Aus- und Weiterbildung
Barmixer (Geprüfter)/ Barmixerin (Geprüfte)
1. Allgemeines
(Geprüfte) Barmixer/Barmixerinnen können eigenständig und verantwortlich Aufgaben, wie das Umgehen mit und Beraten von Gästen; das Führen von Verkaufsgesprächen; das Zubereiten und Servieren von Misch- und Mixgetränken; das Servieren und Präsentieren von Getränken und bartypischen Speisen; das Anfordern, Lagern und Verwenden von Verbrauchsgütern, wahrnehmen. Sie besitzen ebenso Kenntnisse über betriebliche Zusammenhänge und Abläufe, wie das Umgehen mit und das Pflegen von Gebrauchsgütern. Barmixer*innen verfügen über eine Berufsausbildung als Restaurant-Hotelfachleute oder Fachleute für Systemgastronomie und eine mehrjährige Berufspraxis hinter der Bar. (Quelle: IHK Berlin)
2. Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung ist gemäß § 2 Abs. 1 der besonderen Rechtsvorschriften (RV) für die Fortbildungsprüfung zum (Geprüften) Barmixer/ zur (Geprüften) Barmixerin (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 57 KB) zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis nachweist.
oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem zweijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis nachweist.
oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
Hinweis
Die Berufspraxis, sowie die anerkannten Ausbildungsberufe sollen wesentliche Bezüge zu den Aufgaben von einem Geprüften Barmixer/ einer Geprüften Barmixerin gemäß § 2 Abs. 2 RV (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 57 KB) haben.
Die Berufspraxis, sowie die anerkannten Ausbildungsberufe sollen wesentliche Bezüge zu den Aufgaben von einem Geprüften Barmixer/ einer Geprüften Barmixerin gemäß § 2 Abs. 2 RV (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 57 KB) haben.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Rechtsvorschrift, die Sie im Downloadbereich finden. Für die Ausnahmezulässigkeit gelten die Regelungen des § 2 Abs.3 RV. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 57 KB)
- Der Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt über das IHK-Online-Portal
3. Informationen zur Prüfung
Prüfungsinhalte
Die Prüfung gliedert sich gemäß § 3 ff. RV (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 57 KB) in die folgenden Prüfungsbereiche und Qualifikationsschwerpunkte:
Prüfungsbereiche
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Qualifikationsschwerpunkte
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Fachtheorie Bar
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Fachpraxis Bar
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Prüfungsablauf/-gliederung
Prüfungsbereiche
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Prüfungsdauer
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Qualifikations-schwerpunkte
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Fachtheorie Bar
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Schriftliche Prüfung
max. 120 Minuten
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Fachkunde Bar allgemein
(min. 30 Minuten)
Waren- und Getränkekunde
(min. 60 Minuten)
Betriebsabläufe Bar
(min. 30 Minuten) |
Fachpraxis Bar
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Schriftliche Prüfung
45-60 Minuten
Praxisorientierte Arbeitsproben
max. 60 Minuten
Gastorientiertes situations-bezogenes Fachgespräch
15-20 Minuten
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Rezepturen
Aufbau des Arbeitsplatzes, Anwendung von Arbeitstechniken, Präsentieren und Servieren
Gästeberatung und Verkauf
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Wurden in nicht mehr als einer schriftlichen Prüfungsleistung im Prüfungsbereich „Fachtheorie Bar“ eine mangelhafte Leistung erbracht, ist darin eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. (§ 4 Abs. 6 RV (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 57 KB))
Bei einer oder mehreren ungenügenden schriftlichen Prüfungsleistungen besteht diese Möglichkeit nicht.
Dauer: max. 20 Minuten
Bestehensregelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden (§ 7 Abs. 4 RV (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 57 KB))
4. Prüfungstermine
Wir prüfen bei Bedarf einmal jährlich. Die Termine der mündlichen Prüfungen teilen wir Ihnen rechtzeitig in einem Einladungsschreiben mit.
5. Anmeldung zur Prüfung
Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Wichtig:
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.
6. Prüfungsgebühren
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten wir den Gebührenbescheid entsprechend weiter.
Angaben zur Prüfungsgebühr sowie eine Übersicht der Prüfungsgebühren pro Fortbildungsabschluss finden Sie hier.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr gemäß dem jeweils geltenden Gebührenverzeichnisses der IHK Koblenz fällig.
7. Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).