Aus- und Weiterbildung
Elektrofachkraft in der Industrie
1. Allgemeines
Als Elektrofachkraft gilt, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Einsicht der einschlägigen Bestimmungen (§ 2 Abs. 3 DGUV Vorschrift 3) die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Hieraus ist erkennbar, dass der Status, für ein Gebiet der Elektrotechnik als Elektrofachkraft zu gelten, nicht statisch ist und daher nicht automatisch erhalten bleibt. Dies ist beispielsweise dadurch möglich, dass man sich nicht ausreichend weiterbildet oder längere Zeit fachfremde Tätigkeiten ausübt.
2. Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung ist gemäß § 3 Abs. 1 der Besonderen Rechsvorschrift (RV) für die Prüfung der Elektrofachkraft in der Industrie (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 159 KB) zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten industriell-technischen Beruf nachweist
oder
- wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft darlegen kann, dass er Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hat, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Zur Prüfung im Prüfungsbereich „Arbeitsauftrag“ ist zugelassen,
- wer das Ablegen der Prüfungsbereiche „Sicherheitstechnik und Arbeitsschutz“ und „Schaltungs- und Funktionsanalyse“ nachweist. Eine augenärztliche Untersuchung auf eine mögliche Rot-Grün-Farbschwäche muss vor Beginn der ersten Prüfung vorliegen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Rechtsvorschrift (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 159 KB), die Sie im Downloadbereich finden.
Der Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt über das IHK-Online-Portal.
3. Informationen zur Prüfung
Prüfungsinhalte
Die Prüfung gliedert sich gemäß § 3 RV (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 159 KB) in die folgenden Prüfungsteile und Prüfungsbereiche:
Prüfungsteile
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Prüfungsdauer
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Prüfungsleistung
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Schriftliche Prüfung
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max. 90 Minuten
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Sicherheitstechnik und Arbeitsschutz
Nachweis über die Kenntnisse der Gefahren und die notwendigen Schutzbestimmungen im Umgang mit elektrischem Strom.
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Mündliche Prüfung
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ca. 30 Minuten
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Für den Prüfungsteil “Sicherheitstechnik und Arbeitsschutz” ist zusätzlich zur schriftlichen Prüfung ein betrieblicher Auftrag durchzuführen.
Darüber ist ein auftragsbezognes Fachgespräch mit Präsentation zu führen.
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Schriftliche Prüfung
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max. 90 Minuten
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Schaltungs- und Funktionsanalyse
Nachweis über die elektrotechnischen Grundkenntnisse und Kenntnisse der funktionellen Zusammenhänge an automatisierten Anlagen und diese wissen anzuwenden.
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Arbeitsauftrag
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max. 420 Minuten
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Arbeitsauftrag bearbeiten und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren sowie auf der Grundlage der praxisbezogenen Unterlagen darüber ein situationsbezogenes Fachgespräch (während der praktrischen Prüfung) führen.
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Bestehensregelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen (50 Punkte) erbracht hat. (§4 Abs. 2 RV (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 159 KB))
4. Prüfungstermine
Wir prüfen bei Bedarf zu den bundeseinheitlichen Terminen. Die Prüfungstermine können Sie über das Online-Portal einsehen. Eine Einladung zu den mündlichen Prüfungsterminen erfolgt durch ein separates Einladungsschreiben.
Eine Übersicht des DIHK über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie hier.
5. Anmeldung zur Prüfung
Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Wichtig:
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung IhreZulassung überprüfen.
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung IhreZulassung überprüfen.
6. Prüfungsgebühren
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten wir den Gebührenbescheid entsprechend weiter.
Angaben zur Prüfungsgebühr sowie eine Übersicht der Prüfungsgebühren pro Fortbildungsabschluss finden Sie hier.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr gemäß dem jeweils geltenden Gebührenverzeichnisses der IHK Koblenz fällig.
7. Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).