Aus- und Weiterbildung

Fachwirt (Geprüfter)/ Fachwirtin (Geprüfte) für Büro- und Projektorganisation

1. Allgemeines

Projektorganisation, effizientes Management, E-Business und die zunehmende Internationalisierung bestimmen das Fortbildungsprofil „Fachwirt (Geprüfter)/ Fachwirtin (Geprüfte) für Büro- und Projektorganisation“.
Die „Büro-Profis" können in allen Branchen und Wirtschaftszweigen eingesetzt werden und beschäftigen sich mit umfassenden Büroleitungstätigkeiten. Sie nutzen betriebs- und personalwirtschaftliche Steuerungsinstrumente und setzen ihre Aufgaben und Projekte eigenständig und teamorientiert um. Zu ihren Tätigkeiten gehören ebenso die Optimierung der Qualität von Arbeitsprozessen und die Unterstützung der Führungsebene. Die Fortbildung dient der Weiterqualifizierung nach der beruflichen Erstausbildung im Bereich der Bürowirtschaft.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss “Geprüfter Fachwirt für Büro- und Projektorganisation/ Geprüfte Fachwirtin für Büro- und Projektorganisation” und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fortbildungsprüfung wurden auch die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse nach § 30 Absatz 5 des Berufsbildungsgesetzes nachgewiesen, sowie die Zulassungsvoraussetzung zum Geprüften Betriebswirt/ zur Geprüften Betriebswirtin erfüllt.

2. Zulassungsvoraussetzungen

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis nachweist.
oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis nachweist.
oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Hinweis
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 68 KB) genannten Aufgaben haben.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Verordnung, die Sie im Downloadbereich finden. Für die Ausnahmezulässigkeit gelten die Regelungen des § 2 Abs.3 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 68 KB).
  • Der Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt über das IHK-Online-Portal

3. Informationen zur Prüfung

Prüfungsinhalte

Die Prüfung gliedert sich gemäß § 3 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 68 KB) in die folgenden Handlungsbereiche:
  • Koordinieren von Entscheidungsprozessen im Rahmen betrieblicher Organisationsstrukturen
  • Gestalten und Pflegen von Kundenbeziehungen in betrieblichen Leistungsprozessen
  • Führen, Betreuen, Verwalten und Ausbilden im büro- und personalwirtschaftlichen Umfeld
  • Steuern von Geschäftsprozessen im bürowirtschaftlichen Umfeld

Prüfungsablauf/-gliederung

Prüfungsteil
Prüfungsdauer
Prüfungsinhalt
Schriftlicher Prüfungsteil
2 Prüfungsbereiche
max. 600 Minuten
alle Handlungsbereiche
Mündlicher Prüfungsteil
(nur durchzuführen, wenn die schriftliche Prüfung bestanden wurde)

Präsentation
max. 10 Minuten










Fachgespräch
ca. 40 Minuten





  • Handlungsbereich: „Führen, Betreuen, Verwalten und Ausbilden im büro- und personalwirtschaftlichen Umfeld“
  • Ein weiterer Handlungsbereich nach Wahl






  • Anwendung des Berufswissens in betriebstypischen Situationen
  • Vorschlag einer sachgerechten Lösung
  • Übertragung des Berufswissens in eine Ausbildungssituation

Bestehensregelung

Die Prüfung ist bestanden, wenn in der schriftlichen Prüfung und in der mündlichen Prüfung jeweils insgesamt mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. (§ 6 Abs. 1 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 68 KB))

4. Prüfungstermine

Wir prüfen bei Bedarf zu den bundeseinheitlichen Terminen. Die Prüfungstermine können Sie über das Online-Portal einsehen. Eine Einladung zu den mündlichen Prüfungsterminen erfolgt durch ein separates Einladungsschreiben.
Eine Übersicht des DIHK über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie hier.

5. Anmeldung zur Prüfung

Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Wichtig:
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.

6. Prüfungsgebühren

Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten wir den Gebührenbescheid entsprechend weiter.
Angaben zur Prüfungsgebühr sowie eine Übersicht der Prüfungsgebühren pro Fortbildungsabschluss finden Sie hier.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr gemäß dem jeweils geltenden Gebührenverzeichnisses der IHK Koblenz fällig.

7. Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).