Fachwirt (Geprüfter)/ Fachwirtin (Geprüfte) für Marketing - Bachelor Professional in Marketing

1. Allgemeines

Fachwirt/ Fachwirtinnen für Marketing analysieren, bewerten, präsentieren und erläutern zielgerichtet Marktinformationen, prognostizieren Marktentwicklungen und entwickeln Marketingstrategien. Sie gestalten situationsgerecht und zielgruppenorientiert produkt- oder dienstleistungsbezogene Marketingkonzepte und setzen diese um. Das Planen, Organisieren, Koordinieren, Kontrollieren und Optimieren von Projekten im nationalen und internationalen Umfeld sowie die Durchführung des Controllings und der Qualitätssicherung gehört ebenfalls zu ihren Aufgaben. (Quelle: HK Hamburg)

2. Zulassungsvoraussetzungen

Gemäß § 2 Abs. 1 und 2 der Verordnung (VO) über die Prüfung (Geprüfter) Fachwirt für Marketing/ (Geprüfte) Fachwirtin für Marketing – Bachelor Professional in Marketing ist zur Prüfung zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
  • eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Kaufmann für Marketingkommunikation oder Kauffrau für Marketingkommunikation,
oder
  • eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis,
oder
  • eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens zweijährige Berufspraxis,
oder
  • den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis,
oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Hinweis
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 3 VO genannten Aufgaben haben.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Verordnung, die Sie im Downloadbereich finden. Für die Ausnahmezulässigkeit gelten die Regelungen des § 2 Abs.3 VO.
  • Der Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt über das IHK-Online-Portal

3. Informationen zur Prüfung

Prüfungsinhalte

Die Prüfung bezieht sich gemäß § 3 Abs. 1 VO auf die folgenden Handlungsbereiche:
  • Marketingstrategien entwickeln
  • Marketingkonzepte und -projekte planen und umsetzen
  • Marketingprozesse analysieren, bewerten und weiterentwickeln
  • Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit

Prüfungsablauf/-gliederung

Prüfungsteil
Prüfungsdauer
Prüfungsinhalt
Schriftlicher Prüfungsteil
2 Situationsaufgaben
600 Minuten
alle Handlungsbereiche
Mündlicher Prüfungsteil
(nur durchzuführen, wenn die schriftliche Prüfung abgelegt wurde)
Präsentation
max. 10 Minuten







Fachgespräch
max. 20 Minuten
  • Handlungsbereich: „Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit“
  • Mindestens ein weiterer Handlungsbereich nach Wahl




  • Analyse betriebspraktischer Probleme
  • Bewertung von Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßgebenden Einflussfaktoren

Bestehensregelung

Die Prüfung ist bestanden, wenn in der schriftlichen Prüfung und in der mündlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. (§ 12 Abs. 1 VO)
Hinweis
Wer die Prüfung nach dieser Verordnung bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 58 KB) befreit. (§ 10 VO)

4. Prüfungstermine

Wir prüfen bei Bedarf zu den bundeseinheitlichen Terminen. Die Prüfungstermine können Sie über das Online-Portal einsehen. Eine Einladung zu den mündlichen Prüfungsterminen erfolgt durch ein separates Einladungsschreiben.
Eine Übersicht des DIHK über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie hier.

5. Anmeldung zur Prüfung

Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Wichtig:
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.

6. Prüfungsgebühren

Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten wir den Gebührenbescheid entsprechend weiter.
Angaben zur Prüfungsgebühr sowie eine Übersicht der Prüfungsgebühren pro Fortbildungsabschluss finden Sie hier.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr gemäß dem jeweils geltenden Gebührenverzeichnisses der IHK Koblenz fällig.

7. Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).