Aus- und Weiterbildung

Bilanzbuchhalter (Geprüfter)/ Bilanzbuchhalterin (Geprüfte) - Bachelor Professional

1. Allgemeines

Geprüfte Bilanzbuchhalter/ Bilanzbuchhalterinnen erheben betriebswirtschaftliche Kennzahen aus der Geschäfts- und Betriebsbuchhaltung als Grundlage für unternehmerische Entscheidungen und beraten die Geschäftsleitung unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Geprüfter Bilanzbuchhalter/ Geprüfte Bilanzbuchhalterin“  – Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) (PDF-Datei · 97 KB) dem Niveau 6 zugeordnet. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fortbildungsprüfung ist die Zulassungsvoraussetzung zum Geprüften Betriebswirt/ zur Geprüften Betriebswirtin erfüllt.

2. Zulassungsvoraussetzung

Zur Prüfung ist gemäß § 3 Abs. 1 der Verordnung (VO) über die Prüfung (Geprüfter) Bilanzbuchhalter/ (Geprüfte) (PDF-Datei · 64 KB) Bilanzbuchhalterin - Bachelor Professional (PDF-Datei · 64 KB) zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53 c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
  1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren
  2. einen der folgenden Abschlüsse:
  • einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau,
  • einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin
  • einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und eine darauf folgende, mindestens einjährige Berufspraxis.
3.     eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.

Hinweis
Die Berufspraxis nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c und Nummer 3 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in§ 2 Abs. 3 (PDF-Datei · 64 KB) genannten Aufgaben haben und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein. (§ 3 Abs. 1 (PDF-Datei · 64 KB))
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Verordnung, die Sie im Downloadbereich finden. Für die Ausnahmezulässigkeit gelten die Regelungen des § 2 Abs. 3 VO. (PDF-Datei · 64 KB)

3. Informationen zur Prüfung

Prüfungsinhalt
Gemäß § 4 Abs. 2 (PDF-Datei · 64 KB) erstreckt sich die Prüfung auf die folgenden Handlungsbereiche:
  • Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen
  • Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten
  • Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen
  • Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen
  • Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden
  • Ein internes Kontrollsystem sicherstellen
  • Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen
Prüfungsaufbau / -gliederung
Prüfungsgliederung
Dauer
Prüfungsinhalt
Schriftlicher Prüfungsteil
240 Minuten pro Aufgabenstellung
3 Aufgabenstellungen
Mündlicher Prüfungsteil
(nur, wenn die schriftliche Prüfung jeweils mit mindestens 50 Punkten bestanden wurde)
Präsentation
max. 15 Minuten
Fachgespräch
max. 30 Minuten
Bestehensregelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn in jeder der drei Aufgabenstellungen der schriftlichen Prüfung und in der nicht gerundeten Bewertung der mündlichen Prüfung jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind. (§ 10 Abs. 1 (PDF-Datei · 64 KB))

4. Prüfungstermine

Wir prüfen bei Bedarf zu den bundeseinheitlichen Terminen. Die Prüfungstermine können Sie über das Online-Portal einsehen. Eine Einladung zu den mündlichen Prüfungsterminen erfolgt durch ein separates Einladungsschreiben.

Eine Übersicht des DIHK über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie hier.

5. Anmeldung zur Prüfung

Anmeldeschluss: Drei Monate vor der schriftlichen Prüfung.
Wichtig
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.

6. Prüfungsgebühren

Die Prüfungsgebühr beträgt 450,00 Euro gemäß des Gebührenverzeichnisses der IHK Koblenz (PDF-Datei · 234 KB).
Eine Übersicht aller Prüfungsgebühren in der Fortbildung finden Sie hier (PDF-Datei · 260 KB).
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten wir den Gebührenbescheid entsprechend weiter.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 40,00 Euro zuzüglich evtl. Kosten für bestellte/ erstellte Aufgaben erhoben.

7. Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System.