Aus- und Weiterbildung
Fremdsprachenkorrespondent (Geprüfter)/ Fremdsprachenkorrespondentin (Geprüfte) in Englisch
1. Allgemeines
Geprüfte Fremdsprachenkorrespondenten sind qualifiziert, folgende Aufgaben wahrzunehmen:
- Übersetzen, Aufbereiten und Wiedergeben geschriebener und gesprochener
wirtschaftsbezogener Texte aus der und in die Fremdsprache - Selbständiges Formulieren und Gestalten fremdsprachiger üblicher Geschäftsbriefe
und anderer unternehmensbezogener Schriftstücke - Mündliche Kommunikation in der Fremdsprache
(Quelle: IHK Rheinhessen)
2. Zulassungsvoraussetzungen
Gemäß § 2 Abs. 1 und 2 Verordnung (VO) über die Prüfung zum (Geprüften) Fremdsprachenkorrespondent/ zur (Geprüften) Fremdsprachenkorrespondentin (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 66 KB) ist zur Prüfung zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder dienstleistenden Ausbildungsberuf sowie fremdsprachliche Kenntnisse und Fertigkeiten nachweist.
oder
- nachweist, dass er hinreichende fremdsprachliche und kaufmännische Kenntnisse und schreibtechnische Fertigkeiten erworben hat. (Der Nachweis erfolgt i.d.R. durch eine Teilnahmebestätigung über entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen oder eine vergleichbare öffentlich-rechtliche Prüfung).
Hinweis:
Die nachzuweisenden Kenntnisse und Fertigkeiten müssen den Anforderungen der in § 3 Abs. 2 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 66 KB) beschriebenen Kommunikationssituationen genügen.
Die nachzuweisenden Kenntnisse und Fertigkeiten müssen den Anforderungen der in § 3 Abs. 2 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 66 KB) beschriebenen Kommunikationssituationen genügen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Verordnung, die Sie im Downloadbereich finden. Für die Ausnahmezulässigkeit gelten die Regelungen des § 2 Abs.3 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 66 KB).
- Der Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt über das IHK-Online-Portal
3. Informationen zur Prüfung
Prüfungsinhalt
Die Prüfung gliedert sich gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 66 KB) in folgende Handlungsbereiche und Qualifikationsschwerpunkte:
Handlungsbereiche
|
Qualitikationsschwerpunkte
|
Übersetzung
(schriftliche Prüfung)
|
|
Korrespondenz
(schriftliche Prüfung)
|
|
Mündliche Kommunikation
(erst nach erfolgreichem Abschluss der anderen Handlungsbereiche durchzuführen)
|
insgesamt für beide Qualifikationsschwerpunkte
max. 30 Minuten (einschl. Vorbereitung) |
Bestehensregelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen (50 Punkte) erbracht hat. (§8 Abs. 1 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 66 KB))
4. Prüfungstermine
Wir prüfen bei Bedarf zu den bundeseinheitlichen Terminen. Die Prüfungstermine können Sie über das Online-Portal einsehen. Eine Einladung zu den mündlichen Prüfungsterminen erfolgt durch ein separates Einladungsschreiben.
Eine Übersicht des DIHK über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie hier.
5. Anmeldung zur Prüfung
Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Wichtig:
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.
6. Prüfungsgebühren
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten wir den Gebührenbescheid entsprechend weiter.
Angaben zur Prüfungsgebühr sowie eine Übersicht der Prüfungsgebühren pro Fortbildungsabschluss finden Sie hier.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr gemäß dem jeweils geltenden Gebührenverzeichnisses der IHK Koblenz fällig.
7. Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).