Aus- und Weiterbildung

Qualifizierungschancengesetz: Hohe Zuschüsse für Weiterbildung

Fast alle Arbeitnehmer erhalten dank des Qualifizierungschancengesetz (QCG) hohe Zuschüsse zur Weiterbildung. So will die Bundesregierung Beschäftigte für die sich wandelnde Arbeitswelt und die voranschreitende Digitalisierung fit machen. Sie bezuschusst Weiterbildungskosten und Gehalt – in manchen Fällen sogar bis zu 100 Prozent. Das freut die Unternehmer.

Bisher konnten vor allem Arbeitslose, geringqualifizierte und ältere Beschäftigte eine Weiterbildung über das Programm WeGebAU absolvieren. Mit dem QCG wird diese Zielgruppe wesentlich erweitert: Nun kann sich jeder, dessen letzte Weiterbildung und auch die Berufsausbildung mindestens vier Jahre zurückliegen, mit kräftiger finanzieller Unterstützung durch den Staat weiterbilden – vorausgesetzt, die Weiterbildung ist mit dem Arbeitgeber abgesprochen und geht über eine ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildung hinaus.  Zudem ist das Recht auf Weiterbildungsberatung im Gesetz verankert.

Davon profitieren besonders die Unternehmen: Das Wissen ihrer Mitarbeiter verbessert sich und sie haben – dank der staatlichen Förderung – weniger Weiterbildungskosten sowie weniger Lohnkosten während der Weiterbildung. Die Beschäftigten erweitern ihr Können und erhalten neue berufliche Perspektiven.

Seit 2021: Zur Qualifizierung größerer Teile der Belegschaft durch Teilnahme an derselben Weiterbildung können Förderleistungen auch in einem Sammelantrag beantragt werden.
Alles Wichtige zum "QCG"

Wer kann gefördert werden?

  • geringqualifizierte Beschäftigte mit Ziel Berufsabschluss
  • alle Beschäftigten, die mit der Fortbildung Fertigkeiten, Wissen oder Fähigkeiten bekommen, die über arbeitsplatzbezogene Weiterbildungen hinausgehen
  • Beschäftigte, deren Arbeitsplätze direkt von der digitalen Transformation betroffen sind

Was sind die Voraussetzungen?

Interessierte wenden sich für eine Weiterbildung an die Bundesagentur für Arbeit und an das Unternehmen; diese entscheiden dann, ob die Weiterbildung stattfinden kann. Für die Bezuschussung gibt es fünf Kriterien:
  1. Die Berufsausbildung des Arbeitnehmers muss in der Regel mindestens vier Jahre zurück liegen.
  2. Der Arbeitnehmer hat in den letzten vier Jahren vor Antragsstellung nicht an einer geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenommen.
  3. Die Maßnahme muss mehr als 120 Stunden dauern und außerhalb des Betriebes oder von einem zugelassenen Träger im Betrieb, dem der Arbeitnehmer angehört, durchgeführt werden.
  4. Der Inhalt der Weiterbildung muss über arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Der Arbeitnehmer  soll fit für  Zukunftsaufgaben sein.
  5. Die Weiterbildung und der Bildungsträger müssen für die Förderung zugelassen sein.

Wer trägt die Weiterbildungskosten?

Die Kosten tragen die Bundesagentur für Arbeit und das Unternehmen gemeinsam. In welchem Umfang die Weiterbildungskosten von der Agentur gefördert werden, hängt von der Betriebsgröße ab:
  • neun Beschäftigte:                    bis zu 100 %
  • 10-249 Beschäftigte:                 bis zu 50 %
  • 250 bis 2499 Beschäftigte:      bis zu 25 %
  • ab 2.500 Beschäftigten:           bis zu 15 %
Für schwerbehindertes und lebensälteres Personal ist eine höhere Kostenübernahme möglich.
Zudem übernimmt die Bundesagentur einen Teil der Lohnfortzahlungen für Mitarbeiter, die eine Weiterbildung absolvieren. Das hängt von der Betriebsgröße ab:
  • bis neun Beschäftigte:              bis zu 75 %
  • 10 bis 249 Beschäftigte:           bis zu 50 %
  • ab 250 Beschäftigten:               bis zu 25 %
Bei Weiterbildungen mit dem Ziel eines Berufsabschlusses (z. B. Umschulung, Teilqualifikationen) ist auch eine Förderung von bis zu 100 Prozent möglich.
Der Zuschuss wird um 10 Prozentpunkte erhöht, wenn die beruflichen Kompetenzen von mindestens ein Fünftel der Beschäftigten den betrieblichen Anforderungen voraussichtlich nicht oder teilweise nicht mehr entsprechen, bei KMU bereits ab 10 Prozent. Bei Vorliegen einer Betriebsvereinbarung bzw. einer tarifvertraglichen Regelung über eine berufliche Weiterbildung erhöht sich der Zuschuss um 5 Prozentpunkte.

Wo gibt es weitere Infos?

Für Arbeitnehmer gibt es alle Infos bei der örtlichen Bundesagentur für Arbeit:
Arbeitgeber erfahren zusätzlich beim Arbeitgeber-Service (AGS), wie sie die Fördermöglichkeiten für ihre Mitarbeiter nutzen können:

Kostenlose Hotline des AGS: 0800 4 55 55 20