Aus- und Weiterbildung

Fitnessfachwirt/ Fitnessfachwirtin

1. Allgemeines

Fitnessfachwirte/ Fitnessfachwirtinnen sind qualifiziert, um im kommerziellen Fitnessbereich spezifische Betreuungsleistungen und Steuerungsaufgaben im Fitnesssport zu erbringen, sowie Führungs- und Lenkungsaufgaben im Bereich des kaufmännischen Wissens, des Marketing, des Verkaufs und des Services wahrzunehmen. (Quelle: wis.ihk.de)

2. Zulassungsvoraussetzungen

Gemäß § 2 Abs. 1 und 2 besonderen Rechtsvorschrift (RV) zum Fitnessfachwirt/ zur Fitnessfachwirtin (PDF-Datei · 162 KB) sind folgende Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung zu erfüllen:
  • Eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf und eine mindestens zweijährige Berufspraxis im Fitnessstudio
oder
  • Ein Hochschulabschluss als Sportlehrer/ Sportlehrerin und zwei Jahre Berufspraxis im Fitnessstudio
oder
  • Eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem verwaltenden Ausbildungsberuf und drei Jahre Berufspraxis im Fitnessstudio
oder
  • Eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung als Physiotherapeut/Physiotherapeutin, Masseur/Masseurin, staatlich geprüfter Gymnastiklehrer/ staatlich geprüfte Gymnastiklehrerin und drei Jahre Berufspraxis im Fitnessstudio
oder
  • Eine mindestens sechsjährige Berufspraxis im Fitnessstudio
Hinweis
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben von einem Fitnessfachwirt/einer Fitnessfachwirtin gemäß § 1 Abs. 2 RV (PDF-Datei · 162 KB) haben.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Rechtsvorschrift, die Sie im Downloadbereich finden. Für die Ausnahmezulässigkeit gelten die Regelungen des § 2 Abs.3 RV.

3. Informationen zur Prüfung

Prüfungsinhalte
Die Prüfung gliedert sich gemäß § 3 Abs. 1 RV in folgende Prüfungsteile und -fächer:
Prüfungsteile
                                       Prüfungsfächer
Prüfungsteil 1     
  • Grundlagen der Volks- und Betriebswirtschaft
  • Personalwirtschaft und Personalführung
  • Verkauf, Logistik, Management und Organisation
  • Marketing und Werbung
  • Datenverarbeitung
Prüfungsteil 2
  • Trainingswissenschaft
  • Sportmedizin
  • Aspekte der Ernährungswissenschaft
  • Gymnastik und Aerobic
  • Gerätehandling
  • Verhandlungen und Kommunikation

Prüfungsablauf/-gliederung
Prüfungsteil
Prüfungsdauer

Prüfungsinhalte

Prüfungsteil 1
Schriftliche Prüfung
je Prüfungsfach 90 Minuten
Alle Fächer
Prüfungsteil 2
Schriftliche Prüfung
je Prüfungsfach 90 Minuten
  • Trainingswissenschaft
  • Sportmedizin
  • Aspekt der Ernährungswissenschaft
Präsentation einer Lehrprobe
 je Prüfungsfach max. 45 Minuten, (inkl. 15 Minuten Vorbereitungszeit)
In min. 2 der folgenden Fächer:
  • Gymnastik und Aerobic
  • Gerätehandling
  • Verhandlung und Kommunikation

Mündliche Ergänzungsprüfung
Auf Antrag von dem*der Prüfungsteilnehmer*in oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses ist eine schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn sie für das Bestehen der Prüfung von wesentlicher Bedeutung ist. (§ 6 Abs. 3 RV)
Dauer: max. 15 Minuten
Die Zulassung zu einer Ergänzungsprüfung ist gemäß § 6 Abs. 4 RV zu versagen, wenn
  • pro Prüfungsteil in mehr als einem Prüfungsfach nicht ausreichende schriftliche Leistungen erbracht wurden.
  • in einem Prüfungsfach ungenügende schriftliche Leistungen erbracht wurden.
Bestehensregelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn in den Prüfungsteilen und –fächern jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat. (§ 8 Abs. 1 RV)

4. Prüfungstermine

Wir prüfen bei Bedarf zu den bundeseinheitlichen Terminen. Die Prüfungstermine können Sie über das Online-Portal einsehen. Eine Einladung zu den mündlichen Prüfungsterminen erfolgt durch ein separates Einladungsschreiben.
Eine Übersicht des DIHK über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie hier.

5. Anmeldung zur Prüfung

Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Wichtig:
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.

6. Prüfungsgebühren

Die Prüfungsgebühr beträgt 650,00 Euro gemäß des Gebührenverzeichnisses der IHK Koblenz (PDF-Datei · 234 KB).
Eine Übersicht aller Prüfungsgebühren in der Fortbildung finden Sie hier (PDF-Datei · 260 KB).
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten wir den Gebührenbescheid entsprechend weiter.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 40,00 Euro zuzüglich evtl. Kosten für bestellte/ erstellte Aufgaben erhoben.

7. Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).