Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz

Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG), auch Aufstiegs-BAföG genannt, hat zum Ziel, Teilnehmende an Maßnahmen der beruflichen Fortbildung (zum Beispiel: Fachwirte, Meister*innen, Betriebswirte) durch finanzielle Unterstützung abzusichern und eine Existenzgründung zu erleichtern. Es unterstützt dabei, sich nach der Ausbildung weiterzuqualifizieren in einem anerkannten Lehrgang der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Höhere Berufsbildung).

Wer kann Aufstiegs-BAföG bekommen?

Ein Förderanspruch besteht auf jeder der im BBiG verankerten Fortbildungsstufen sowie für Fortbildungsabschlüsse, die gleichwertig sind.
Mit dem Aufstiegsfortbildungsgesetz werden Teilnehmende gefördert, die sich auf Fortbildungsabschlüsse zu Meister*innen, Erzieher*innen, Techniker*innen, Fachwirte, Betriebswirte oder auf eine von mehr als 700 vergleichbaren Qualifikationen vorbereiten.

Welche Lehrgänge werden gefördert?

Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen (zum Beispiel IHK-Fortbildungsprüfungen) nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten.

Abschlüsse mit IHK-Fortbildungsprüfung sind zum Beispiel Fachwirte, Fachkaufleute, Betriebswirte, Industriemeister*innen. Der angestrebte Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme muss über dem Niveau eines Facharbeiters-, Gesellens- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen.

Wie sieht die Förderung beim Aufstiegs-BAföG aus?

Gefördert werden Teilzeitmaßnahmen und Vollzeitmaßnahmen. Für beide gibt es den sog. Maßnahmebetrag. Dieser wird unabhängig vom Einkommen und Vermögen gewährt.
Er besteht aus einem Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und einem Beitrag zu den Kosten des Prüfungsstücks.
Bei Vollzeitmaßnahmen kann ein Beitrag zum Lebensunterhalt gewährt werden. Dieser wird einkommens- und vermögensabhängig geleistet.

Wie hoch ist die Förderung?

Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. Seit dem 01. August 2020 erhalten Sie 50 Prozent der Förderung als Zuschuss.

Zu den Materialkosten für Ihr Meisterprüfungsprojekt können Sie eine Förderung bis zur Hälfte der notwendigen Kosten und einer Höhe von bis zu 2.000 Euro erhalten. 50 Prozent der Förderung erhalten Sie auch hier als Zuschuss.
Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen.

Wo beantrage ich das Aufstiegs-BAföG?

Förderanträge sind schriftlich an die nach Landesrecht zuständige Behörde zu richten. Für die Entgegennahme von Förderanträgen und für die Betreuung im Einzelfall sind in der Regel die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten am ständigen Wohnsitz der Antragstellerin bzw. des Antragstellers zuständig. Die jeweiligen Adressen finden Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de oder können Sie unter der gebührenfreien AFBG-Hotline 0800 622 36 34 (Mo-FR. von 8-20 Uhr) telefonisch erfragen.
Wenn Sie Ihre Fortbildung und Prüfung über das Aufstiegs-BAföG fördern lassen wollen, laden Sie im IHK-Online-Portal bitte das Formblatt Z (Bestätigung der IHK über die Zulassung) hoch. Die Zeilen 1 bis 7 sind von Ihnen auszufüllen. Das Formblatt B erhalten Sie von Ihrem Lehrgangsanbieter (Bildungsträger).