Aus- und Weiterbildung
Betriebswirt (Geprüfter)/ Betriebswirtin (Geprüfte) - Master Professional
1. Allgemeines
Geprüfte Betriebswirte/ Betriebswirtinnen sind qualifiziert, die betriebswirtschaftlichen Ziele eines Unternehmens zu bestimmen und zu verwirklichen sowie eigenverantwortlich Führungs- und Managementaufgaben wahrzunehmen. Dabei sind die ökonomischen, ökologischen und sozialen Dimensionen eines nachhaltigen Wirtschaftens zu berücksichtigen.
2. Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung ist gemäß § 3 Abs. 1 der Verordnung (VO) über die Prüfung (Geprüfter) Betriebswirt/ (Geprüfte) Betriebswirtin – Master Professional (PDF-Datei · 62 KB) zuzulassen, wer
- eine bei einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegte Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz, die zu einem Abschluss mit der Abschlussbezeichnung Fachwirt/Fachwirtin, Fachkaufleute führt, oder zu einem vergleichbaren kaufmännischen Fortbildungsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz.
oder
- eine bei einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegte Prüfung nach der Handwerksordnung zum
a) zum „Geprüften Kaufmännischen Fachwirt nach der Handwerksordnung“ oder zur „Geprüften Kaufmännischen Fachwirtin nach der Handwerksordnung“
oder
b) zum „Geprüften Kaufmännischen Fachwirt nach der Handwerksordnung-Bachelor Professional für Kaufmännisches Management nach der Handwerksordnung“ oder zur „Geprüften Kaufmännischen Fachwirtin nach der Handwerksordnung- Bachelor Professional für Kaufmännisches Management nach der Handwerksordnung“,
oder
b) zum „Geprüften Kaufmännischen Fachwirt nach der Handwerksordnung-Bachelor Professional für Kaufmännisches Management nach der Handwerksordnung“ oder zur „Geprüften Kaufmännischen Fachwirtin nach der Handwerksordnung- Bachelor Professional für Kaufmännisches Management nach der Handwerksordnung“,
oder
- eine erfolgreich abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer auf eine Berufsausbildung aufbauenden kaufmännischen Fachschule und eine nach dem Abschluss mindestens einjährige Berufspraxis
oder
- einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom-, Master- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer nach Landesrecht den Hochschulen gleichgestellten Akademie und eine nach dem Abschluss mindestens einjährige Berufspraxis.
Hinweis
Die Berufspraxis nach Absatz 1 Nummer 3 und 4 (PDF-Datei · 62 KB) muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 2 Absatz 3 (PDF-Datei · 62 KB) genannten Aufgaben haben.
Die Berufspraxis nach Absatz 1 Nummer 3 und 4 (PDF-Datei · 62 KB) muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 2 Absatz 3 (PDF-Datei · 62 KB) genannten Aufgaben haben.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Verordnung, die Sie im Downloadbereich finden. Für die Ausnahmezulässigkeit gelten die Regelungen des § 3 Abs.3 VO (PDF-Datei · 62 KB).
- Der Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt über das IHK-Online-Portal
3. Informationen zur Prüfung
Prüfungsinhalte
Die Prüfung gliedert sich gemäß § 10 VO (PDF-Datei · 62 KB) in die folgenden Prüfungsteile und umfasst alle Handlungsbereiche nach §4 VO (PDF-Datei · 62 KB):
Prüfungsteile
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Prüfungsbereiche/ Handlungsbereiche
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§ 11: Schriftlicher Prüfungsteil
(1) Der schriftliche Prüfungsteil wird auf der Grundlage der Beschreibung einer betrieblichen Situation durchgeführt.
(2) Der schriftliche Prüfungsteil besteht aus drei unter Aufsicht zu bearbeitenden Aufgabenstellungen. Jede Aufgabenstellung umfasst mehrere Aufgaben.
(3) Die Bearbeitungszeit beträgt für jede Aufgabenstellung 240 Minuten.
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Handlungsbereiche nach §4:
1. unternehmensspezifische Strategiefelder erkennen und ausgestalten
2. normenbestimmte und finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Unternehmensstrategie bewerten
3. nationale und internationale Leistungsprozesse organisieren
4. Unternehmensorganisation zur Sicherstellung der Leistungs- und Unternehmensprozesse unter Berücksichtigung der strategischen Vorgaben gestalten
5. Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen.
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§ 12: Mündlicher Prüfungsteil |
(1) Zum mündlichen Prüfungsteil wird nur zugelassen, wer den schriftlichen Prüfungsteil abgelegt hat.
(2) Der mündliche Prüfungsteil ist innerhalb von zwei Jahren nach Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils durchzuführen. Bei Überschreiten der Frist ist der schriftliche Prüfungsteil erneut abzulegen. § 10 Absatz 3 gilt entsprechend.
(3) In dem mündlichen Prüfungsteil soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, Fachinhalte angemessen und sachgerecht zu kommunizieren. Dabei sollen Probleme der betrieblichen Praxis analysiert und bewertet werden, um Vorschläge zur Lösung der Probleme zu entwickeln und für den betrieblichen Einsatz zu beurteilen.
(4) Der mündliche Prüfungsteil umfasst alle Handlungsbereiche nach § 4, wobei der Schwerpunkt auf dem Handlungsbereich nach § 4 Nummer 5 liegen soll.
(5) Der mündliche Prüfungsteil soll nicht länger als 45 Minuten dauern
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§13: Projektbezogener Prüfungsteil
(Durchführung erst nach erfolgreichem Abschluss des schriftlichen und mündlichen Prüfungsteils)
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Bestehensregelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn alle Prüfungsleistungen mit mindestens ausreichend bewertet wurden. (§ 15 VO) (PDF-Datei · 62 KB)
4. Prüfungstermine
Wir prüfen bei Bedarf zu den bundeseinheitlichen Terminen. Die Prüfungstermine können Sie über das Online-Portal einsehen. Eine Einladung zu den mündlichen Prüfungsterminen erfolgt durch ein separates Einladungsschreiben.
Eine Übersicht des DIHK über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie hier.
5. Anmeldung zur Prüfung
Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Wichtig:
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.
6. Prüfungsgebühren
Die Prüfungsgebühr beträgt 850,00 Euro gemäß des Gebührenverzeichnisses der IHK Koblenz (PDF-Datei · 234 KB).
Eine Übersicht aller Prüfungsgebühren in der Fortbildung finden Sie hier (PDF-Datei · 260 KB).
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten wir den Gebührenbescheid entsprechend weiter.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 40,00 Euro zuzüglich evtl. Kosten für bestellte/ erstellte Aufgaben erhoben.
7. Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).