Unterstützung für arbeitslose Antragssteller

Arbeitsförderungsgesetz

Durch das Arbeitsamt ist eine finanzielle Förderung möglich, wenn der Antragsteller arbeitslos bzw. von Arbeitslosigkeit bedroht ist oder keinen Berufsabschluss besitzt (= notwendige Förderung). Es empfiehlt sich in diesen Fällen eine Kontaktaufnahme mit dem Arbeitsberater des für den Antragsteller zuständigen Arbeitsamtes.
Zu finden unter: www.arbeitsagentur.de