Aus- und Weiterbildung
Bankfachwirt (Geprüfter)/ Bankfachwirtin (Geprüfte)
1. Allgemeines
Der (Geprüfter) Bankfachwirt/ die (Geprüfte) Bankfachwirtin ist befähigt, in der Kreditwirtschaft qualifizierte Fachaufgaben eigenverantwortlich zu übernehmen. Auf der Basis betriebswirtschaftlicher, volkswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge sollen sie kreditwirtschaftliche Sachverhalte bewerten und die Erkenntnisse in praktisches Handeln im Kreditinstitut umsetzen. Im Zusammenhang mit vertieftem Fachwissen sollen sie organisatorisch-methodische und dispositive Kenntnisse als Grundlage für die Übernahme von Organisations- und Führungsaufgaben nachweisen.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss “Geprüfter Bankfachwirt/ Geprüfte Bankfachwirtin” und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fortbildungsprüfung ist die Zulassungsvoraussetzung zum Geprüften Betriebswirt/ zur Geprüften Betriebswirtin erfüllt.
2. Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung ist gemäß § 3 der Verordnung (VO) über die Prüfung (Geprüfter) Bankfachwirt/ (Geprüfte) Bankfachwirtin (PDF-Datei · 67 KB) zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als „Bankkaufmann/Bankkauffrau“ oder „Sparkassenkaufmann/Sparkassenkauffrau“ und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis nachweist.
oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und eine weitere Berufspraxis von mindestens drei Jahren nachweist.
oder
- eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweist.
Hinweis
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben in der Kreditwirtschaft haben. (§ 3 Abs. 2 VO (PDF-Datei · 67 KB))
Zu einem zusätzlichen Prüfungsbereich aus dem Prüfungsteil „Spezielle Qualifikation“ ist zuzulassen, wer bereits eine Prüfung zum*zur Bankfachwirt*in bestanden hat. (§ 3 Abs. 4 VO (PDF-Datei · 67 KB))
Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der ganzen Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erwerben.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben in der Kreditwirtschaft haben. (§ 3 Abs. 2 VO (PDF-Datei · 67 KB))
Zu einem zusätzlichen Prüfungsbereich aus dem Prüfungsteil „Spezielle Qualifikation“ ist zuzulassen, wer bereits eine Prüfung zum*zur Bankfachwirt*in bestanden hat. (§ 3 Abs. 4 VO (PDF-Datei · 67 KB))
Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der ganzen Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erwerben.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Verordnung, die Sie im Downloadbereich finden. Für die Ausnahmezulässigkeit gelten die Regelungen des § 3 Abs.3 VO (PDF-Datei · 67 KB).
- Der Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt über das IHK-Online-Portal
3. Informationen zur Prüfung
Prüfungsinhalte
Die Prüfung gliedert sich gemäß § 2 VO (PDF-Datei · 67 KB) in die folgenden Prüfungsteile und Prüfungsbereiche:
Prüfungsteile
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Prüfungsbereiche
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Teil 1: Grundlegende Qualifikationen
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Teil 2: Spezielle Qualifikationen
(Der Prüfungsteilnehmer wählt einen der drei Prüfungsbereiche)
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Prüfungsablauf/-gliederung
Prüfungsteile
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Prüfungsdauer
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Teil 1: Grundlegende Qualifikationen
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Schriftliche Prüfung
90-120 Minuten Mündliche Prüfung max. 20 Minuten (+ 20 Minuten Vorbereitung) |
Teil 2: Spezielle Qualifikationen
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Schriftliche Prüfung
90-120 Minuten Mündliche Prüfung max. 20 Minuten (+ 20 Minuten Vorbereitung |
Mündliche Ergänzungsprüfung
Gemäß § 2 Abs. 5 VO (PDF-Datei · 67 KB) ist eine mündliche Ergänzungsprüfung auf Antrag des Prüfungsteilnehmers durchzuführen, wenn in jedem Prüfungsteil maximal ein Prüfungsfach mit weniger als 50 Punkten, jedoch mit mindestens 40 Punkten bewertet wurde.
Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und die der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zusammengefasst. Erst dann kann der Prüfungsteilnehmer zur mündlichen Prüfung zugelassen werden.
Dauer: circa 15 Minuten
Ablauf:
- Prüfungsausschuss stellt Fragen, die sich auf den für das entsprechende Prüfungsfach vorgesehenen Inhalt (siehe Rahmenplan) beziehen
- keine Vorbereitungszeit
Da die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Gesamtprüfung unabdingbar ist, wird der Prüfungsteilnehmer automatisch für die mündliche Ergänzungsprüfung eingeplant. Wenn der Prüfungsteilnehmer die mündliche Ergänzungsprüfung nicht ablegen möchte, muss dies der IHK mitgeteilt werden. In diesem Fall ist die Prüfung aufgrund der nicht ausreichenden Leistungen insgesamt nicht bestanden.
Bestehensregelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen (50 Punkte) erbracht hat. (§8 Abs. 1 VO (PDF-Datei · 67 KB))
Hinweis
Wer die Prüfung zum/zur „Geprüften Bankfachwirt*in“ nach dieser Rechtsverordnung bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung (PDF-Datei · 58 KB) befreit. Dies gilt nicht für den praktischen Prüfungsteil. (§ 11 VO (PDF-Datei · 67 KB))
Wer die Prüfung zum/zur „Geprüften Bankfachwirt*in“ nach dieser Rechtsverordnung bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung (PDF-Datei · 58 KB) befreit. Dies gilt nicht für den praktischen Prüfungsteil. (§ 11 VO (PDF-Datei · 67 KB))
4. Prüfungstermine
Wir prüfen bei Bedarf zu den bundeseinheitlichen Terminen. Die Prüfungstermine können Sie über das Online-Portal einsehen. Eine Einladung zu den mündlichen Prüfungsterminen erfolgt durch ein separates Einladungsschreiben.
Eine Übersicht des DIHK über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie hier.
5. Anmeldung zur Prüfung
Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Wichtig:
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.
6. Prüfungsgebühren
Die Prüfungsgebühr beträgt 400,00 Euro gemäß des Gebührenverzeichnisses der IHK Koblenz (PDF-Datei · 234 KB).
Eine Übersicht aller Prüfungsgebühren in der Fortbildung finden Sie hier (PDF-Datei · 260 KB).
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten wir den Gebührenbescheid entsprechend weiter.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 40,00 Euro zuzüglich evtl. Kosten für bestellte/ erstellte Aufgaben erhoben.
7. Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).