Formulare

Ausbildungsnachweis

Der Berufsbildungsausschuss (BBA) der Industrie- und Handelskammer Koblenz hat im Jahr 2014 die Einführung der vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) empfohlenen Vorlagen für den Ausbildungsnachweise beschlossen. Die Formulare sind für alle Auszubildenden, die seit 2014 die Ausbildung begonnen haben, verpflichtend.
Auszubildende haben während ihrer gesamten Ausbildung einen Ausbildungsnachweis ordnungsgemäß zu führen ( § 13 Abs. 7 BBiG ).

Vorgaben und Formulare

Für den Ausbildungsnachweis gibt es zukünftig zwei Vorlagen (Formular 5a/5b). Das zweite Formular (5b) bietet die Möglichkeit, die Inhalte des Ausbildungsnachweises in einem direkten Kontext zum Ausbildungsrahmenplan zu erfassen. Die Entscheidung, welches der beiden Formulare verwendet wird, liegt grundsätzlich beim Ausbildungsbetrieb.
Weiterhin ist die Möglichkeit gegeben, dass sowohl die Berufsschule, als auch Arbeitnehmervertretungen Einsicht in den Ausbildungsnachweis nehmen können. Bei minderjährigen Auszubildenden soll ein*e gesetzliche*r Vertreter*in in angemessen Zeitabständen von den Ausbildungsnachweisen Kenntnis erhalten. Alle Einsichtnahmen sind zu dokumentieren (Formular 6).
Die neuen Formulare und erläuternde Hinweise finden Sie unter "Weitere Informationen".

Vorlage im Rahmen der Prüfung

Alle Auszubildenden werden in ihren jeweiligen Einladungsschreiben zur Zwischenprüfung bzw. Abschlussprüfung Teil 1 darüber informiert, wann der ordnungsgemäß geführte und von beiden Seiten (Ausbilder*in und Auszubildende*r) unterschriebene Ausbildungsnachweis zur Prüfung mitzubringen und zur Überprüfung vorzulegen ist. Alternativ kann ein digital geführter Ausbildungsnachweis auch online im Vorfeld der Prüfung vorgelegt werden.

Führen und Einreichen

Ab der Zwischen- bzw. Abschlussprüfung Teil 1 im Frühjahr 2020 besteht die Möglichkeit, diesen ordnungsgemäß geführten und unterschriebenen Ausbildungsnachweis auch in Form einer pdf-Datei vorab online einzureichen über das neue Azubi-Infocenter. Erfolgt die Vorlage im Infocenter rechtzeitig vor der Prüfung, entfällt die Vorlage am Tag der Prüfung in physischer Form. Sie sind noch nicht am Azubi-Infocenter registriert?
Hier finden Sie weitere Informationen zur Registrierung.