieser Dokumente.
Beraten und Unterstützen in interkulturellen Angelegenheiten, auch in der Fremdsprache
  • Recherchieren, Aufbereiten und Dokumentieren von kultur- und länderspezifischen Besonderheiten, insbesondere in Bezug auf Rollen, Sitten, Gebräuche und kulturelle Identitäten der an Geschäfts- und Interaktionsprozessen beteiligten Personen,
  • Unterstützen bei der Repräsentation des Unternehmens im internationalen Kontext,
  • Beraten und Unterstützen von an Interaktionsprozessen beteiligten Personen im Unternehmen, um diese für interkulturelle Themen im Geschäftsumfeld des Unternehmens zu sensibilisieren,
  • Beitragen zur Vermeidung von Missverständnissen und zur Lösung von Konflikten, insbesondere in der internationalen Team- und Projektarbeit.
Form und Ablauf der Prüfung
Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Prüfungsleistungen in Form von zwei schriftlich in der Fremdsprache zu bearbeitenden Aufgaben.
Dauer: 120 Minuten
Präsentation und ein anschließendes Fachgespräch
Die zu prüfende Person hat die Präsentation als Hausarbeit zu erstellen. Die Bearbeitungszeit beträgt 14 aufeinanderfolgende Kalendertage, gerechnet ab dem Tag der Bekanntgabe der Beschreibung der betrieblichen Situation.
Dauer: 15 Minuten
Gesprächssimulation
Die Gesprächssimulation hat eine typische Situation aus der betrieblichen Praxis abzubilden.
Dauer: 15 Minuten
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen (50 Punkte) erbracht hat. (§14 Abs. 1 VO)

4. Prüfungstermine

Wir prüfen bei Bedarf zu den bundeseinheitlichen Terminen. Die Prüfungstermine können Sie über das Online-Portal einsehen. Eine Einladung zu den Prüfungsterminen erfolgt durch ein separates Einladungsschreiben.
Eine Übersicht des DIHK über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie hier.

5. Anmeldung zur Prüfung

Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Wichtig:
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.

6. Prüfungsgebühren

Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten wir den Gebührenbescheid entsprechend weiter.
Angaben zur Prüfungsgebühr sowie eine Übersicht der Prüfungsgebühren pro Fortbildungsabschluss finden Sie hier.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr gemäß dem jeweils geltenden Gebührenverzeichnisses der IHK Koblenz fällig.

7. Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).