Aus- und Weiterbildung

Berufsspezialist (Geprüfter) für IT / Berufsspezialistin (Geprüfte) für IT

1. Allgemeines

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die zu prüfende Person die erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die sie in der Regel im Rahmen der Berufsausbildung erworben hat, vertieft hat und die in der Regel im Rahmen der Berufsausbildung erworbene berufliche Handlungsfähigkeit um neue Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten ergänzt hat. Insbesondere ist festzustellen, ob die zu prüfende Person in der Lage ist, eigenständig und verantwortlich
  • Maßnahmen zur Gewährleistung der Informationssicherheit unter Einhaltung des Datenschutzes und Gewährleistung der Datensicherheit zu entwickeln, Gefährdungen zu identifizieren, Risiken zu analysieren und Maßnahmen zu deren Vermeidung zu implementieren (Geprüfte/-r Berufsspezialist/-in für Informationssicherheit)
  • Softwarelösungen kundengerecht zu planen und zu entwickeln und deren Implementation und Evaluation unter Einhaltung von Qualitätsstandards sicherzustellen (Geprüfte/-r Berufsspezialist/-in für Softwareentwicklung)
  • Datenanalysen betriebs- und produktionswirtschaftlicher Geschäftsprozesse vorzubereiten, zu planen und durchzuführen, die aus der Datenanalyse gewonnenen Ergebnisse zu bewerten und Vorschläge zur Prozessoptimierung abzuleiten (Geprüfte/-r Berufsspezialist/-in für Datenanalyse)
  • Auftraggebende bei der Entwicklung von individuellen Kundenlösungen zu beraten, deren Umsetzung zu begleiten, kaufmännische und technische Anforderungen aufeinander abzustimmen, aktiv die Geschäftsbeziehungen zu Kunden zu pflegen und den laufenden Betrieb zu begleiten (Geprüfte/-r Berufsspezialist/-in für IT-Beratung)
  • in unterschiedlichen Anwendungsszenarien vernetzter IT-Systeme, einschließlich Systemen im Umfeld der industriellen Produktion oder der Infrastruktur von Gebäude- und Transportsystemen, Teilkomponenten zu planen, zu vernetzen, in Betrieb zu nehmen und zu testen und den Austausch von Prozessdaten sicherzustellen sowie die Sicherheit des Gesamtsystems zu gewährleisten. (Geprüfte/-r Berufsspezialist/-in für Systemintegration und Vernetzung)
Hinweis:
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Geprüfte/-r Berufsspezialist/-in“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 5 (Bachelor-Niveau) zugeordnet.

2. Zulassungsvoraussetzungen

Gemäß §2 der einschlägigen Verordnung ist zur Prüfung zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1.eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie
oder
2. eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis
oder
3. den Erwerb von mindestens 60 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem fachverwandten Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder
4. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Verordnung.
Der Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt über das IHK-Online-Portal

3. Informationen zur Prüfung

Die Prüfung gliedert sich gemäß §5 der Verordnung in folgende Prüfungsteile und Prüfungsleistungen:
Prüfungsteile Prüfungsinhalt
Schriftliche Prüfung
zwei schriftliche Situationsaufgaben nach den Schwerpunkten:
  • Informationssicherheit
oder
  • Softwareentwicklung
oder
  • Datenanalyse nach
oder
  • IT-Beratung
oder
  • Systemintegration und Vernetzung
Mündliche Prüfung
Mündliche Prüfung nach dem gewählten Schwerpunkt
  • Präsentation
  • Fachgespräch
Wurde in höchstens einer schriftlichen Aufgabe eine mangelhafte Prüfungsleistung erbracht, so ist für diese Aufgabe eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten.
Bei einer oder mehreren ungenügenden Prüfungsleistungen ist eine Ergänzungsprüfung nicht möglich. (§ 6 Abs. 4 VO)
Dauer: max. 20 Minuten
Bestehensregelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen ohne Rundung jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind. (§ 9 VO)
Das Prüfungsverfahren ist, gemäß § 5 der einschlägigen Verordnung, innerhalb von zwei Jahren, beginnend mit dem ersten Tag der Prüfung der zuerst abzulegenden Prüfungsleistung, abzuschließen.

4. Prüfungstermine

Wir prüfen bei Bedarf zu den bundeseinheitlichen Terminen. Die Prüfungstermine können Sie über das Online-Portal einsehen. Eine Einladung zu den mündlichen Prüfungsterminen erfolgt durch ein separates Einladungsschreiben.
Eine Übersicht des DIHK über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie hier.

5. Anmeldung zur Prüfung

Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Wichtig
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.

6. Prüfungsgebühren

Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie zeitnah nach der Einladung zur Prüfung. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten wir den Gebührenbescheid entsprechend weiter, dies können Sie bei der Anmeldung angeben.
Angaben zur Prüfungsgebühr sowie eine Übersicht der Prüfungsgebühren pro Fortbildungsabschluss finden Sie hier.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr gemäß dem jeweils geltenden Gebührenverzeichnisses der IHK Koblenz fällig.

7. Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).