Aus- und Weiterbildung
Baufachwirt (Geprüfter)/ Baufachwirtin (Geprüfte)
1. Allgemeines
(Geprüfte) Baufachwirte/ Baufachwirtinnen verfügen über ein breit angelegtes branchenspezifisches Fachwissen. Sie können baubetriebliche Tatbestände und Entwicklungen nach wirtschaftlichen Kriterien analysieren, an Entscheidungsvorbereitungen mitwirken und Teilaufgaben eigenverantwortlich übernehmen. Sie sind in der Lage, mit technischen Fach- und Führungskräften zusammenzuarbeiten. (Quelle:https://www.dresden.ihk.de/servlet/portal?knoten_id=48942&navpfad=3,72982,3542,3546,48942)
2. Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist gemäß § 2 Abs. 1 der besonderen Rechtsvorschriften (RV) für die Fortbildungsprüfung zum (Geprüften) Baufachwirt/ zur (Geprüften) Bachfachwirtin (PDF-Datei · 47 KB) zuzulassen, wer
- die Ausbildung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf erfolgreich abgeschlossen hat und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis nachweist.
oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis nachweist.
oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist gemäß § 2 Abs. 2 RV (PDF-Datei · 47 KB) zuzulassen, wer folgendes nachweist:
- das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“
und
- in den in § 2 Abs. 1 Nr.1 und 2 RV (PDF-Datei · 47 KB) (s.o. lfd. Nr. 1 und 2) genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis und im Fall des § 2 Abs. 1 Nr. 3 RV (PDF-Datei · 47 KB) (s.o. lfd. Nr.3) mindestens zwei weitere Jahre Berufspraxis
und
- den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung (PDF-Datei · 58 KB) (oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen nach § 2 der Ausbilder-Eignungsverordnung (PDF-Datei · 58 KB) gleichwertig sind).
Die Aneignung dieser Kenntnisse soll in der Regel vor Zulassung zum Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ erfolgen.
Hinweis
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Baufachwirtes gemäß § 1 Abs. 2 RV (PDF-Datei · 47 KB) haben.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Baufachwirtes gemäß § 1 Abs. 2 RV (PDF-Datei · 47 KB) haben.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Rechtsvorschrift, die Sie im Downloadbereich finden. Für die Ausnahmezulässigkeit gelten die Regelungen des § 2 Abs. 4 RV (PDF-Datei · 47 KB).
- Der Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt über das IHK-Online-Portal
3. Informationen zur Prüfung
Prüfungsinhalte
Die Prüfung gliedert sich gemäß §§ 3 ff. RV (PDF-Datei · 47 KB) in die folgenden Prüfungsbereiche und Qualifikationsschwerpunkte:
Prüfungsteile
|
Prüfungsbereiche
|
Teil 1: Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
|
|
Teil 2: Handlungsspezifische Qualifikationen
|
|
Teil 3: Praxisorientierte Projektarbeit und Fachgespräch
(Durchführung erst nach erfolgreichem Abschluss der Prüfungsteile 1 und 2)
|
Prüfungsablauf/-gliederung
Prüfungsteile
|
Prüfungsdauer
|
Prüfungsbereiche
|
Teil 1: Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
|
Schriftliche Prüfung
max. 4 Stunden
|
Volks- und betriebswirtschaftliche Grundlagen
(min. 1,5 Stunden)
Elektronische Datenverarbeitung, Informations- und Kommunikationstechniken
(min. 1,5 Stunden) |
Teil 2: Handlungsspezifische Qualifikationen
|
Schriftliche Prüfung
max. 10 Stunden |
Je Prüfungsbereich (s.o.) min. 1,5 Stunden
|
Teil 3: Praxisorientierte Projektarbeit und Fachgespräch
|
Projektarbeit
30 Kalendertage
Fachgespräch
30-60 Minuten
(nur durchzuführen, wenn in der Projektarbeit mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden)
|
Mündliche Ergänzungsprüfung
Gemäß § 4 Abs. 6 und § 5 Abs. 9 RV (PDF-Datei · 47 KB) ist eine mündliche Ergänzungsprüfung auf Antrag des Prüfungsteilnehmers durchzuführen, wenn maximal eine schriftliche Prüfungsleistung (ein Prüfungsbereich) des jeweiligen Prüfungsteils (Prüfungsteil 1 und/oder 2) mit weniger als 50 Punkten, jedoch mit mindestens 40 Punkten bewertet wurde.
Die schriftliche Prüfung kann auf Antrag des Prüfungsteilnehmers oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden, wenn sie für das Bestehen der Prüfung oder für die eindeutige Beurteilung der Prüfungsleistung von wesentlicher Bedeutung ist.
Dauer: max. 20 Minuten
Bestehensregelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen (50 Punkte) erbracht hat und die bestandenen Prüfungsteile nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 und 2 RV (PDF-Datei · 47 KB) nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. (§ 8 Abs. 3 RV) (PDF-Datei · 47 KB)
4. Prüfungstermine
Wir prüfen bei Bedarf zu den bundeseinheitlichen Terminen. Die Prüfungstermine können Sie über das Online-Portal einsehen. Eine Einladung zu den mündlichen Prüfungsterminen erfolgt durch ein separates Einladungsschreiben.
Eine Übersicht des DIHK über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie hier.
5. Anmeldung zur Prüfung
Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Wichtig:
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.
6. Prüfungsgebühren
Die Prüfungsgebühr beträgt 600,00 Euro gemäß des Gebührenverzeichnisses der IHK Koblenz (PDF-Datei · 234 KB).
Eine Übersicht aller Prüfungsgebühren in der Fortbildung finden Sie hier (PDF-Datei · 260 KB).
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten wir den Gebührenbescheid entsprechend weiter.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 40,00 Euro zuzüglich evtl. Kosten für bestellte/ erstellte Aufgaben erhoben.
7. Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).