Aus- und Weiterbildung

Bachelor Professional in IT

1. Allgemeines

Mit dieser Fortbildungsprüfung wird festgestellt, ob Sie in der Lage sind, Fach- und Führungsaufgaben zu übernehmen und Verantwortung für Leitungsprozesse zu tragen. Dazu gehört, Mitarbeitende anzuleiten und in ihrer Entwicklung zu fördern. Geprüft wird außerdem, ob Sie Projekte im IT-Umfeld eigenständig umsetzen, steuern und bewerten können sowie Geschäftsprozesse mit IT-Bezug analysieren, gestalten und optimieren. Dabei sind technische, rechtliche und betriebswirtschaftliche Aspekte einzubeziehen. Weiterhin soll nachgewiesen werden, dass Sie die Informationssicherheit gewährleisten, neue Technologien einbinden und auf veränderte Marktbedingungen reagieren können. Zudem wird erwartet, dass Sie den technisch-organisatorischen Wandel aktiv mitgestalten und bei Ihrem Handeln nachhaltige und ethische Gesichtspunkte berücksichtigen.
Hinweis:
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Bachelor Professional in IT“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet.

2. Zulassungsvoraussetzungen

Gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Bachelor Professional in IT (Bachelor-Professional-IT-Fortbildungsprüfungsverordnung - BAProITFPrV) ist zuzulassen, wer

  • eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie,
oder
  • eine erfolgreich abgelegte Prüfung zum Geprüften Berufsspezialisten oder zur Geprüften Berufsspezialistin im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie,
oder
  • eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis,
oder
  • den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem fachverwandten Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Verordnung.
Der Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt über das IHK-Online-Portal

3. Informationen zur Prüfung

Die Prüfung gliedert sich gemäß den §§ 3 und 19 der Verordnung in folgende Prüfungsteile und Prüfungsleistungen:
Prüfungsteile Prüfungsinhalt
Fachliche Spezialisierung
1. Schriftliche Prüfung nach den Schwerpunkten:
  • Informationssicherheit nach § 9
oder
  • Systemintegration und Vernetzung nach § 8
oder
  • Softwareentwicklung nach § 10
oder
  • Datenanalyse nach § 11
oder
  • IT-Beratung nach § 12
2. Mündliche Prüfung nach dem gewählten Schwerpunkt
  • Präsentation
  • Fachgespräch
IT-spezifische Handlungsfelder
1. Schriftliche Prüfung mit den Handlungsfeldern
  • Management von IT-Projekten
  • Management von Prozessen mit IT-Bezug
  • Management und Einführung und des Betriebs von IT-Lösungen
Mitarbeiterführung und Personalmanagement
1. Schriftliche Prüfung mit den Handlungsfeldern
  • Personalplanung und -entwicklung
  • Führen von Mitarbeitern und Teams
2. Gesprächssimulation
  • Aufgabenstellung nach einem der beiden Handlungsfelder
IT-Projekt
1. Projektarbeit
  • Durchführung eines betrieblichen IT-Projektes einschließlich dessen Dokumentation
oder
  • Anfertigung einer Machbarkeitsstudie einschließlich deren Dokumentation

2. Mündliche Prüfung
  • Präsentation
  • Fachgespräch
Wurde in höchstens einer schriftlichen Aufgabe (ausgenommen Projektarbeit), eine mangelhafte Prüfungsleistung erbracht, so ist für diese Aufgabe eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Jeder Prüfungsteil ist hier einzeln zu betrachten.
Bei einer oder mehreren ungenügenden Prüfungsleistungen ist eine Ergänzungsprüfung nicht möglich. (§27 Abs. 6 VO)
Dauer: max. 20 Minuten
Die Prüfung beginnt gemäß § 19 mit der ersten Prüfungsleistung im Rahmen der schriftlichen Prüfung nach Absatz 1 Nummer 1. Die Prüfungen nach den Absätzen 2 bis 4 beginnen, wenn in der Prüfung nach Absatz 1 mindestens 50 Punkte erreicht wurden. Das Prüfungsverfahren ist innerhalb von drei Jahren, beginnend mit dem ersten Tag der Prüfung der zuerst abzulegenden Prüfungsleistung, abzuschließen.
Bestehensregelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen ohne Rundung jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind. (§ 9 VO)

4. Prüfungstermine

Wir prüfen bei Bedarf zu den bundeseinheitlichen Terminen. Die Prüfungstermine können Sie über das Online-Portal einsehen. Eine Einladung zu den mündlichen Prüfungsterminen erfolgt durch ein separates Einladungsschreiben.
Eine Übersicht des DIHK über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie hier.

5. Anmeldung zur Prüfung

Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Wichtig
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.

6. Prüfungsgebühren

Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie zeitnah nach der Einladung zur Prüfung. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten wir den Gebührenbescheid entsprechend weiter, dies können Sie bei der Anmeldung angeben.
Angaben zur Prüfungsgebühr sowie eine Übersicht der Prüfungsgebühren pro Fortbildungsabschluss finden Sie hier.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr gemäß dem jeweils geltenden Gebührenverzeichnisses der IHK Koblenz fällig.

7. Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).