Aus- und Weiterbildung
Fachwirt (Geprüfter)/ Fachwirtin (Geprüfte) für Güterverkehr und Logistik - Bachelor Professional in Transport Management and Logistics
1. Allgemeines
Geprüfte Fachwirte/ Fachwirtinnen für Güterverkehr und Logistik – Bachelor Professional in Transport Management and Logistics (früher: Verkehrsfachwirte) sind qualifiziert, eigenständig und verantwortlich in den verschiedenen Bereichen des Güterverkehrs und der Logistik Organisationseinheiten zu führen, die Leistungserstellung unter Einbeziehung interner und externer Partner zu planen und zu steuern, deren Wirtschaftlichkeit und Qualität zu bewerten sowie marktgerechte und kundenspezifische Dienstleistungen zu entwickeln. Dabei berücksichtigen sie die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und das internationale Umfeld.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Geprüfter Fachwirt für Güterverkehr und Logistik/ Geprüfte Fachwirtin für Güterverkehr und Logistik – Bachelor Professional in Transport Management and Logistics“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fortbildungsprüfung ist die Zulassungsvoraussetzung zum Geprüften Betriebswirt/ zur Geprüften Betriebswirtin erfüllt.
2. Zulassungsvoraussetzungen
Gemäß § 2 Abs. 1 und 2 der Verordnung (VO) über die Prüfung (Geprüfter) Fachwirt für Güterverkehr und Logistik/ (Geprüfte) Fachwirtin für Güterverkehr und Logistik – Bachelor Professional in Transport Management and Logistics (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 345 KB) ist zur Prüfung zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf für den Bereich Güterverkehr und Logistik,
oder
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis
oder
- den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem fachverwandten Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis,
oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Hinweis
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 3 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 345 KB) genannten Aufgaben haben.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 3 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 345 KB) genannten Aufgaben haben.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Verordnung, die Sie im Downloadbereich finden. Für die Ausnahmezulässigkeit gelten die Regelungen des des § 2 Abs.3 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 345 KB).
- Der Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt über das IHK-Online-Portal
3. Informationen zur Prüfung
Prüfungsinhalte
Die Prüfung bezieht sich gemäß § 3 Abs. 2 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 345 KB) auf die folgenden Handlungsbereiche:
- Entwickeln und vermarkten von Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen
- Erstellen von Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen
- Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit
Prüfungsablauf/-gliederung
Prüfungsteil
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Prüfungsdauer
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Prüfungsinhalt
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Schriftlicher Prüfungsteil
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2 Situationsaufgaben
600 Minuten |
alle Prüfungsbereiche
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Mündlicher Prüfungsteil
(nur durchzuführen, wenn die schriftliche Prüfung abgelegt wurde) |
Präsentation
max. 10 Minuten
Fachgespräch
20 Minuten |
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Bestehensregelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen (50 Punkte) erbracht hat. (§11 Abs. 1 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 345 KB))
Hinweis
Wer die Prüfung nach dieser Verordnung bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 58 KB) befreit. (§ 10 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 345 KB))
Wer die Prüfung nach dieser Verordnung bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 58 KB) befreit. (§ 10 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 345 KB))
4. Prüfungstermine
Wir prüfen bei Bedarf zu den bundeseinheitlichen Terminen. Die Prüfungstermine können Sie über das Online-Portal einsehen. Eine Einladung zu den mündlichen Prüfungsterminen erfolgt durch ein separates Einladungsschreiben.
Eine Übersicht des DIHK über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie hier.
5. Anmeldung zur Prüfung
Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Wichtig:
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.
6. Prüfungsgebühren
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten wir den Gebührenbescheid entsprechend weiter.
Angaben zur Prüfungsgebühr sowie eine Übersicht der Prüfungsgebühren pro Fortbildungsabschluss finden Sie hier.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr gemäß dem jeweils geltenden Gebührenverzeichnisses der IHK Koblenz fällig.
7. Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).