Aus- und Weiterbildung

Bachelor Professional in Versicherungen und Finanzen

1. Allgemeines

Mit dieser Fortbildungsprüfung wird nachgewiesen, ob Sie einen beruflichen Aufstieg, eine Erweiterung Ihrer beruflichen Fähigkeiten der höherqualifizierenden Berufsbildung, erreicht haben. Es wird festgestellt, ob Sie in der Lage sind, Fach- und Führungsfunktionen zu übernehmen, in denen Sie Leitungsprozesse von Organisationen eigenständig steuern, umsetzen und Mitarbeitende führen. Im Einzelnen umfasst dies folgende Tätigkeiten:
  1. Analysieren von Unternehmensprozessen auf Veränderungspotenziale,
  2. Arbeitsprozesse in der Versicherungswirtschaft nachhaltig, kundenorientiert und digital gestalten,
  3. Führungsaufgaben übernehmen und Mitarbeitende in Veränderungsprozessen unter praxisnaher Anwendung von Führungsansätzen und Kommunikationstechniken begleiten,
  4. Aufgaben in der betrieblichen Ausbildung und Personalentwicklung übernehmen,
  5. innovative kundenzentrierte Produkt- und Vertriebsstrategien initiieren und deren Umsetzung mitgestalten,
  6. Projekte mit systematischer Methodik und zielgerichteter Kommunikation initiieren, planen und organisieren,
  7. Komplexe Aufgaben im Produkt-, Kunden- sowie Schaden- und Leistungsmanagement übernehmen,
  8. Kundenbedarfe ermitteln und kundennahe Lösungen entwickeln.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Bachelor Professional in Versicherungen und Finanzanlagen“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet.

Neue Verordnung

Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen/Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen vom 26. August 2008 (BGBl. I S. 1758), die zuletzt durch Artikel 45 der Verordnung vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2153) geändert worden ist, trat am 1. Januar 2025 außer Kraft.

Übergangsregelung

Prüfungsverfahren, die nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen/Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen vom 26. August 2008 (BGBl. I S. 1758), die zuletzt durch Artikel 45 der Verordnung vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2153) geändert worden ist, begonnen worden sind, sind nach den Vorschriften der vorstehend bezeichneten Verordnung bis zum 31. Dezember 2028 zu Ende zu führen.
Bei der Anmeldung zur Prüfung bis zum Ablauf des 31. Dezember 2026 hat die nach dem Berufsbildungsgesetz zuständige Stelle auf Antrag der zu prüfenden Person die Prüfung nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen/Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen durchzuführen.
Wird im Einzelfall ein Termin, zu dem eine Prüfung spätestens zu beenden ist, nicht eingehalten und hat dies die nach dem Berufsbildungsgesetz zuständige Stelle zu vertreten, ist die Prüfung ohne Beachtung des Termins zu Ende zu führen.

2. Zulassungsvoraussetzungen

Gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Bachelor Professional in Versicherungen und Finanzanlagen ist zuzulassen, wer
  • eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen und Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen,
oder
  • eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf sowie eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis,
oder
  • einen Diplom-, Master- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer nach Landesrecht den Hochschulen gleichgestellten Akademie sowie eine auf den Abschluss folgende, mindestens einjährige Berufspraxis,
oder
  • eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung zum Geprüften Fachmann für Versicherungsvermittlung IHK und zur Geprüften Fachfrau für Versicherungsvermittlung IHK des § 34d Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 der Gewerbeordnung sowie eine auf die Sachkundeprüfung folgende, mindestens zweijährige Berufspraxis,
oder
  • den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen sowie eine darauffolgende, mindestens zweijährige Berufspraxis oder
oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
nachweist.
Hinweis
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den §1 Abs. 3 VO genannten Aufgaben haben.
Der Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt über das IHK-Online-Portal

3. Informationen zur Prüfung

Die Prüfung gliedert sich gemäß den §§ 3 und 19 in folgende Prüfungsteile und Prüfungsleistungen:
Prüfungsteil 1 „Kundenbedarfsfelder“ (schriftlich)
  1. Vorsorge - private und betriebliche Versicherungslösungen
    Qualifikationsinhalte:
    • Analysieren von Risiken der Kunden, Ermitteln der Kundenbedarfe und Erstellen kundenzentrierter, privat und betrieblicher Versicherungslösungen
    • Beurteilen von komplexen Schaden- und Leistungsfällen
  2. Sach- und Vermögensschutz – gewerbliche Kunden
    Qualifikationsinhalte:
    • Analysieren von Risiken der Kunden, Ermitteln der Kundenbedarfe und Erstellen kundenzentrierter Versicherungslösungen
    • Beurteilen von komplexen Schaden- und Leistungsfällen
    Die zu prüfende Person hat einen der genannten Prüfungsbereiche für die Prüfung auszuwählen.
Prüfungsteil 2 „Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit“ schriftlich und mündlich
  1. Prüfungsbereich „Kernprozesse gestalten“ (schriftlich)
    Qualifikationsinhalte
    • Kernprozess Kundenmanagement
    • Kernprozess Produktmanagement
    • Kernprozess Schaden- und Leistungsmanagement

  • Prüfungsbereich „Steuerung, Zusammenarbeit und Leadership“ (schriftl. & mündlich)
    Qualifikationsinhalte
    • Steuerung
    • Zusammenarbeit, Leadership und Personalentwicklung
    • Projektmanagement
    • Berufsausbildung

Praxisbezogene Prüfung im Prüfungsteil 2
  1. Schriftliche Praxistransferarbeit
    Das Thema muss Bezug auf eins der Qualifikationsinhalte des Prüfungsbereiches „Steuerung, Zusammenarbeit und Leadership“ nehmen. Die Arbeit umfasst vier bis sechs Textseiten und wird zum schriftlichen Prüfungstermin eingereicht.
  2. Präsentation (20 Minuten)
  3. Fachgespräch (30 Minuten)
Bestehen und Wiederholung der Prüfung
Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen ohne Rundung jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind. (§ 15 Abs. 1 VO).
Mit erfolgreich abgelegter Prüfung wurden auch die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen. Der Teilnehmer erhält ein ADA-Zeugnis.

4. Prüfungstermine

Wir prüfen bei Bedarf zu den bundeseinheitlichen Terminen. Die Prüfungstermine können Sie über das Online-Portal einsehen. Eine Einladung zu den mündlichen Prüfungsterminen erfolgt durch ein separates Einladungsschreiben.
Eine Übersicht des DIHK über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie hier.

5. Anmeldung zur Prüfung

Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Wichtig:
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.

6. Prüfungsgebühren

Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten wir den Gebührenbescheid entsprechend weiter.
Angaben zur Prüfungsgebühr sowie eine Übersicht der Prüfungsgebühren pro Fortbildungsabschluss finden Sie hier.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr gemäß dem jeweils geltenden Gebührenverzeichnisses der IHK Koblenz fällig.

7. Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).