Aus- und Weiterbildung
Diätkoch (Geprüfer)/ Diätköchin (Geprüfte)
1. Allgemeines
Diätköch/ Diätköchinnen sind Fachkräfte in der Gemeinschaftsverpflegung von Kureinrichtungen, Krankenhäusern, Betriebskantinen und auch in Cateringunternehmen. Sie übernehmen die Aufgaben des diätetischen Kochens, leiten Mitarbeiter an und bilden Nachwuchskräfte aus. Zu ihren Verantwortungsbereichen gehören außerdem die Speiseplanung, die Kostenüberwachung, die Qualitätssicherung sowie die Einhaltung der Arbeitssicherheit und Lebensmittelhygiene.
Die Zeugnisinhaber Geprüfter Diätkoch/ Geprüfte Diätköchin können bei der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) einen Antrag auf Ausstellung des Zertifikates „Diätetisch geschulter Koch DGE“ stellen.
2. Zulassungsvoraussetzungen
Gemäß § 2 Abs. 1 und 2 der besonderen Rechtsvorschriften (RV) zur IHK-Weiterbildungsprüfung zum (Geprüften) Diätkoch/zur (Geprüften) Diätköchin (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 35 KB) ist zur Prüfung zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf Koch/Köchin und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis nachweist.
oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dem Berufsfeld Ernährung und Hauswirtschaft zugehörigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis nachweist.
oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Hinweis
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Diätkochs/einer Geprüften Diätköchin gemäß § 1 Abs. 2 RV (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 35 KB) haben.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Diätkochs/einer Geprüften Diätköchin gemäß § 1 Abs. 2 RV (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 35 KB) haben.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Rechtsvorschrift, die Sie im Downloadbereich finden. Für die Ausnahmezulässigkeit gelten die Regelungen des § 2 Abs.3 RV (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 35 KB).
- Der Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt über das IHK-Online-Portal
3. Informationen zur Prüfung
Prüfungsinhalte
Die Prüfung gliedert sich gemäß § 3 und § 5 RV (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 35 KB) in die folgenden Prüfungsteile und Qualifikationsschwerpunkte bzw. -inhalte:
Prüfungsteile
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Qualifikationsschwerpunkte/ -inhalte
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Teil 1: Handlungsspezifische Qualifikationen
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Teil 2: Fachpraktische Qualifikationen
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Prüfungsablauf/-gliederung
Prüfungsteil
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Prüfungsdauer
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Prüfungsinhalte
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Teil 1: Handlungsspezifische Qualifikationen
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Schriftliche Prüfung
max. 390 Minuten
(je Qualifikationsschwerpunkt
min. 90 Minuten)
Situationsbezogenes Fachgespräch
20-30 Minuten
(+ 10-15 Minuten Vorbereitungszeit)
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Qualifikationsschwerpunkte
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Teil 2: Fachpraktische Qualifikationen
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Schriftlicher Teil
90-120 Minuten
Praktische Situationsaufgabe
max. 7 Stunden |
Ausarbeitung eines Menüs und einer Materialanforderung
praktische Umsetzung der Ausarbeitung
(3-4 Stunden)
Präsentation und Erläuterung
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Mündliche Ergänzungsprüfung
Wurde in nicht mehr als einer schriftlichen Prüfung eine mangelhafte Leistung erbracht, ist darin eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten.
Bei einer oder mehreren ungenügenden schriftlichen Prüfungsleistungen besteht diese Möglichkeit nicht. (§ 4 Abs. 6 RV) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 35 KB)
Bei einer oder mehreren ungenügenden schriftlichen Prüfungsleistungen besteht diese Möglichkeit nicht. (§ 4 Abs. 6 RV) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 35 KB)
Dauer: circa 20 Minuten
Bestehensregelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. (§ 7 Abs. 3 RV) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 35 KB)
4. Prüfungstermine
Wir prüfen bei Bedarf zu den bundeseinheitlichen Terminen. Die Prüfungstermine können Sie über das Online-Portal einsehen. Eine Einladung zu den mündlichen Prüfungsterminen erfolgt durch ein separates Einladungsschreiben.
Eine Übersicht des DIHK über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie hier.
5. Anmeldung zur Prüfung
Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Wichtig:
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.
6. Prüfungsgebühren
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten wir den Gebührenbescheid entsprechend weiter.
Angaben zur Prüfungsgebühr sowie eine Übersicht der Prüfungsgebühren pro Fortbildungsabschluss finden Sie hier.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr gemäß dem jeweils geltenden Gebührenverzeichnisses der IHK Koblenz fällig.
7. Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).
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