Aus- und Weiterbildung

Gießereimechaniker/-in

Die Modernisierung des Ausbildungsberufes Gießereimechaniker/-in war erforderlich, um den veränderten Anforderungen der Berufspraxis Rechnung zu tragen. Zum 1. August 2015 wurde die Ausbildungsordnung der Gießereimechaniker/-in in Kraft gesetzt. Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.
Die PAL bietet Prüfungen wie folgt an:
  • für die Abschlussprüfung Teil 1 seit Frühjahr 2017 und
  • für die Abschlussprüfung Teil 2 seit Sommer 2018
Die Abschlussprüfung besteht aus den beiden zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2. Die Abschlussprüfung Teil 1 soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt werden, Teil 2 am Ende der Berufsausbildung.
Die Gießereimechaniker/-innen erlernen im ersten Ausbildungsjahr Inhalte aus der Metallgrundbildung. In Folge werden dann schwerpunktübergreifende Inhalte vermittelt.
Mit einem Zeitanteil von einem Ausbildungshalbjahr erfolgt die Spezialisierung in sechs Schwerpunkte:
  • Handformguss
  • Maschinenformguss
  • Druck- und Kokillenguss
  • Feinguss
  • Schmelzbetrieb oder
  • Kernherstellung.
Die Ausbildungsinhalte müssen handlungsbezogen und am betrieblichen Arbeits- und Geschäftsprozess orientiert vermittelt werden.
 
Abschlussprüfung Teil 2 (Variantenmodell)
Der Ausbildungsbetrieb wählt eine der Prüfungsvarianten aus. Mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 2 teilen Sie die gewählte Variante dem Prüfling und der zuständigen Stelle mit. Bei beiden Varianten handelte es sich um gleichrangige Verfahren, die mit einem gleichen Prüfungsziel (Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit, Prozessqualifikation, Kenntnisse bzw. Kompetenzen des Auszubildenden, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen), mit gleichwertigen Bewertungskriterien sowie mit vergleichbaren Qualitätsniveau.
 
Variante 1: Betrieblicher Auftrag
Der Betriebliche Auftrag besteht aus einer im Ausbildungsbetrieb anfallenden berufstypischen Arbeit.
Der Prüfling soll einen betrieblichen Auftrag vorbereiten und durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren. Nach der Durchführung und Dokumentation wird mit ihm ein auftragsbezogenes Fachgespräch geführt. Vor der Vorbereitung und Durchführung des betrieblichen Auftrages haben die Ausbildenden dem Prüfungsausschuss die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen. Die Prüfungszeit beträgt für den betrieblichen Auftrag 15 bis 18 Stunden und für das auftragsbezogene Fachgespräch höchstens 30 Minuten.
Das Antrags- und Genehmigungsverfahren wird in elektronischer Form mit Hilfe einer Internet-Anwendung durchgeführt. weitere Informationen zur Prüfungsvariante finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 729 KB)
 
Variante 2: Arbeitsaufgabe / Prüfprodukt
Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe, die einem betrieblichen Auftrag entspricht, vorbereiten und durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren. Während der Durchführung wird mit ihm ein situatives Fachgespräch (höchstens 20 Minuten) über die Arbeitsaufgabe geführt.
Die Prüfungszeit für die Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Arbeitsaufgabe beträgt insgesamt 14 Stunden. Dabei entfallen auf die Durchführung und Dokumentation der Arbeitsaufgabe sechs Stunden. Bewertet werden können das situative Fachgespräch und die praxisbezogenen Unterlagen.
 Weitere Informationen zur Prüfungsvariante finden Sie hier. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 729 KB)