Weiterbildungszuschüsse für junge Talente

Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, welches mit dem Ziel eingerichtet wurde, die persönliche und berufliche Entfaltung der Handlungskompetenz begabter junger Menschen nach ihrer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung zu fördern. Zuständig für die Information, Beratung, Aufnahme und Förderung ist die Industrie- und Handelskammer bzw. die Stelle, bei der das Berufsausbildungsverhältnis eines Interessenten oder Antragstellers eingetragen ist.

Wer kann sich für das Weiterbildungsstipendium bewerben?

Das Stipendium fördert Weiterbildungen, die berufsbegleitend durchgeführt werden. Voraussetzung für die Aufnahme in das Weiterbildugsstipendium ist daher: 
  • ein Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einem Gesamtergebnis von mindestens 87 Punkten
  • Sie haben bei Aufnahme in das Programm das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet
  • ein Beschäftigungsverhältnis von mindestens 15 Wochenstunden, das Sie mit einem aktuellen Beschäftigungsnachweis vom Arbeitgeber (keinen Arbeitsvertrag) nachweisen. Wenn Sie arbeitslos sind, können Sie in das Förderprogramm aufgenommen werden, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und die zuständige Agentur für Arbeit dies bestätigt.
Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit und Hochschulabsolventen*innen können nicht aufgenommen werden.

Wie kann man sich bewerben?

Die IHK Koblenz nimmt jährlich zum 01. Januar Stipendiat*innen auf, die die notwendigen Voraussetzungen erfüllen.
Sie senden dazu eine E-Mail an heilf@koblenz.ihk.de mit folgenden Angaben:
  • Name
  • Vorname
  • E-Mail Adresse
  • Geschlecht
  • Geburtsdatum
  • PLZ und Ort
  • Straße mit Hausnummer
  • Telefonnummer
  • Ausbildungsberuf
  • Prüfungsergebnis
Nach Bearbeitung erhalten Sie eine E-Mail mit Zugangsdaten aus dem ISB-Programm. Hier müssen Sie Ihre Daten vervollständigen.
Nachdem Sie Ihre persönlichen Daten im ISB-Online-Portal vervollständigt haben, betätigen Sie anschließend den Button, um das Antragsformular zur Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium (Stammdatenblatt) aus dem ISB-Programm zu drucken. Ihre schriftliche Bewerbung können Sie bis zum 15. Oktober mit folgenden Unterlagen per Post bei der IHK Koblenz einreichen:
  • unterschriebenes Bewerbungs-Stammdatenblatt (Antrag auf Aufnahme ins Förderprogramm)
  • IHK-Prüfungszeugnis (Berufsabschlusszeugnis) in Kopie
  • Nachweis über derzeitige Berufstätigkeit von mind. 15 Std. /Woche (kein Arbeitsvertrag) oder Bestätigung der Arbeitsagentur bei Arbeitslosigkeit
Absolventinnen und Absolventen der IHK Koblenz, die die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, senden uns Ihre Unterlagen zu.
IHK Koblenz
Manuela Heilf
Schlossstraße 2
56068 Koblenz
Nur vollständige Bewerbungen mit Posteingang bis zum 15. Oktober nehmen am Auswahlverfahren teil. Bewerbungsunterlagen können nicht zurückgesendet werden.

Was wird gefördert?

  • Fachbezogene berufliche Weiterbildung
  • Weiterbildungen zur Vorbereitung auf Prüfungen der höheren Berufsbildung (z. B. Meister/in, Techniker/in, Betriebswirt/in, Fachwirt/in, Fachkaufmann/-frau)
  • Fach- oder berufsübergreifende Weiterbildung
  • Weiterbildung, die der Persönlichkeitsentwicklung dient oder soziale Fähigkeiten vermittelt (z. B. EDV, Rhetorik, Konfliktmanagement, Mitarbeiterführung, Fremdsprachen)
  • Berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung oder Beruf inhaltlich aufbauen
  • Anschaffung von elektronischem Arbeitsgerät gemäß Vorgaben (siehe Antrag IT-Bonus)

Wie hoch und wie lange wird gefördert?

Durch das Weiterbildungsstipendium können Stipendiaten*innen drei Jahre lang (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre) Zuschüsse bis zu 8.700 Euro für die Finanzierung ihrer Weiterbildungsaktivitäten erhalten. 10 Prozent der Gesamtkosten pro Maßnahme tragen die Stipendiaten*innen als Eigenanteil selbst. Die Förderung muss vor Beginn jeder Weiterbildung bei der zuständigen IHK beantragt werden.

Wichtiger Hinweis

Falls Interessent*innen eine längerfristige Weiterbildungsmaßnahme beginnen wollen, bevor die Aufnahme ins Förderprogramm feststeht, muss unbedingt beachtet werden, dass diese Maßnahme nur unter folgenden Voraussetzungen bezuschusst werden kann:
  • Die Bewerbung um das Stipendium ist vor Beginn der Maßnahme erfolgt.
  • Im Aufnahmeantrag (Bewerbungs-Stammdatenblatt) muss die Maßnahme sowie der Maßnahmebeginn genannt werden.
  • Die Maßnahme ist “längerfristig”, d. h. sie läuft mindestens noch sechs Monate nach Aufnahme.
 Über die Aufnahme in das Förderprogramm entscheidet die IHK.
Da in unserem Kammerbezirk jährlich 250 bis 300 Prüflinge ihre Abschlussprüfung mit der Gesamtnote besser als „gut” abschließen und wir nur maximal 35 Stipendiumplätze pro Jahr aufnehmen können, müssen wir eine Auswahl nach bestimmten Kriterien vornehmen. Das Auswahlverfahren findet jeweils am Ende eines Kalenderjahres für die Aufnahme im folgenden Jahr statt. Für das Weiterbildungsstipendium ist eine schriftliche Bewerbung jeweils bis zum 15. Oktober möglich. Die eingegangenen Bewerbungen per Post werden dabei im nächstmöglichen Auswahlverfahren berücksichtigt. Über die Entscheidung des Auswahlverfahrens (Zusage oder Absage) werden alle Bewerber*innen schriftlich per Mail informiert.
Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf eine mögliche Förderung!
Weitere Informationen zum Weiterbildungsstipendium, den Maßnahmeantrag nach Aufnahme im Förderprogramm, den Antrag auf IT-Bonus und die Richtlinien zum Förderprogramm sowie einen Link zur Internetseite der Stiftung Begabtenförderung (SBB) finden Sie rechts unter "Weitere Informationen".
Berufsabsolventen*innen, deren Ausbildungsvertrag bei der IHK Koblenz eingetragen war und die die Aufnahmekriterien erfüllen, können ihre Bewerbung zur Aufnahme in das Förderprogramm an die IHK Koblenz, Schlossstr. 2, 56068 Koblenz, senden.